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no. 12: haut -> dermatographie
 

Die Haut als Schnittstelle

Dermatographie nach Kafka

von Hans-Peter Vogel

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* literatur
* druckbares
* diskussion

In die Haut schreiben: Die Idee der maschinellen Dermatographie hat Züge einer masochistischen Zwangsvorstellung: erst durch eine Schmerzerfahrung hindurch das, was von außen kommt, als bedeutsam erfahren, allein darin zu einer integrativen Selbstwahrnehmung gelangen zu können. Das Cyber-Tattoo-Projekt, das der Metapher der 'Schnittstelle' eine neue Konnotation gibt, spielt mit der Möglichkeit, den dermatographischen Apparat aus Kafkas Erzählung In der Strafkolonie so zu transformieren, daß der Haut-Sinn und die korrelierende Selbstwahrnehmung nicht final entgrenzt, sondern prothetisch erweitert werden.

 

I.

"Es ist ein eigentümlicher Apparat...", geboren aus dem Geist von Kafkas Strafkolonie: Inzwischen findet man zum Internet-Projekt CyberTattoo von Florian Clausz und Micz Flor nur noch die Spuren des Diskurses; der primäre Link ist seit Anfang Oktober 2001 tot. Zur Verfügung gestellt wurde einem dort der Bauplan einer Tätowier-Maschine, illustriert mit Bildern des Prototyps. In Heimarbeit nachfabriziert, sollte die Maschine nach der Einwahl ins Netz über die mit dem Drucker-Port des Computers verbundene Schnittstelle den Download von Tätowierungen als direkte Einschreibungen in die Haut ermöglichen: "Download your favourite design directly and on-line under your skin."

Die Genialität dieser von ihren Erfindern "Parlour Maid", "Stubenmädchen" genannten Maschine (tattoo parlour = Tätowierstudio) lag weniger in der Ausgefeiltheit ihrer Technik, sondern in der bezwingenden Idee, den abstrakten Prozeß eines Datentransfers zu einer schmerzhaft sinnlichen Hauterfahrung zu machen und darin das Moment der Flüchtigkeit und Ortlosigkeit der Internet-Datenströme aufzuheben. Die Charakteristik des Netzes, zu der neben dem Speichern von Daten wesentlich das Löschen, das spurlose Verschwinden gehört, wird unterlaufen, wo die eigene Haut zum persistenten Bilderspeicher wird. Die mediale Welt des Netzes steht einem nicht mehr als etwas Getrenntes gegenüber, sondern dringt empfindlich in die Körperoberfläche ein und synthetisiert Fremdes (Farbe) und Eigenes (Haut) zum Zeichen. Die Tätowier-Maschine hat somit nicht allein das Potential, mittels der Haut die Wahrnehmung des Internets als Medium zu verändern, sondern die Wahrnehmung der Haut an sich selbst und damit das über die Haut vermittelte Bild der Subjekt-Grenze.

Für die praktische Umsetzung der Idee braucht es allerdings auch ohne Kenntnis von Kafkas Text In der Strafkolonie ein Maß an Vertrauen, das nicht jeder Interessierte aufbringen wird. Abgesehen von der Gefahr eines Computerabsturzes, der die Einschreibung unvollendet lassen würde bzw. ein erneutes -- und mit aller Wahrscheinlichkeit nicht deckungsgleiches -- (Über-)Schreiben nötig machte, träten in der Erfahrung Attribute des Internets in den Vordergrund, die an seine projektive Nähe zum Numinosen gemahnen: Eine in ihrer Gesamtheit unsichtbare Instanz, die totales Wissen gespeichert hält und weltumfassend potentiell überall gegenwärtig ist, sticht einem in einem vollständig determinierten Prozeß ein unauslöschliches Zeichen in die Haut. Ein Vertrauen grenzend an Gottvertrauen ist nötig, um sich darauf einzulassen. Mit Blick auf die Strafkolonie würde zudem die Sorge vor Verletzung und Entstellung durch ein Fehlgehen des Automatismus geweckt. Die zu machende Erfahrung an der Schnittstelle Mensch-Internet: ästhetische Erfahrung, Schmerzerfahrung und Erfahrung des Lesens, wäre bei jedem neuen Download eine unbekannte Größe. Aufgrund dieser für das Cyber-Tattoo-Projekt konstitutiven Undurchsichtigkeit und Unberechenbarkeit, soll es nicht allein als Kommentar zu Kafkas Erzählung In der Strafkolonie verstanden werden, sondern als bewußtes Aufreißen einer Lücke in der Repräsentation von Körpererfahrung, welche -- wenn nicht im Selbst-Experiment -- nur durch intertextuelle Lektüre provisorisch geschlossen werden kann. Zentraler Bezugspunkt wird also Kafkas Fiktion der 'Dermatographie' sein, welche im Kontext postmoderner Rezeption als Metapher der eigentlichen Unlesbarkeit der Schrift und der gewaltsamen Herrschaft einer sich abwesend haltenden Machtinstanz zu lesen ist.

 

II.

In der Strafkolonie: Der Forschungsreisende wird in der Strafkolonie zur Besichtigung einer Exekution eingeladen, die mittels eines aufwendig konstruierten Apparates durchgeführt wird, welcher dem Verurteilten das Gebot, das er übertreten hat, in einer zwölfstündigen Prozedur mit zunehmend tieferen Nadelstichen in die Haut schreibt. Der für die Durchführung der Exekution verantwortliche Offizier präsentiert sich als letzter Repräsentant der alten Kolonialordnung, deren Rechtsverständnis in der Exekutionsmaschine ihren substantiellen Ausdruck findet. Der Offizier sieht den Fortbestand der Exekutionsmaschine aufgrund der fehlenden Unterstützung durch den neuen Kommandanten und der wachsenden allgemeinen Ablehnung des Verfahrens gefährdet und versucht den Forschungsreisenden, dessen Wort er in dieser Sache für einflußreich erachtet, durch die Demonstration als Fürsprecher zu gewinnen. Als ihm dies mißlingt, legt er sich an Stelle des Verurteilten selbst in den Hinrichtungsapparat und wird -- im Versagen des Mechanismus -- von den Nadeln nach kurzer Zeit aufgespießt.

Der Dialog zwischen Offizier und Forschungsreisendem berührt mehrfach, explizit und implizit, das Problem der Lesbarkeit und des Verstehens. Das beginnt damit, daß der Verurteilte und der ihn bewachende Soldat dem Gespräch zwischen Offizier und Forschungsreisenden, das auf "französisch" geführt wird, nicht folgen können, der Verurteilte aber dennoch fortwährend das Besprochene aufzufassen sich anstrengt (er wird vom Erzähler bezeichnenderweise als "stumpfsinnig" beschrieben). Der besondere Sinn der Hinrichtungsprozedur liegt darin, daß der Verurteilte das Urteil bzw. das Gebot, das er überschritten hat, nicht kennt und erst im Verlauf der Exekution erfährt. "Es wäre nutzlos, es ihm zu verkünden. Er erfährt es ja auf seinem Leib", sagt der Offizier. Die mit Nadeln bestückte Fläche, die sich über dem Verurteilten bewegt ("Egge" genannt), ist eigens aus Glas gefertigt, damit man auch von außen das in die Haut geschriebene Gebot sehen kann. Die Blätter des alten Kommandanten, welche die Muster darstellen, anhand derer das Räderwerk im "Zeichner" auf das jeweils zu vollstreckende Urteil eingestellt wird, können vom Forschungsreisenden trotz mehrfacher Aufforderung durch den Offizier nicht entziffert werden. Signifikant ist zudem, daß der Offizier einem Großteil der in die Haut einzuschreibenden Muster bloß ornamentalen Charakter zuspricht:

"Es darf natürlich keine einfache Schrift sein; sie soll ja nicht sofort töten, sondern durchschnittlich erst in einem Zeitraum von zwölf Stunden; für die sechste Stunde ist der Wendepunkt berechnet. Es müssen also viele, viele Zieraten die eigentliche Schrift umgeben; die wirkliche Schrift umzieht den Leib nur in einem schmalen Gürtel; der übrige Körper ist für Verzierungen bestimmt."

Das läßt sich als Verweis auf die Dualität des Zeichens lesen: Als "Zierat" verweist es auf sich selbst, ist materiale Präsenz, Zeichenkörper, als "eigentliche Schrift" hat es einen Inhalt, eine lesbare Bedeutung (auf ein nicht-sprachlich verfaßtes Objekt referierend).

Die Art, wie sich nach den Schilderungen des Offiziers das Verstehen generell in den Gesichtern der Verurteilten spiegelt, steht unter dem Zeichen der Erlösung.

"Verstand geht dem Blödesten auf. Um die Augen beginnt es. Von hier aus verbreitet es sich. Ein Anblick, der einen verführen könnte, sich mit unter die Egge zu legen. Es geschieht ja weiter nichts, der Mann fängt bloß an, die Schrift zu entziffern, er spitzt den Mund, als horche er. Sie haben gesehen, es ist nicht leicht, die Schrift mit den Augen zu entziffern; unser Mann entziffert sie aber mit seinen Wunden. Es ist allerdings viel Arbeit; er braucht sechs Stunden zu ihrer Vollendung."

Im Gesicht des Verurteilten erkennt der Offizier nun einen "Ausdruck der Verklärung [...], wie hielten wir unsere Wangen in den Schein dieser endlich erreichten und schon vergehenden Gerechtigkeit!" Die Einschreibung des Gebots in die Haut des Verurteilten wäre in diesem Kontext Einschreibung eines göttlichen Gebots, der Schmerz des Verurteilten erhöht zum Martyrium.

Damit ist das Verstehen der eigentlichen Schrift als transzendenter Akt gekennzeichnet, der dem Verurteilten offensichtlich nur über den Hautsinn erfahrbar gemacht werden kann und nicht so, wie Schrift typischerweise erfahren wird, über den Sehsinn. Dies ist zugleich eine Umkehrung der philosophischen Tradition von Platon (Timaios 47 a-c) bis Kant ("Anschauungen ohne Begriffe sind blind"), der zufolge Erkenntnis sich unter dem Primat des Augen-Sinnes einstellt. Darüber hinaus ist durch die Dermatographie auch nicht der aktive Tastsinn der Hände, der im Begriff des Begreifens immerhin der Genese der Sinne nach primären Erkenntnisrang hat, affiziert, sondern nur der passive Hautsinn. In der Dermatographie scheint die Selbsterfahrung, die über den Hautsinn gemacht wird eine entscheidende Rolle zu spielen. Vermittelt uns also der Hautsinn Erkenntnisse über uns selbst, die wir durch den Sehsinn nicht gewinnen können? Zumindest scheint die Art der Vermittlung von Selbstwahrnehmungen verschieden zu sein. Die Haut ist das Organ der Empfindung. Wenn wir einen Gegenstand berühren, empfinden wir neben dem Gegenstand notwendig zugleich uns selbst. Zwar empfinden wir uns nicht unvermittelt als uns selbst, sondern eben nur vermittelt durch den Gegenstand. Doch obgleich wir den Gegenstand als von uns getrennt wahrnehmen, nehmen wir die vom Gegenstand vermittelte Selbstempfindung nicht als von uns getrennte wahr. In der schmerzhaften Berührung durch den Gegenstand wie auch in der angenehmen ist jeder Zweifel daran, es könnte sich um unseren Schmerz, um unsere Lust handeln, buchstäblich gegenstandslos. Streng genommen müßten wir in diesem Punkt unser alltägliches Sprechen korrigieren: Den Schmerz haben wir nicht, noch ist der Schmerz in uns. Am ehesten sind wir selbst im Schmerz -- bis im Schmerz das Ich untergeht.

Dagegen können wir nicht sagen, daß wir, indem wir einen Gegenstand sehen, zugleich uns selbst sehen (metaphorisch gesprochen sehen wir vielleicht unser Sehen; wir sehen, die Subjektivität unseres Sehens, zumindest wenn die Bedingungen des Sehens im Akt des Sehens virulent werden). Selbstreflexivität des Sehens ist im engen Sinne dagegen nur bei reflektierenden Gegenständen gegeben. Reflektierende Gegenstände erwecken gerade dadurch unser besonderes Interesse, daß sie uns mit der Wahrnehmung eines von uns getrennten Gegenstandes zugleich Selbstwahrnehmung bieten. Reflektierende Gegenstände ermöglichen indessen Selbstwahrnehmung nur unter der Voraussetzung der Selbstreflexion. Eine Selbstwahrnehmung, welche auf der fundamentalen Trennung von Wahrnehmendem und Wahrgenommenem beruht. Dies liegt daran, daß man das Wahrgenommene deuten muß, um daraus eine Selbstwahrnehmung zu machen; ich muß erst erkennen: das, was ich da sehe, bin ich selbst (ich kann mich auch täuschen). Nur dann erkenne ich mich selbst als mich selbst. Visuelle Selbstwahrnehmung bedeutet also: sich selbst zum Gegenstand und damit die eigene Identität zu etwas machen, daß man sich erst zusprechen muß. Es ist der grundsätzliche Zweifel am Sehsinn -- sehe ich das, was ich sehe, auch richtig? sehen die anderen das auch so, wie ich es sehe? wie sehe ich das überhaupt? --, der sogleich das über den Augensinn erschlossene Selbst angreift.

Der Offizier spricht vom "Urteil", das der Verurteilte auf dem eigenen Leib erfährt, obwohl es das übertretene Gebot ist, das die Exekutionsmaschine einschreibt. Das impliziert, daß es auf das Wie der Übertretung gar nicht ankommt, nicht mal auf das Ob. Denn: "Die Schuld ist immer zweifellos", sagt der Offizier, die Ambivalenz von totalitärer Gerichtspraxis und göttlichem Gericht (Erbsünde) pointierend. "Ehre deinen Vorgesetzten" ist das Gebot, das der Verurteilte übertreten haben soll. Bei der ausgeprägten Allgemeinheit dieses normativen Satzes wird deutlich, was grundsätzlich für jedes Gesetz gilt: Daß keine Beschreibung eines Sachverhalts (etwa der Satz des Verurteilten, nachdem ihm sein Hauptmann die Reitpeitsche über das Gesicht gezogen hatte: "Wirf die Peitsche weg, oder ich fresse dich") mit dem im Gesetz beschriebenen Tatbestand (der Vorgesetzte wurde nicht geehrt) zur Deckung kommt. Die Problematik des Rechts liegt nicht allein in der Frage, ob das bestehende Gesetz gerecht ist, sondern auch darin, daß das Gesetz immer der Auslegung bedarf. Wäre das Gesetz im Urteil voll präsent, gäbe es kein Urteilen, sondern bloß eine Gesetzesmechanik -- wie beim Durchlaufen eines Codes. Zugleich bedeutet die Subsumtion eines Sachverhalts unter das Gesetz notwendig die Verallgemeinerung des rechtlich zu bewertenden Ereignisses und die teilweise Preisgabe der Individualität des Angeklagten. Dennoch darf dessen Individualität, die Besonderheit seiner Tat, nicht völlig hinter der Allgemeinheit des Gesetzes zurücktreten; andernfalls könnte sich der Verurteilte im Urteil nicht wiedererkennen. Da ihn das Urteil nicht eigentlich beträfe, könnte er das Urteil als seines weder annehmen noch abweisen. Im Standrecht der Strafkolonie wird das Gesetz indessen blind mechanisch vollzogen und darin jegliche Individualität negiert. Entsprechend betont der Offizier, daß sich alle Verurteilten in der Exekutionsmaschine gleich verhalten, alle gierig nach dem dargebotenen Reisbrei schnappen, unterschiedslos alle zum Ende hin den Ausdruck der Verklärung im Gesicht tragen.

Durch die Überführung der visuell wahrgenommenen Schrift in eine Hautschrift scheint der Zweifel an der Verständlichkeit der Schrift momentweise beseitigt werden zu können -- "Verstand geht dem Blödesten auf." Doch die Unfähigkeit des Forschungsreisenden, unter den ornamentalen Zeichen die "eigentliche Schrift" zu erkennen, inszeniert die Problematik der Sinnvermittlung und -vergewisserung durch das Subjekt unter Normalbedingungen. Der Gedanke einer generellen Präsenz im Zeichen, also Präsenz eines geistigen, mit dem inneren Auge gesehenen Bildes als Repräsentation des realen Gegenstandes wird dadurch ad absurdum geführt, daß wahrhaftes Verstehen ausschließlich durch die Haut-Einschreibung möglich zu sein scheint. In der Reflexion zerfällt die Trias von Zeichen, Bedeutung und Gegenstand, indem auf dem Weg vom Zeichen zum Gegenstand über die Bedeutung diese, indem man sie zu fassen versucht, nur wiederum zu anderen Zeichen führt, in einem unabschließbaren Prozeß nie ein für allemal zum Gegenstand hin die Brücke schlagend. Nur wenn das Urteil, das auf den Verurteilten referiert, ihm selbst auf den Leib geschrieben wird, ist das Band, welches das Zeichen mit seinem Gegenstand verbindet, nicht mehr zufällig oder konventionell, ist es auch nicht mehr zweifelhaft, ob überhaupt von einem Band die Rede sein kann. Nur dann muß der Verurteilte nicht mehr reflexiv erschließen, wer und was gemeint ist. Im "Entziffern mit den Wunden" ist das Zeichen in der Haut für ihn nicht mehr abstraktes Produkt von Differenzierungen, sondern positive Wesenheit -- auch wenn die Negativität des Zeichens, die darin besteht, erst im Verweis auf andere Zeichen und nie für sich selbst Bedeutung zu haben, noch in den Löchern, welche die Schrift in der Haut hinterläßt, metaphorisch präsent ist: Schrift als Verweis auf Abwesendes. Daher kann der Ausdruck der Erlösung Besiegelung des Zusammenfallens von Schrift und Sinn, Gebot und Gerechtigkeit nur an der Grenze sein. Es ist die Bipolarität der Haut-Erfahrung, in einem Wahrnehmung und Selbstwahrnehmung zu sein, welche die Schmerz-Metaphysik fundiert, deren Paradoxie darin besteht, daß das Subjekt seiner selbst vollgültig erst im Verschwinden gewahr wird, in einer Inszenierung, welche die Theatralik der Gerechtigkeit auf das finale Nichts zuführt. Die Gewalt einer Ordnung, die ihr Gesetz durch volle Aneignung des Subjekts in der Determinierung auch der Selbstwahrnehmung einschreibt, ist der Preis dieser Erfahrung.

Das Lesen des in die Haut geschriebenen Gebotes stellt sich dem Offizier mit Blick auf den Verurteilten als synästhetische Erfahrung von Auge, Berührungssinn und Gehör dar: "Um die Augen beginnt es [...] er spitzt den Mund, als horche er". Das, was Didier Anzieu in Das Haut-Ich "Intersensorialität" nennt, die integrative Funktion des Hautsinnes, die Eindrücke der verschiedenen Sinne zur Einheit der (Selbst-)Wahrnehmung zusammenzufassen, gipfelt hier offenbar in der Empfindung einer akustischen Vision, der Verschmelzung der Sinnesorgane zu einem Sinn. Soweit die dem Verurteilten zugeschriebene Schuld ursprünglich der Tatsache zuzurechnen war, daß er der Sinnenwelt verhaftet blieb, hätte die Verschmelzung der Sinne durch Überstimulierung der sie synthetisierenden Hülle die Befreiung von der Schuld zur Folge. Als intersensorische Erfahrung gedeutet, wäre die zu schwache Ausbildung der integrativen Hautfunktion nur durch die Umwandlung der Haut in eine Schmerzhülle zu korrigieren. Der Haut-Schmerz wäre die einzige Möglichkeit, sich als Einheit mit deutlicher Selbst-Grenze zu erleben. Die Verletzung der Haut öffnet die Selbst-Grenze schließlich so radikal, daß es deren immaterielles Komplement hervortreibt: Im "Schein dieser endlich erreichten und schon vergehenden Gerechtigkeit", der noch die Umstehenden erleuchtet, wird am Verurteilten die Aura sichtbar. Die den Zustand des Gefangenseins markierende Haut-Grenze (Fixierung des Verurteilten durch Fesselung an die Maschine) ist überwunden. Die lichtförmig sich ausbreitende Aura zeigt in ihrer energetischen Einheit eine geschlossene Entgrenzung an: solange sie die Subjekt-Grenze bildet, wurde der Verurteilte nicht vernichtet, sondern transformiert.

In Zweifel gezogen wird der Gedanke der Erlösung dadurch, daß das Ereignis allein vom Offizier bezeugt wird, der ein Zeuge von mindestens fragwürdiger Glaubwürdigkeit ist (seine Rede trägt unverkennbar Züge des Fanatismus und des verminderten Realitätssinns). Der Monolog des Offiziers wird durch den Text des Erzählers denn auch hintertrieben. Nachdem sich der Offizier durch die Maschine selbst hat exekutieren lassen, sieht der Forschungsreisende in das Gesicht der Leiche: "Es war, wie es im Leben gewesen war; kein Zeichen der versprochenen Erlösung war zu entdecken." Die Anarchie der Maschine -- detailliert wird geschildert, wie ein Zahnrad nach dem anderen aus dem "Zeichner" herausfällt und in den Sand rollt -- hat den Körper auch nicht beschrieben, sondern aufgespießt. Die Entgrenzung ist hier nicht auratisch-geschlossen; freigelassen entleert sich das Innere des Körpers unkontrolliert ins Außen: "das Blut floß in hundert Strömen". Auf der Ebene des Gesetzes kommt es offenbar zu einer Überforderung des Mechanismus, indem die Norm, welche sich der Offizier auf den Leib schreiben lassen will -- "sei gerecht" -- sich eben nicht mit einer blinden Gesetzesmechanik umsetzen läßt. Auf psychologischer Ebene verfehlt der Akt der Selbstfolter sein masochistisches Ziel, über die Transformierung der Haut zur Schmerzhülle ein (verlorenes) Gefühl der Selbst-Integrität zu gewinnen. Auf der Ebene des Zeichens -- die Schrift in der Haut des Verurteilten fungiert als Symbol der alten Ordnung - mißlingt die Re-präsentation, d.h. die Erwartung dessen, der das Zeichen verwendet, das bezeichnete Abwesende werde im Gefolge wiederkehren. Das Chaos im Räderwerk der Maschine produziert schlechthin Sinnabweisendes, das übergangslos vernichtet -- oder das Subjekt beläßt, wie es ist: "Es war, wie es im Leben gewesen war [...]". Dieser Text überkreuzt sich mit dem Sisamnes-Mythos (dargestellt in dem Gemälde Die Schindung des Sisamnes/Das Urteil des Kambyses (1498) von Gerard David), in dem der Richter Sisamnes, der die Forderung nach Gerechtigkeit nicht erfüllt (durch Bestechlichkeit), zur Strafe gehäutet wird und dessen Haut als Bespannung des Richterstuhls und damit als Symbol der Reetablierung der herrschenden Ordnung eingesetzt wird.

 

III.

Die technisch unterstützte Mobilität des Auges schafft die Möglichkeit der ortsunabhängigen Präsenz. Dadurch wird die Trägheit des Körpers zunehmend als Last, die Funktion der Haut, Barriere zu sein, nicht mehr primär als Schutz vor dem Draußen, sondern als Einsperrung wahrgenommen. Doch nur der Haut-Sinn scheint angesichts der Möglichkeiten, die Bilder unbemerkt zu manipulieren, noch sicher beglaubigen zu können, daß eine Sache wirklich existiert -- und nicht bloß Phantasma, eine Täuschung des Auges ist. Insofern ist das Cyber-Tattoo-Projekt der Versuch, die drohende Entwirklichung durch die Simulationen einer radikal medialisierten Welt mit Hilfe des Haut-Sinnes zu korrigieren. Die zwei Dermatographie-Konzepte laufen darin parallel, serielle Festschreibung und Beglaubigung dessen zu sein, was unsichtbar in die Lebenssphäre eingreift: die Zirkulation der Daten, das Gesetz der alten Ordnung. Das Cyber-Tattoo-Projekt bleibt naturgemäß hinter Kafkas Fiktion der Dermatographie insoweit zurück, als die Einschreibung nicht darauf angelegt ist, letal zu verlaufen. Was dort Entgrenzung des Hautsinnes ist, kann hier nur dessen Erweiterung sein. Doch auch die Idee der Cyber-Tätowierung setzt letztlich auf die Erwartung, daß durch die Haut hindurch eine Öffnung auf Transzendenz stattfindet. Angesichts der virtuellen Räume, welche die Möglichkeiten zum Selbstentwurf von der körperlichen Realität entkoppeln, ist das Cyber-Tattoo für den Gezeichneten fortwirkende Beglaubigung des virtuell Erlebten auch nach außen. Die Gezeichneten bilden eine durch die zeichnende Instanz zusammengehaltene Gemeinschaft. Sie haben sich im Schmerz-Erlebnis nicht einfach nur überwunden, sie haben sich auf etwas anderes hin, etwas sie Übersteigendes überwunden: mindestens die Gemeinschaft der ebenso Gezeichneten. Es ist eine traditionelle Funktion der Tätowierung, nicht nur Individualität in Szene zu setzen, sondern auch soziale Zugehörigkeit zu codieren. Daher kann man vermuten, daß die Online-Tätowierungen ein kollektives Bewußtsein schaffen (unabhängig davon, ob sich die identisch Gezeichneten leibhaftig begegnen (wollen)), inspiriert vom archetypischen Bild des sozialen Organismus, der sich aus vielen funktional identischen Einzelorganismen zusammensetzt. Der Initiation der Haut-Zeichnung können dann weitere Riten folgen, einen Ausdruck dafür suchend, daß der Mensch so, wie er nackt und vereinzelt einer wesentlich immateriellen Entität gegenübersteht, etwas zu Überwindendes ist, nicht durch Flucht aus dem Körper in eine transzendente Sphäre, sondern durch Eindringen der Transzendenz in den Körper, durch Vermischung.

Das Cyber-Tattoo-Projekt springt in eine divinale Transzendenz-Metaphorik, wenn man sich die currenten Metaphern vergegenwärtigt, in denen das Internet zum Nervensystem eines weltumspannenden Super-Organismus wird, der als Vernetzung vieler Bewußtseine das Potential hat -- evolutionär fortgeschritten als Super-Bewußtsein -- den Menschen hinter sich zu lassen. Diese Projektionen werden überblendet mit Bildern vom Leviathan, dem monströsen Staatsorganismus, der nach Hobbes' Szenario den anarchischen Naturzustand durch Übertretung der Machtansprüche der Einzelnen an eine kollektive Instanz beendet. Einen vergleichbaren Übergang von einem legendär rechtsfreien Raum totaler Selbstentfaltung zu einem System potentiell totaler Kontrolle und Gleichrichtung der Individuen (primär zu Wirtschafts- statt zu Staatszwecken) hat das Internet hinter sich. Doch während der Staats-Organismus einen Körper hat und an Handlungen identifizierbar ist, Macht in Form von Trennung ausübt, ist das Internet körper- und differenzlos, etwas, das einen zwanglos zwingend umgibt und dem gegenüber Abgrenzung oder Widerstand nahezu unmöglich scheinen. Die Dualität von Mensch und Maschine, die wir angesichts des Computers auch erleben, kann das verdecken: Die Angst vor der Macht des Netzes ist primär die Angst, sich darin zu verlieren. Das Bestreben, durch die Haut eine Öffnung, also Überwindung der Trennung erreichen zu wollen, verfängt sich darin, daß die Sphäre des Netzes zuallererst als etwas Getrenntes, als eigentliches Gegenüber wahrgenommen werden muß. Der Akt der Haut-Einschreibung ist daher nicht nur ein Weg, uns der Existenz dessen, was wir sehen, symbolisch zu versichern, sondern auch, jener immateriellen Instanz, an deren Existenz wir keinen Zweifel haben, einen Körper zu geben, 'einen Arm', dessen Impulse wir spüren und dessen Macht, tief in unser Leben einzugreifen, wir so zugleich als Inszenierung von Wirklichkeit und Wirklichkeit einer Inszenierung nachvollziehen können.

Soweit der Hautsinn genuiner Nahsinn ist, erzwingt er die unhintergehbare Bindung des homo clausus an einen Ort der Erfahrung: das, was mich berührt, muß wirklich da und bei mir sein. Zwar ist die Nadel, die mich sticht, ebenfalls da und bei mir, aber das Muster, dem ihre Bewegung über meine Haut folgt, ist nicht präsent, sondern in der Atopik des Netzes disloziert: potentiell überall. Damit bekommt der passive Hautsinn eine technische Erweiterung, analog zu den technischen Erweiterungen des Auges, die den Sehsinn dislozieren. Dies ruft das ursprüngliche Versprechen in uns wach, daß die Haut eben nicht letzte Grenze des Subjekts sei. Die gegenwärtig in großer Zahl kursierenden Bilder von der Haut als Interface, von der Schnittstelle Mensch-Netz sind so wirkmächtig, weil sie eine Sehnsucht nach Befreiung von der raum-zeitlichen Verhaftung widerspiegeln: Räumlich an mehr als einem Ort sein zu können und zeitlich nicht mehr mit der Alterung (sichtbar in erster Linie an der Haut) den Kopierfehlern der Materie ausgeliefert zu sein. Wenn wir die Haut nicht mehr primär als Grenze zwischen Innen und Außen, die Grenze zwischen Innen und Außen nicht mehr schlechthin als Unüberwindbarkeit der Dualität von Geist und Materie erlebten, schiene viel gewonnen. Im Übergang von Öffnung in Durchlöcherung, von universeller Durchlässigkeit in Entleerung, wie sie die Parallelbetrachtung der zwei Dermatographie-Konzepte veranschaulicht, zeigt sich, daß die Metaphorik der Haut als Grenze eine Grundbedingung der Selbstwahrnehmung beschreibt, die nicht nur in den Begriffen einer wechselnden Durchdringung von Innen und Außen, sondern auch im Bild eines prekären Gleichgewichts gefaßt werden muß: eines Gleichgewichts, welches sich nur unter der Bedingung der Verletzung der Haut- und Selbst-Grenze einstellt.

 

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