Deutsche Nationalbibliothek mit erweitertem Sammelauftrag
Mit dem 29. Juni 2006 trat das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek in Kraft. Es erweitert den Sammelauftrag der Deutschen Bibliothek.
Mit dem 29. Juni 2006 trat das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek in Kraft. Es erweitert den Sammelauftrag der Deutschen Bibliothek.