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Ohne klare Methodik und Erkenntnisse
Gabriele von Olberg-Haverkates Werk erweist ihrer Forschungsdisziplin einen Bärendienst
Von Ulrich D. Oppitz
Ausgabe 02-2020
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Klappentext des Verlages
Gegenstand der Untersuchung ist der Objektbereich «Rechtsbuch» und seine heterogene Kategorisierung. Die Materialgrundlage bilden ausgewählte repräsentative Rechtsbücherhandschriften und keine Editionen. In vier synchronen Schnitten (um 1300, 1400, 1500, 1600) von je ca. 100 Jahren untersucht die Autorin die externen und internen Merkmale der Handschriften und Drucke, vorrangig des Sachsenspiegels, aber auch des Großen und Kleinen Kaiserrechts, des Mühlhauser Rechtsbuches und späterer Stadtrechtsbücher. Ergebnis ist die theoriebezogene Klassifikation der Textsorte «Rechtsbücher». Das besondere Kennzeichen der Textsorte ist die Art und Weise der Rechtslegitimation und das Spannungsverhältnis von Bewahren und Verändern. Seit dem 14. Jahrhundert bildeten sich verschiedene Varianten der Textsorte. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts schließlich entwickelten sich aus den Varianten drei neue Textsorten «überregionales Kaiserrecht», «regional gebundenes Stadtrecht» und «gelehrtes, universitäres Recht».
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