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Rezensionen von literaturkritik.de
Verbrechen und Strafe, Recht und Ordnung
Karl Müchlers „Kriminalgeschichten“ dokumentieren literarisch den Wandel im Rechtsdenken der Spätaufklärung
Von Bernhard Walcher
Ausgabe 03-2019
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Klappentext des Verlages
Mit seinen Kriminalgeschichten (1792) beteiligt sich der Berliner Verwaltungsjurist Karl Müchler (1763–1857) an einer neuen literarischen Mode. Meißners Skizzen (1778–1796) und Schillers Verbrecher aus verlorener Ehre (1786/1792) gehen zwar voran, doch Müchler erobert mit dem Genretitel Kriminalgeschichten als erster den Buchmarkt. Ihm gelingt der Übergang von juristisch und psychologisch dokumentierenden Fallsammlungen zu unterhaltenden und zugleich belehrenden Erzählungen. Müchler hat sie »aus gerichtlichen Akten gezogen«, narrativ aufbereitet und in mehreren Fällen zuerst in der Berlinischen Monatsschrift publiziert. Weitere Beispiele entstammen gedruckten Kollektionen anderer Autoren. Müchler tritt also vornehmlich als Herausgeber und Bearbeiter in Erscheinung. Programmatisch fördert er die Rechtsreformen der Aufklärung und leistet einen »Beitrag zur Erfahrungsseelenkunde« – so der Untertitel der zweiten und dritten Auflage (1828/33; 1836/37). Vor allem werden diese Geschichten erzählt – lobt der Rechtswissenschaftler Christian Gottlieb Gmelin – »wie sie für empirische Seelenlehre wichtig sind«.
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