Zum Leistungsschutzrecht : Infos für andere Blogger, unsere Leser, Verlage und Künstler

Ein Gespenst geht um. Wer sonst schon seine Onlinearbeit als Blog oder Magazin in Angst vor Abmahnungen betreiben musste, ist nun noch mehr eingeschüchtert, noch unsicherer, wie es sich zu verhalten gilt. Der Blogger an sich muss heute bereits ein kleiner Rechtsexperte auf seinem Gebiet sein. Onlinerecht, Publikationsrecht, Urheberrecht, Stalking und dann gab es noch den Fall mit der Bloggerin, die wegen Verbreitung von Pornografie angeklagt wurde, weil sie einen Artikel mit einem Kunstfoto, welches nackte Menschen zeigte, verzierte, obwohl sie sich wegen Morddrohungen durch Leser selbst an die Polizei gewandt hatte, die in dem anderen Fall nicht ermittelte weil “selbst schuld”. Wie dem auch sei:

Am 22.03.2013 trat das umstrittene Leistungsschutzrecht , kurz LSR, in Kraft, vor allen Dingen unterstützt bei Zeitungsverlagen, die streng genommen auf die Verbreitung ihrer Links angewiesen ist, denn die wenigsten Onlinenutzer lesen noch ganze Ausgaben von Online-Magazinen.

Worum geht es?

Das Leistungsschutzrecht untersagt die Verbreitung von Inhalten – Text und Bild – ab einem gewissen Umfang, etwa 3 Sätzen pro Artikel, also der Vorschau wie sie in Social Networks und bei Google genutzt wird. Trotz massiver Gegenargumentation pochte die Regierung letztlich auf Durchsetzung. Gegenwehr, das wissen wir aus anderen Fällen wie dem GEZ-Streit, bringt in Deutschland ohnehin rein gar nichts. Und so trat das Gesetz in Kraft.

Was bedeutet das für User?

Streng genommen dürfen Nachrichtenartikel nicht mehr verlinkt werden. Weder in Blog-Zitaten, noch auf Social Networks. Ein Vorschaulink mit Bild gar kann eine doppelte Abmahnung nach sich ziehen, weil das Foto eigener Content ist.

Warum informiert ihr darüber?

Lieb gewonnene Kollegen wie Heldenstadt.de , deren Hauptarbeit aus Verbreitung interessanter Artikel – auch unserer, danke für drei Jahre Treue! – haben bereits teilweise aufgegeben, uns betrifft die ganze Sache zum Glück nicht zu sehr. Wir möchten mit diesem Artikel kurz auf unser Copyright hinweisen und unsere Regeln selbst abstecken, so weit rechtlich möglich.

1. Unseren Lesern, den Verlagen und Labels mit denen wir arbeiten und jedem der das Netz nutzt ist hiermit ausdrücklich gestattet, unsere Artikel zu verbreiten.

2. Verbreiten heißt hiermit, es darf bis zu 25% eines Artikels zitiert werden, wenn dazu ein Link beiliegt, der auf den gesamten Artikel verweist.

3. Für Social Networks gilt: Das Vorschaubild darf in der Vorschau verwendet werden.

4. Wer einen Artikel zitiert und dabei die eingebundenen Bilder ohne Rückspache mit uns auf seinem Blog einbindet, ist im Zweifelsfalle für die Rechte am Bild selbst zuständig. Wir holen stets die Rechte für die Verwendung auf unserer Seite ein, diese gelten aber eben nur für unsere Seite.

5. Verlage, Autoren, Künstler und Labels dürfen die Artikel ihre Produkte betreffend als Referenz komplett als PDF auf ihrer Website ablegen, oder in der Pressemappe als Text zitieren. Die Quelle muss angegeben, aber nicht zwingend verlinkt werden.

6. Sollte ein Rechteinhaber für eine bestimmte Rezension das Cover des Artikels (Buch, CD, Vinyl, ect.) nicht zur Verfügung stellen wollen, hat er uns dies innerhalb von 24 Stunden nach Erscheinen der Rezension mitzuteilen und wir sehen uns gezwungen, die Besprechung dann ggf. zu entfernen.

Und eine Kleinigkeit, die aus aktuellen Gründen noch anbei vermerkt werden soll:

7. Interviews und Artikel werden in Zukunft nicht mehr zurückgezogen, nur weil der Betreffende ein Jahr später nicht mehr zu seiner Arbeit steht. Wir haben dies aus Kulanz im letzten Jahr einige Male mitgemacht, ab sofort wird es das nicht mehr geben.

Nach der oben genannten ungeraden Zahl von Regelungen werden wir die nächsten Jahre arbeiten. Die meisten davon verstehen sich von selbst. Dennoch ist die Gefahr von Abmahnungen nicht zu unterschätzen und auch wir hatten schon Lehrgeld zu zahlen.

Wir arbeiten ehrenamtlich und beziehen die zu rezensierenden Artikel direkt von den, teils befreundeten, teils nur eng zusammenarbeitenden, Verlagen und Labels. Das setzt eine gewisse Vertrauensbasis voraus, die unsere Partner auch genießen, weil sie wissen, dass ihre Produkte bei uns in guten Händen sind. Ebenso schicken wir im Gegenzug die Rezensionen den Rechteinhabern am Produkt direkt per Mail zu. Um so ärgerlicher, wenn wie im letzten Jahr ein Verlag uns dann versäumt mitzuteilen, dass er selbst keine Rechte an seinem Bildmaterial besitzt und wir dafür in die Tasche greifen müssen.

Mit dem Leistungsschutzrecht ist alles schwieriger geworden im Netz. Es ist fast unmöglich geworden bei Verlinkungen 100%ig sicher zu sein, dass man keinen Verstoß begeht. Dieses neue Gesetz wird viele Blogger um ihren Blog bringen und den ein oder anderen mit einem Fingerschnippen in die Privatinsolvenz befördern, davon bin ich überzeugt. Aber zumindest von uns werdet ihr diesbezüglich nie Probleme bekommen, solange ihr euch an die generellen Umgangsformen im Netz haltet.

2 Gedanken zu “Zum Leistungsschutzrecht : Infos für andere Blogger, unsere Leser, Verlage und Künstler

    • Es wäre mir lieb, wenn du eine Möglichkeit finden würdest, nur etwa die Hälfte des Artikels zu rebloggen. Ist das möglich? Hab die Funktion noch nie ausprobiert, darum frage ich. Und bitte in jedem Fall nur mit dem Cover, das ist mehr oder weniger ohnehin öffentlich verwendbar. Sobald Autorenfotos, Fotografien oder ähnliches ins Spiel kommen ist es rechtlich wackelig.

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