Kaum ist des neue Telemediengesetz beschlossene Sache, wird auch schon eine Verfassungsbeschwerde dagegen angekündigt, siehe hier . Es geht dabei hauptsächlich um die Tatsache, dass ein Auskunftsverlangen über Nutzerdaten zukünftig deutlich erleichtert werden soll. Ein richterlicher Beschluß ist für den Erfolg