Das Abschreiben kann man sich in Zukunft mehr oder weniger "abschminken", denn die Regelungen sind gerade für Freiberufler, die oft geringere Investitionen tätigen als ihre produzierenden und verkaufenden Gewerbekollegen, seit dem 1.Januar 2008 viel schlechter geworden. Geringwertige Güter lassen sich dann nicht mehr bis 410 Euro (netto) von der Einkommenssteuer abziehen, sondern nur noch bis 150. Alle Käufe und Investitionen (z.B. für eine Website) in einem Intervall zwischen 150 und 1000 Euro werden in einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre abgeschrieben (was im Beispiel kurzlebigen Website wirklich hanebüchen ist). Beispiel: Ich habe 2008 für insgesamt 5000 Euro betriebliche Anschaffungen zwischen 150 und 1000 Euro getätigt. Ich (oder genauer: mein geschätzter Steuerberater) teile die 5000 Euro durch 5 und setze jedes Jahr 1000 Euro an. Gut also, dass ich den neuen 399-Euro-Acer-PC meiner Mitarbeiterin noch 2007 bestellt und bezahlt habe (schlecht, dass er gleich wieder in Reparatur ging, aber die jetzt mehrfach anfallenden Servicestunden für unseren Techniker kann ich unverändert ohne Grenze absetzen). Positiv ist das ganze auch für den Möbelkauf. Waren Möbel über 410 Euro bisher auf eine Abschreibedauer von 10 Jahren angelegt, können sie nunmehr (sofern sie unter 1000 Euro kosten) in fünf Jahren durchlaufen. Ich kaufe also einen Tisch für 800 Euro, eine Lampe für 500 und ein Bild für 400, macht 1700. Durch 5 = 340 Euronen. Nach der alten Methode wären es 170 Euro gewesen. Aber welcher Freiberufler kauft schon so viele Möbel? Summasummarum ist die neue Regelung also nichts als ein neues Ärgernis.
Netten Beitrag zu dem Thema habe ich in einem Kollegen-Blog Unternehmercoaches.de gefunden, den ich bei der Gelegenheit auch empfehlen möchte, da etwas abseits von der Mainstream-Service-Nutzen-So-gehts-Linie anderer Angebote.
Svenja Hofert