Fröhliche Job-Mogeleien von Abschreiben bis Zeugnis

Wer von uns nicht mal gemogelt hat, werfe den ersten Stein. Trotzdem möchte ich hier nicht über den Theodor reden, denn das tun andere schon ausführlich genug. Mir geht es in diesem Beitrag um andere Facetten des Mogelns im Job oder auch: „zum Job“.

Über das Abschreiben wird dieser Tage viel geredet. Plagiate finden sich indes nicht nur in Dissertationen, sondern auch in Konzepten und Präsentationen, die Chef und Kollegen beeindrucken sollen. Auch hier bestünde selbstredend Kennzeichnungspflicht. Aber firmenintern ist die Enttarnungsgefahr gering. Ach, wie viel Arbeit lässt sich doch durch eine halb oder komplett durch fremde Gedanken angeregte Powerpoint-Folienschlacht einsparen? Und so viele schöne Portale und Blogs im Internet laden doch nicht nur zum Download, sondern auch zum Copy & Pasten ein! (Kein Spaß: Wer von mir erwischt wird, bekommt eine saftige Rechnung, es lebe das deutsche Urheberrecht ;-) )

Die gängigste Mogelei folgt dem Plagiat auf den Fuß: Es ist das Zeugnis, das nach meinem subjektiven Eindruck inzwischen öfter selbstgeschrieben ist als andersherum. Die Mogelei erkennt man einem meist eher überschwänglichen Stil und auffallender Fehlerlosigkeit. Echte Zeugnisse haben immer mindestens kleine Fehler, schließlich sind Fachverantwortliche und Personaler genauso wenig rechtsschreib- und stilsicher wie andere Berufsgruppen auch. Hinzu kommt das Geschliffen-Schöne, was seitens der Personalabteilungen eine echte Zeugnis-Ausnahmeerscheinung darstellt. Die Wahrheit ist: Der durchschnittliche, mittelständische HRler kauft bei Haufe Textbausteine ein. Das weiß der mogelnde Bewerber nicht und formuliert lieber selbst. Schönschreib? Besser nicht: Echte Zeugnisse sind oft hölzern.

Andere Mogeleien beziehen sich oft auf Noten, etwa in Online-Formularen, von denen manche auch von 40jährigen noch die Angabe des Abi-Schnitts fordern. Die meisten denken, da ja kein Zeugnis mehr angefordert würde, der Schwindel also nicht auffliegen und man sich so mal schneller zum Einserkandidat machen könne. Allerdings, so mein Argument, dann auch die Wahrscheinlichkeit, dass die 3,1 zum Aussortieren der Bewerbung führt.  Wer Sie nicht so will, wie Sie sind, hat Sie nicht verdient – meine Meinung. Und hier die offizielle Auslegung: Mogeleien bei Abschlüssen sind keine Kavaliersdelikte, sondern Betrug, sofern Ihnen Absicht nachgewiesen werden kann.

Dann gibt es die schwierigen Fälle, in denen jemand in einer wirklich verzwickten Lage steckt. Ich wurde in den vergangenen Jahren öfter mal gefragt, ob ich raten würde, den Gründungszuschuss zu beantragen, obwohl man „eigentlich“ weiter einen Job sucht und dies letztendlich in primärer Absicht täte, das Arbeitslosengeld zu verlängern.

Diese Frage spiele ich zurück: Könnte die Selbstständigkeit nicht doch eine Option sein, vielleicht auch nur für eine Übergangszeit? In manchen Bereichen ist der Wechsel zwischen Freelance und Angestelltenverhältnis normal, die Selbstständigkeit als Lebens-Endstation halte ich für ein Auslaufmodell in unseren vom heuristischen Denken und Arbeiten bestimmten Zeiten. Die Chance besteht doch darin, sich als Freelancer neue Kontakte aufzubauen, die dann zum Job führen.  Wer diese Perspektive sieht und dann auch ernsthaft verfolgt, der mogelt nicht. Selbst wenn er dies auch so gegenüber seinem Fallmanager formuliert.

Mogeln ist nämlich auch ein wenig relativ – relativ zum eigenen Unrechtsbewusstsein. Das scheint bei den Herren von und zu weniger ausgeprägt zu sein als bei vielen meiner Kunden, die sich schon fragen, ob es „Mogeln“ sei, wenn sie „gute Englischkenntnisse“ angeben (die sie zwar haben, aber nicht sehen). Es gibt sie halt doch noch, die ehrlichen Häute. Sie werden aber leider nie Minister und Top-Manager.


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