„Rechtsordnung“, keine „Rechtskultur“
Ein weiterer Band der Max Weber-Gesamtausgabe ist erschienen
Von Dirk Kaesler
Das Geschenk
Im August 1923 hatte Marianne Weber, die Witwe und Nachlassverwalterin Max Webers, erneut Ärger mit dem Tübinger Verlag Mohr-Siebeck, dem Hausverlag ihres drei Jahre zuvor verstorbenen Mannes. Es ging, wie jedes Mal, ums Geld: Der Verlag zahlte ihrer Ansicht nach zu geringe Tantiemen. Marianne Weber brauchte dringend Geld, darum holte sie sich juristischen Rat und Beistand und wählte dafür einen ehemaligen Studenten ihres Mannes, Karl Löwenstein. Bereits zu Weihnachten 1920 wurde ein Ergebnis erzielt, das Marianne Weber zufrieden stellte, ein Fest wurde gefeiert, Löwenstein wollte keine Rechnung schreiben. Als Belohnung für seine Mühen übergab ihm Marianne Weber 50 Schweizer Franken, die er als Grundstock für eine Italienreise verwenden solle, und – als ihre „persönlichste Gabe“ – das hand- und maschinenschriftliche Manuskript der „Rechtssoziologie“ Max Webers. Dieser Text, so meinte sie, interessiere ihn sicher am meisten, auch schon deshalb, weil er – im Unterschied zum Manuskript der Religionssoziologie – zahlreiche handschriftliche Zusätze enthalte. Das umfangreiche Konvolut beinhaltete 138 maschinengeschriebene, handschriftlich von Max Weber bearbeitete Seiten, sechs Einlegeblätter mit Paragraphentiteln und Inhaltsübersichten von Max Webers Hand. Zu Recht ist es in der einschlägigen Literatur als „Collagenwerk“ charakterisiert worden.
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Aus der Sonderausgabe von Dirk Kaesler: Über Max Weber. Beiträge in literaturkritik.de 2006 – 2020 (Verlag LiteraturWissenschaft.de)