Gabriel Seiberth schrieb uns am 05.10.2001
Thema: Johan Frederik Hartle: Bombenentschärfung im Dienste des Liberalismus
Da ist Ihrem Rezensenten ein bezeichnender Fehler unterlaufen, der
ihn als Nichtkenner der Staatsrechtslehre und ihrer wichtigsten
Vertreter entlarvt. Ob jemand, der sich nicht für Verfassungsrecht
interessiert der richtige Rezensent für eine Einführung in das Denken
eines Juristen und Staatsrechtslehrers ist, kann bezweifelt werden.
Folgender Satz Ihres Autors macht dies deutlich: "Obgleich Schmitt
und seine unmittelbaren Schüler - Kelsen, Forsthoff und andere - die
rechts- und verfassungstheoretischen Debatten der Nachkriegszeit nachhaltig
bestimmt haben, wäre die Aktualität Carl Schmitts weniger in der
nüchternen rechts- und verfassungstheoretischen Auseinandersetzung
als im weiteren Zusammenhang jener Philosophie des Politischen zu
vermuten." Dass hier der berühmte sozialdemokratische Jurist Hans Kelsen,
einer der wichtigsten theoretischen Gegenspieler Schmitts und ihm im
Ruhme früh voraus, als "unmittelbarer Schüler" von Schmitt bezeichnet
wird, könnte man einfach als ärgerliche Unkenntis abtun (Schmitt folgte
Kelsen 1933 auf einen Lehrstuhl in Köln nach, von einem
Lehrer-Schüler-Verhältnis konnte schon dadurch keine Rede sein).
Dieser Fehler ist aber bezeichnend für eine Rezeption Schmitts, die
sich nicht für ihren Gegenstand, sondern nur die Rezeptionsgeschichte
interessiert.
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