28. Österreichisches Übersetzerseminar
Essen, Trinken und andere Wirklichkeiten
4. - 6. Mai 2012 - Landhotel Yspertal, Ysper, NÖ
Übersetzerseminar Programm (pdf)
Seminar Anmeldung (pdf)
Ausschreibung Nachwuchsstipendien für Studierende (doc)
Seminarreihe
Berufsbild LiteraturübersetzerIn
Literaturhaus - Bibliothek, 7., Seidengasse 13
Freitag, 3. 2. 2012, 17 – 22 Uhr
Übersetzungsverträge kennen und durchsetzen
Anmeldung bis 18. Jänner 2012
Leitung: Werner Richter, Brigitte Rapp
Das Urheberrecht bildet eine wesentliche Grundlage unserer
Berufsausübung, daher ist es für professionelle ÜbersetzerInnen
unerlässlisch, sich damit vertraut zu machen und zu wissen, wie
ein Übersetzungsvertrag gestaltet sein sollte. Anhand unseres Muster-
Übersetzungsvertrags werden wir uns gemeinsam die urheberrechtlichen
Hintergründe der einzelnen Punkte und die dazugehörige Argumentation zu
ihrer Durchsetzung erarbeiten. Behandelt werden folgende Fragen:
Was steht im Urheberrecht und was muss/soll in den Übersetzungsvertrag? Mustervertrag in Österreich/Normvertrag in Deutschland was bedeuten
die einzelnen Punkte?
Urhebervertragsrecht
Argumente zur Durchsetzung
Freitag, 2. 3. 2012, 17 – 21 Uhr
Sozialversicherung für ÜbersetzerInnen
Anmeldung bis 15. Februar 2012
Leitung: Daniela Koweindl
SVA, GSVG, ASVG, AlVG, KSVF – Welche dieser Buchstabenkombinationen
hilft mir bei meiner sozialen Absicherung weiter? Welche
Sozialversicherung ist wann Pflicht, worüber kann ich frei entscheiden?
Wie komme ich zu einer Pensionsversicherung? Wie viel kosten Unfall- und
Krankenversicherung? Von welchen Versicherungszweigen sollte ich sonst
noch eine Ahnung haben? Seit 2001 gelten selbständig erwerbstätige
Kunstschaffende im Sozialversicherungsrecht jedenfalls als so genannte
Neue Selbständige und literarische ÜbersetzerInnen können – unter
bestimmten Voraussetzungen – einen Zuschuss zu ihren
Sozialversicherungsbeiträgen beziehen. Wie die Praxis aussieht und was
insbesondere bei Mehrfachbeschäftigung und verschiedenen
Beschäftigungsformen zu beachten ist, steht – auf Basis der
Erwerbssituationen der TeilnehmerInnen – im Fokus dieses Workshops.
Daniela Koweindl ist kulturpolitische Sprecherin der IG Bildende Kunst und im Vorstand des Kulturrat Österreich aktiv. Einer ihrer Arbeitsschwerpunkte ist die soziale Absicherung von Kunstschaffenden, das Arbeitsspektrum reicht hierbei von Einzelberatungen über Workshops und Vorträge bis hin zur Entwicklung von Forderungspapieren und der politischen Ausverhandlung von Verbesserungsmaßnahmen.
ÜBERSETZERFÖRDERUNGEN DER STADT WIEN
ÜBERSETZERPREIS 2012
Briefwechsel
Der Übersetzerpreis der Stadt Wien (Nachwuchspreis) ist im Jahr 2012 für das Genre "Briefwechsel" ausgeschrieben. Einzureichen ist eine Übersetzung von 10 bis 15 Normseiten (30 Zeilen zu max. 60 Anschlägen). Es wird vorausgesetzt, dass es sich um einen inhaltlich und formal publikationsreifen Text handelt. Übersetzungen von eigenen Texten sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Einsendeschluss ist der 28. November 2012.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name nur auf dem Formular aufscheint, damit die Anonymität bei der Beurteilung gewahrt werden kann. Weitere Details siehe Ausschreibung.
Die Einreichung ist zu richten an:
Übersetzergemeinschaft
z. Hdn. Mag. Nadja Grössing
Seidengasse 13
1070 Wien
Tel: 01/526 20 44 – 18
ng(at)literaturhaus.at
ÜBERSETZERSTIPENDIEN 2012
Das Kulturamt der Stadt Wien schreibt Arbeits- und Reisestipendien für ÜbersetzerInnen aus. Die Einreichungen sind an kein bestimmtes Genre gebunden, sofern sie sich im Rahmen der umseitigen Statuten bewegen. Einreichfristen: 31. März, 30. Juni, 31. Oktober, 31. Dezember.
Der Einreichung an die Übersetzergemeinschaft (Adresse siehe Preis) ist das entsprechende Formular 2012_Form_Stipendien.doc beizufügen sowie eine Liste der publizierten Übersetzungen und ein Lebenslauf, aus dem der Wien-Bezug hervorgeht. Bei Arbeitsstipendien ist eine Projektbeschreibung sowie eine Textprobe im Umfang von 10 Seiten der Übersetzung samt Original in jeweils fünffacher Ausfertigung vorzulegen.
Um die Rechtsgrundlage eines Projektes nachzuweisen ist der Übersetzungsvertrag, eine Absichtserklärung des Verlages bzw. die Autorisierung von Seiten des/der Originalautors/in vorzulegen.
Im Falle eines Reisestipendiums sind eine Begründung und ein Kostenplan erforderlich. Die widmungsgemäße Verwendung der Förderung ist durch die Vorlage der geförderten Publikation (Arbeitsstipendium) bzw. durch Arbeitsberichte und Originalbelege (Reisestipendium) nachzuweisen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name nur auf dem Formular aufscheint, damit die Anonymität bei der Beurteilung gewahrt werden kann. Weitere Details in den Statuten .
Die Einreichung ist zu richten an:
Übersetzergemeinschaft
z. Hdn. Mag. Nadja Grössing
Seidengasse 13
1070 Wien
Tel: 01/526 20 44 – 18
ng(at)literaturhaus.at