Absurde Vorstellung

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Absurde Vorstellung

Von Medienwoche, 19.02.2015

Ständerat Hans Altherr (FDP) unterstützt das Referendum gegen die Einführung einer allgemeinen Medienabgabe. Seine Argumente erklärt er im Gastbeitrag für die Medienwoche.

Nach der Co-Präsidentin der Grünen, Regula Rytz, nimmt als FDP-Vertreter der Ausserrhoder Ständerat Hans Altherr Stellung. Er hält die neue Finanzierung des öffentlichen Rundfunks für verfassungswidrig. Durch die Hintertür habe die Parlamentsmehrheit eine Mediensteuer eingeführt. Schon allein deshalb müsse am 14. Juni dieser falsche Schritt korrigiert werden. Zudem stelle sich die Frage, ob die SRG überhaupt noch eine Existenzberechtigung habe.

Lesen Sie den ganzen Gastkommentar von Hans Altherr in der Medienwoche.


Hans Altherr (FDP), Ständerat AR, bekämpft die neue Rundfunkfinanzierung als versteckte, nicht verfassungskonforme Steuer. (Bild: Medienwoche/Screenshot ECO srf.ch 2013)

"Durch die Hintertür habe die Parlamentsmehrheit eine Mediensteuer eingeführt..."

Das hat man ja damals schon, als ich das Bundesverwaltungs-Gericht bemühte, weil die damalige 'Empfangs-Konzession' mit dem Europäischen Menschenrecht auf freien und unbehinderten Empfang nicht länger vereinbar war. Wie sollte der Bund einem ein Recht 'konzessionieren' können, das er gar nicht besass!?

Nun, man änderte einfach den Namen, und so war alles wieder korrekt. Es hiess jetzt einfach Gebühr, und nicht länger Konzession, obwohl wahrscheinlich nicht mal Eine|r aus den Medien sich je dafür interessierte, was wohl de Ursache dafür gewesen sei. So wenig, wie man sich fragt, wenn die SRG alle paar Jahre ihren Namen ändert...

Nun, ich zweifle zwar daran, aber es wäre für mich eine Genugtuung, wenn zumindest eine Fetzen fliegen würden. Wenn die knappe Minderheit unserer Einwohner|innen schon keine freie und unabhängige Schweiz mehr wollen, zu was sollte denn eine SRG noch gut sein??

SRG: Nach Gebührenentscheid muss Progammrevision folgen!

Nach dem vernünftigen Gebührenentscheid im revidierten Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) muss als zweiter Schritt die Überprüfung der SRF-Programme folgen. Es stellen sich insbesondere folgende Fragen:

1. Warum gehören das permanente Ausstrahlen von Kriminal-, Gewalt- oder Horrorfilmen und die Raser-Animation Formel-1 zum Service public?
2. Warum kann man die Ausstrahlung von Klamauk-Formaten (z. B. Reality-TV) und von seichten, synchronisierten US-Unterhaltungsfilmen nicht einfach den privaten Fernsehkanälen überlassen werden?
3. Warum gibt es keine Transparenz bei den Einschaltquoten für einzelne Sendungen? Wo liegt die Schmerzgrenze bei Sendungen für kleinste Minderheiten? Sollte man solche Minderheiteninteressen nicht besser durch Printmedien abdecken lassen?
4. Warum brauchen wir mehrere Vollprogramme von 6-24 Uhr? Könnte man nicht mehr Wiederholungen ausstrahlen?

Mit Sparmassnahmen an der richtigen Stelle könnten Gebühren gesenkt, die Werbefenster verkleinert oder mehr und bessere eigenständige Sendungen produziert werden.

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