Brutto Netto Rechner (Gehaltsrechner) 2012 für Österreich
Berechnen Sie in 5 Sekunden kostenlos Ihr Netto-Gehalt!Es ist oft gar nicht so leicht zu berechnen, was am Ende vom Brutto netto in der Tasche bleibt. Egal ob Sie Ihr Gehalt oder Ihren Lohn berechnen wollen – der Brutto Netto Rechner hilft Ihnen dabei. Nur so wissen Sie, wie viele Steuern und Abgaben tatsächlich monatlich zu leisten sind.
Die Funktionen des Brutto-Netto-Rechners:
- Sie können mit dem Brutto-Netto-Rechner (Gehaltsrechner) in 5 Sekunden die Abzüge für Sozialversicherung und Lohnsteuer berechnen – und das sowohl mit aktuellen Daten (Brutto Netto für 2012) als auch rückwirkend.
- Zusätzlich werden der 13. und 14. Bezug (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) gesondert ausgewiesen. So können ganz einfach Jahresbrutto und Jahresnetto berechnet werden – und Sie wissen, was tatsächlich am Monatsende von Lohn oder Gehalt übrig bleibt.
- Übrigens ist die Berechung sowohl Brutto Netto als auch Netto Brutto möglich.
Brücksichtigung von Absetzbeträgen und Sonderzahlungen
Wenn Sie täglich mit dem Auto zur Arbeit pendeln, sind Sie eventuell Bezieher einer Pendlerpauschale. Durch Zusatzangaben im Brutto Netto Rechner erhalten Sie ein exaktes Ergebnis. Sie können einen Sachbezug berücksichtigen, Dienstort und Pendlerpauschale angeben, Absetzbeträge wie den Alleinverdienerabsetzbetrag oder den Alleinerzieherabsetzbetrag anführen und eventuelle Sonderregelungen bezüglich Ihrer Wochenstunden und Ihres Urlaubsanspruches berücksichtigen.
Neben Ihrem tatsächlichen Nettogehalt erhalten Sie als Ergebnis auch die Kosten, die Ihrem Dienstgeber entstehen (Personalkosten), sowie Nettolohn und Kosten pro Anwesenheitsstunde.
Zum Brutto Netto RechnerDieser Brutto-Netto-Berechung liegt zugrunde, dass Sie neben zwölf laufenden Bezügen zwei Sonderzahlungen in der Höhe von insgesamt zwei Monatsbezügen erhalten. Der von Ihnen eingegebene Bezug ist der steuerpflichtige Bruttobezug, der in voller Höhe (Höchstbeitragsgrundlage berücksichtigt) sozialversicherungspflichtig ist und nach Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben dem Lohnsteuerabzug unterliegt.
Nicht genug Geld?
Suchen Sie einen neuen Job!Job suchen:
Suche nach Kategorien:
- Andere Berufe
- Assistenz/Sekretariat/Verwaltung
- Beratung/Consulting
- Bildung/Training/Coaching
- EDV/IT/Organisation
- Einkauf/Logistik/Lagerwirtschaft
- Facharbeit/Gewerbe/Produktion
- Finanzwirtschaft/Bankberufe
- Führung/Management/Unternehmertum
- Gastronomie/Hotellerie/Tourismus
- Grafik/Design/Gestaltung
- Marketing/Kommunikation/PR
- Personalwesen
- Pharma/Gesundheitswesen/Medizin
- Rechnungswesen/Controlling/Buchhaltung
- Rechtswesen
- Sachbearbeitung
- Technik/Ingenieurwesen
- Verkauf/Kundenbetreuung/Service
- Wissenschaft/Forschung