Hassverbot
Der Anwalt Chan-jo Un will Posts verbieten lassen, in denen der syrische Flüchtling Modamani, der mit einem Selfie zusammen mit Angela Merkel grosse Bekanntheit bekommen hatte, aufs Übelste verleumdet und beschimpft wird. Facebook soll verpflichtet werden, entsprechende Posts dauerhaft zu löschen.
Ist das mehr als bloss gut gemeint? Kann man denjenigen, die Hass verbreiten wollen, das Maul verbieten? Man kann, so die erste Überlegung, solche Leute bestenfalls zum Schweigen bringen, aber sie werden auch sehr schnell lernen, ihren Hass mit Worten zu tarnen, die harmlos klingen, deren Niedertracht gleichwohl jeder versteht.
Seit Jahrzehnten machen die Wohlmeinenden den Fehler, über Sprachregelungen Diskriminierung bekämpfen zu wollen. Sie haben damit nur einen Untergrund geschaffen, in dem sich die verbotenen Worte verbergen, um dann mit noch grösserer Wucht wieder hervorzubrechen.
Dennoch ist es richtig und notwendig, Hasstiraden im Netz und auf der Strasse mit aller Härte zu verfolgen. Denn wer seinem Hass freien Lauf lässt, verletzt und traumatisiert damit seine Opfer. Und weil die sogenannten sozialen Netzwerke es heute erlauben, sich durch Anonymität feige zu verstecken, um dann nur um so ungehemmter loszuwüten, müssen das Recht und die Strafverfolgung diesen neuen Bedingungen Rechnung tragen. Eine solche Betrachtungsweise zielt nicht auf die Gesinnung der Täter, sondern auf ihre Strafwürdigkeit – und den Schutz der Opfer.
daniel kaelin - 02.02.2017 19:56
Wie sagte noch gleich der Nahtod Erlebende, der die grosse Ganzschau von "drüben" hatte: Die Menschen werden nur böse, weil ihnen (oder ihren Vorfahren) Böses angetan wurde. Ansonsten wären alle Menschen gut. Und heutzutage kann Hass sogar völlig fremdinduziert durch elektronische, elektromagnetische Hirnwellen Manipulationen, mit "Mind Control" ausgelöst werden. Da hilft dann kein gutes Zureden, verbieten und therapieren mehr etwas, sondern bloss, wie hier als Beispiel facebook, schliessen. Und Verleumdung oder Beschimpfung juristisch ahnden. In der Schweiz gibt 1x Seckel oder Schlampe auf facebook ab Fr. 1400.- Busse und 1 Vorstrafe. Aber so gut funktionieren die Gesetze halt nicht überall.
Herr Wehowski, wir und die Deutschen haben einen StrafTatbestand "Verleumdung". Wir habena aber auch die Meinungsäusserungsfreiheit. Jemanden nicht zu mögen heisst noch nicht verleumden. Hassen ist ein neuerdings überstrapazierter Begriff, mit dem Kritiker bedacht werden. Somit ist gegenwärtig Trump die weltweit meistgehasste Person. Allein, er kann das wegstecken, wie einst F.J.Strauss: was kümmert es die deutsche Eiche, wenn Hunde an sie pinkeln.