Sozialhilfe im Wohlfahrtstaat

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Sozialhilfe im Wohlfahrtstaat

Von Christoph Zollinger, 20.01.2014

Wem das Geld ausgeht, ruft nach staatlicher Hilfe. Er hat Anspruch darauf.

Seit gut einem Jahr macht die gesetzlich verankerte Sozialhilfe in unserem Land vermehrt Schlagzeilen. Sozialhilfebezüger geraten ins Visier politischer Parteien. Immer mehr Jugendliche stehen an für staatliche Fürsorge. Das Betreuungsgeld wäre zu hoch, wird spekuliert. Die Höhe der SKOS-Richtlinien wird kritisiert. Die SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) erlässt in unserem Land die Richtlinien zuhanden der Sozialhilfeorganisationen.

„Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.“ Die wirtschaftliche Existenzsicherung und die persönliche Hilfe werden von der Bundesverfassung garantiert. Ohne wenn und aber? Schon an dieser Stelle tauchen Fragen auf. Was, wenn jemand sein Vermögen verprasst hat? Und wie ist das zu verstehen, wenn sich eine Person ihr gesamtes Guthaben der 2. Säule mit 55 Jahren auszahlen ließ, damit irgendwo auf der Welt „seinen immer gehegten Wunsch nach Freiheit im Paradies“ erfüllte und Jahre später mittellos wieder in der Heimat auftaucht? Oder das Geld in hochspekulative Anlagenvehikel mit verlockenden Zinsen steckte und dabei alles verlor?

Ausgesteuert, Sozialhilfe

Die SKOS-Richtlinien sind über 150 Seiten stark, ein echt schweizerisch/akribisches Reglement für kommunale und kantonale Behörden. Darin wird definiert, was der Staat zu finanzieren hat. „Das soziale Existenzminimum umfasst nicht nur die Existenz und das Überleben der Bedürftigen, sondern auch die Teilhabe an Sozial- und Arbeitsleben.“ Weiter: „Unterstützte Personen sind materiell nicht besser zu stellen als nicht unterstützte, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.“ Da beginnen weitere Schwierigkeiten. Was verstehen wir unter Teilhabe am Sozialleben und bescheidenen Verhältnissen? Viele Menschen in unserem Land leben in tatsächlich bescheidenen Verhältnissen, ohne groß zu klagen und ohne staatlich subventioniert zu werden?  

Zur Erinnerung: Um dereinst sorgenfrei leben zu können, haben wir in der Schweiz versicherungstechnisch gut vorgesorgt. Unser Dreisäulensystem basiert auf der    AHV/IV/EL; diese ist obligatorisch und finanziert sich (zurzeit noch) durch das Umlageverfahren. Zusammen mit der 2. Säule, der kapitalgedeckten Versicherung für die berufstätige Bevölkerung, sollte damit die gewohnte Lebenskostenhaltung gesichert sein. Darin eingeschlossen ist die Arbeitslosenversicherung (ALV): Gemäß SECO zählte die Schweiz im September 2013 131‘000 Arbeitslose, davon 20‘000 Jugendliche. Sie werden auf den RAV (Regionalen Arbeitsvermittlungszentren) beraten und während ihres gesetzlichen Anspruches aus den Arbeitslosenkassen finanziell unterstützt. Die jährlichen Personal- und Verwaltungskosten aller RAV’s beliefen sich 2012 auf rund 800 Millionen Franken. Finden die Stellensuchenden innerhalb von zwei Jahren keinen neuen Arbeitsplatz, werden sie ausgesteuert und landen bei der zuständigen, kommunalen Sozialhilfe.

Wie die AHV und die IV

Die kommunale Sozialhilfe stützt sich bei ihrer Unterstützungsberechnung größtenteils auf die SKOS-Richtlinien. Zwar sind diese Richtlinien nicht diktiert und sakrosankt, doch allgemein akzeptiert und z.B. im Kanton Zürich im Sozialhilfegesetz verankert. Gemäß Walter Schmid, dem Präsidenten der SKOS, sind heute rund 250‘000 Menschen Schweiz weit Sozialhilfeempfänger, davon jeder Dritte unter 18 Jahren. Die Ausgaben haben sich innert 15 Jahren von einer auf über zwei Milliarden Franken verdoppelt (TA, 29.10.2013). Die Gründe für diesen Anstieg sind vielfältig – Wirtschaftskrise, Alleinerziehende etc. – doch ist wohl die veränderte Haltung der Bevölkerung gegenüber staatlichen Sozialleistungen mitverantwortlich.

Schmid, der im Frühling 2014 zurücktreten wird, forderte letztes Jahr ein neues, nationales Sozialhilfegesetz: Die Sozialhilfe müsse den gleichen Status erhalten wie die AHV und die IV. Diese Forderung lässt aufhorchen. Noch mehr Versicherungsmentalität (zu finanzieren durch obligatorische Einzahlungen) oder zusätzliche Anreize, seine persönliche Verantwortung an den Staat abzutreten?

Spitzenposition bei der Unterstützung der Armen

Am Beispiel einer alleinerziehenden Person mit zwei Kindern, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, sieht die Rechnung zur Bestreitung des lebensnotwendigen Grundbedarfs in der Region Zürichsee ungefähr so aus: Grundbedarf 1800 Franken. Dazu kommen im fiktiven Beispiel 1‘900 Franken für Wohnungsmiete und 450 Franken für die Kosten der medizinischen Grundversorgung (Krankenkassenprämien und Selbstbehalt); letztere werden durch das KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) getragen, total also 3800 Franken Sozialfürsorge und 450 Franken KVG = 4250 Franken. Erzielt diese Person ein Einkommen aus Erwerbsarbeit, wird dieses in Abzug gebracht. Natürlich sind diese Angaben ohne Gewähr, eine Schätzung des Autors.

Unzählige Medienberichte haben sich 2013 mit dieser Frage befasst. Fehlanreize wurden geortet. Missbrauchsfälle erregten die Gemüter. Anpassung, respektive Herabsetzung der SKOS-Richtlinien werden gefordert. Sind die gesellschaftlichen Vorstellungen – wie sie von der SKOS interpretiert werden – zu staatsgläubig und führen deshalb zu einer schleichenden Delegation der persönlichen Verantwortung für sein Leben? Einzelne Gemeinden sind inzwischen aus der SKOS ausgetreten und haben ihre Auszahlungen tiefer angesetzt. Weitgehend unbestritten scheint die Feststellung, dass die Schweiz im internationalen Vergleich bei der finanziellen Unterstützung „armer“ Menschen eine Spitzenposition einnimmt.

Die Gesetzesänderung, die keine ist

Transparenz ist gefordert. Die Diskussion könnte versachlicht werden, würde die SKOS publizieren, welche Leistungen sie als „Existenzminimum“ definiert.  

Neben einem starken Stadt-Land-Graben (Basel-Stadt 600, Uri 45 Franken pro Einwohner) lassen die Ausgaben für Sozialhilfe vermuten, dass dafür auch die Mentalität der Helfer eine Rolle spielt. Deren unterschiedlicher Umgang mit dem Geld der Steuerzahler ist jedenfalls auffallend, vor allem die welschen Kantone befinden sich auf der Skala weit oben. Auch eine andere interessante Feststellung kann gemacht werden: Städte mit einem großen Anteil an billigen Wohnungen ziehen offensichtlich überdurchschnittlich viele Menschen an, die in der Folge von finanzieller Hilfe abhängig sind.

Zusätzlich für Kopfschütteln sorgt auch die Meldung, wonach Sozialämter  auch Stellensuchende ohne Aufenthaltsbewilligung aus der EU unterstützten. Bundesrätin Sommaruga: Dafür gibt es keinen Anspruch. Wenn dies trotzdem gemacht werde, täten dies die Kantone auf freiwilliger Basis. Die Mitte Januar 2014 vom Bundesrat angekündigte „Gesetzesänderung“ ist eigentlich gar keine, lediglich sollen die Kantone zukünftig dazu verpflichtet werden, diese Vorschrift auch einzuhalten.  

2013 wurde eine Gemeinde vom Bundesgericht zurückgepfiffen, weil sie einem renitenten Jugendlichen, der jegliche Kooperation mit den Behörden verweigert hatte, die Unterstützung entzogen hatte. Die Gemeinde hätte willkürlich gehandelt, befand das hohe Gericht. Solche Vorfälle bringen viele Menschen, die ihrer täglichen Arbeit zuverlässig nachkommen, in Rage. Verständlicherweise.

Nationales Rahmengesetz

 Was weiter zu Fragen Anlass gibt, ist die steigende Anzahl Jugendlicher, die sozialhilfeabhängig werden. Über 20‘000 Jugendliche unter 25 Jahren waren es letztes Jahr. Ob da die bedingungslose staatliche „Nothilfe“ überhaupt sinnvoll ist? Arbeit gäbe es natürlich, doch sie ist „nicht zumutbar“, respektive sind die Betroffenen „überqualifiziert“. Fern sind die Zeiten der Tellerwäscherkarriere, mit der so manche erfolgreiche Berufslaufbahn einst begonnen hatte. Dieser Weg ist eben im 21. Jahrhundert - unzumutbar.

Die SKOS feierte 2013 das 50. Jahr ihrer Richtlinien. Wie üblich in der Schweiz, forderte der Verein sogleich ein Geschenk. Um die Sozialhilfe zu stärken, plädiert der Präsident für ein nationales Rahmengesetz. Gefragt, ob damit ein weiterer Schritt Richtung Ausbau verbunden wäre, hielt er sich bedeckt. Die Jubiläumsmitgliederversammlung diskutierte intensiv über Erfahrungen aus der Vergangenheit. In der NZZ vom 24.5.2013 lesen wir dazu: „Die allerwichtigste Frage, ob die Sozialhilfe insgesamt zu hoch sei, wurde zwar erwähnt, nicht aber erörtert.“ Anfangs 2014 verlautet aus Kreisen der SKOS, dass das „Existenzminimum“ erneut heraufgesetzt werden soll.

In seinem Buch „Trost der Philosophie“ lässt Alain de Botton Epikur, der sich vor gut 2300 Jahren auch darüber Gedanken machte, wie Menschen ihre Bedürfnisse zu stillen versuchen, in der Überlieferung zu Wort kommen. Epikur selbst aß sehr einfach, trank lieber Wasser als Wein und zählte zu den materiellen Grundbedürfnissen Freundschaften und Freiheit. „Armut, deren Maß vom naturgemäßen Endziel bestimmt ist, ist ein großer Reichtum. Reichtum, der keine Grenzen hat, ist große  Armut.“ Vor 2300 Jahren …

Nachdenken kostet nichts

Diese Kolumne mag dazu beitragen, dass wir uns darüber Gedanken machen, wie weit wir selbst für unser Leben verantwortlich sind. Bedürftigen ist in unserer Zeit und Gesellschaft zu helfen, dieses Gebot ist akzeptiert, keine Frage. Die Errungenschaft ist unbestritten. Doch nicht jede Person, die Sozialhilfe fordert, hat diese Hilfe oder Hilfe in diesem Ausmaß verdient. Dadurch, dass diese Erkenntnis vom Gesetzgeber oder von Verantwortlichen ausgeklammert wird, wird der Staat zu ungerechtfertigten, finanziellen Leistungen gezwungen, die entweder durch Steuern oder Schuldenbildung alimentiert sind. Die Aussicht auf weiter steigende Ansprüche an den Staat, dieses anonyme Wesen, ist nicht glänzend. 

Zudem wird durch die „Rolls-Royce“-Fürsorge oft ein starkes, aber falsches Zeichen gesetzt. Die folge: Statt wie einst „Spare in der Not, so hast du in der Zeit“, wird heute da und dort so gelebt: „Prasse in der Zeit, so hast du vom Staat in der Not“. 

 

Rolls-Royce-Fürsorge? So etwas kann nur jemand von sich geben, der keine Sozialhilfeerfahrung hat. In dem (ehemaligen) Dorf, wo ich wohne, sehe ich Rolls-Royce, Porsche, Mercedes-Benz und andere Protzkisten, den ganzen Tag. Die Sozialschmarotzer sind alle Reichen, die im Luxus schwelgen anstatt Geld in Unternehmen zu investieren, wo Arbeitsstellen geschaffen werden. Die Asozialsten sind diejenigen, welche dafür sorgen, daß Arbeitsstellen verschwinden, die Menschenverachter hinter Automation und Computerisierung. Ich als Nicht-Digital-Native, Jahrgang 1961, komme nicht wieder zu einer Anstellung. Man will uns nicht (mehr). Da sitze ich in einem Boot mit den Flüchtlingen, man will uns nicht. Man stellt mir nur beste Zeugnisse aus in Integrationsprogrammen, sanktioniert mich jedoch mit finsterem Bekehrersinn, wenn ich mich gegen Angriffe auf meine Rechte wehre. Ein Sozialarbeiter sagt zu mir: „Wenn du bei der Sozialhilfe bist, darfst du dich nicht selbständig machen.“ Eine Angestellte beim Arbeitsamt sagte: „Sie dürfen ab jetzt keine Aufträge mehr annehmen.“ So geht das zu und her in unserer rückständigen Eidgenossenschaft. Es profitieren zu viele von der Sozialindustrie, deshalb ändert sich nichts an den schrecklichen Verhältnissen.

Klassischer Beitrag, der das Ziel bei der breiten Bevölkerung sicher erreicht. Im Grunde geht es nur darum, das nichts gratis ist. Das kann man verstehen. Die Realität ist aber viel differenzierter. Denn es fehlt die gesetzliche Grundlage. Der Staat kann tun und lassen was er will. So ist dieser Beitrag reine Worttürmerei. Opfer, nennen wir sie so, können ohne hin nichts gegen Erlasse oder Verfügungen tun, und wenn, dann verlieren sie in den meisten Fällen von Anfang an. Es gibt nicht einmal eine Garantie auf Sozialhilfe, egal was in der Verfassung steht, in der Praxis werden jede Woche etliche Anträge abgewiesen. Da wird auch von der IV berichtet. Man kann die IV Verornungen online lesen, es ist eine unvollkommene Liste, ein Flickzeug, das darauf hinausgeht, das es die IV bald nicht mehr gibt, und dann gibt es nur noch Ergänzungsleistungen. Grundrechte werden vom Author dieses Beitrags nicht erkannt, was aber nicht wundert, denn als politisierender Mensch ist er es gewohnt mit denen zu reden, die ihre eigenen Geldinteressen vertreten, und diese auch sponsoren, wie auch immer das Kässeli klingelt.

Die Bürger der dem Staat ein Leben lang seine "Prämienbeiträge" abgeliefert hat, erfüllt damit seinen Anteil an Vertrag den er mit dem Staat abgeschlossen hat. Der Staat welcher das Geld vom Bürger zweckgebunden akto. bekommt, weiss, dass er dieses Geld dem Bürger schuldet. Wenn der Bürger in Not gerät und Anspruch auf das Geld erhebt, muss der Staat ihm Rückzahlungen leisten.
So gesehen ist ein "moralisch ungerechtfertigter Bezug" dieser Gelder gar nicht möglich.
Alle Schweizer Bürger welche ein Arbeitsleben lang AHV/IV/EL-Beträge bezahlt haben sind Gläubiger der Sozialwerke dieses Staates.

Leider finanzieren wir mit unseren Beiträgen auch einen überblähten Beamtenapparat der immens viel kostet und daran interessiert ist sich selbst am Leben zu erhalten.
Dafür verwendet er immer mehr Gelder zweckentfremdet - und lässt uns dazu noch ein Leben lang an seinem Gängelband laufen - während er sich hinter einem Wust von Regeln, Gesetzen und Kleingedrucktem versteckt - welche die von uns bezahlten "Nichtverantwortungsträger" davor schützt das zu tun wofür sie eigentlich da sind: Im Interesse derer zu arbeiten die alles finanzieren.
Das ist meiner Ansicht nach eine sehr wichtige Seite des Problems mit der sich die "Einzahler" dringend beschäftigen sollten!
Noch einmal auf den kürzesten Nenner gebracht: Nicht wir schulden dem Staat etwas - wir finanzieren ihn. Alles was dieser Staatsapparat für sich selbst und die darin arbeitenden Beamten, inkl. alle Räte ausgibt gehört genauso dazu wie die bürgerseitigen Prämien für die AHV/IV/EL.
Man kann bei der AHV Auszüge über die gesamten Prämienzahlungen anfordern die man vom Eintritt ins Erwerbsleben bis aktuell bezahlt hat. Es ist erstaunlich was da zusammenkommt. Wenn das Geld auf dem eigenen Konto verbucht wäre, käme es jedem dann zu Gute wenn er es braucht - ohne das er kniefällig darum bitten müsste, oder das er als Sozialschnorrer verdächtigt würde. Damit hätten wir die andere Art des selbstverantwortlichen Lebens.

das erste Mal, dass ich mit dem sonst sehr etatistischen Herrn Zollinger einverstanden bin. danke für diese klare Sicht der Dinge. Das Grundproblem ist, dass das System der Ansprüche das System der Anreize ruiniert. Selbstverantwortung läuft den Interessen der Sozialbranche zuwider.

Von welchen Planeten kommen Sie Hr. Wolf?

Trägt man dort immer Schafspelze oder sind dort alle so wie Sie?

Wieder redet einer daher, der wenig Ahnung von den soziologischen Gegebenheiten hat. Herr Wolf, wer hat das System der Ansprüche geschaffen? Von was lebt der Konsum, das kapitalistische System insgesamt? Etwa nicht von den Ansprüchen? Die ganze Werteordnung basiert auf dem Primat der Ansprüche. Welche Anreize hat eine Schuhverkäuferin, die für Fr. 3500.00 arbeitet? Vielleicht kann sie Filialleiterin werden, dann verdient sie Fr. 3800.00. Herr Wolf, die Anreize in den Billiglohnbranchen sind beschränkt. Welche Anreize haben sie gehabt? Haben sie sich hochgedient und schlafen sie noch immer gut? Haben sie sich alles, was sie haben, selbst erschaffen? Oder schöpfen sie aus einem Trog, aus dem viele schöpfen? Selbstreflexion scheint nicht ihre Stärke zu sein. Ich helfe ihnen auf die Sprünge. Es gibt sie die Jobs in der Helferindustrie, die überflüssig sind und der Joberhaltung dienen. Aber es gibt in der Sozialbranche auch einige Versicherungen. Und um diese Gesetzes konform abzuwickeln braucht es Erwerbstätige. Etwas mehr überlegen, bevor sie schwafeln, ist wie ein Sechser im Lotto.

Grüezi Herr Hofstetter, es freut mich, dass ich Sie offensichtlich so getroffen habe, dass Sie persönlich werden müssen. Ich nehme mal einfach an, Sie erhalten Ihr Geld von der Sozialbranche. Was Sie nicht verstehen: Unsere Werteordnung basiert auf dem System der Anreize. Aber es wird derzeit umgestellt auf ein System der Ansprüche, die die Politiker auf Kosten der Steuerzahler (das sind immer weniger) und zugunsten der anspruchsberechtigten Wählerschaft (mehr als 50% beziehen schon Subventionen und Vergünstigungen irgendeiner Art) einrichten. Im übrigen habe ich mir tatsächlich alles, was ich habe, selbst erschaffen. Sie auch?

Ja, ich auch. Ich bin so sozialisiert worden. So wie sie das jetzt schreiben, gebe ich ihnen recht. Viel zu viele hangen am staatlichen Subventionstrog. Dabei wird allenthalben von Wettbewerb, Markt, Leistung etc. geschwafelt. In Wahrheit ist alles Schall und Rauch. Also, ich hoffe, wir sind uns einig: Nicht nur Sozialhilfeempfänger leben auf Kosten des Steuerzahlers oder?

Herr Zollinger, was bezwecken sie? Schreibt der Mainstream-Journalismus (95%) nicht schon genug über Sozialhilfeempfänger in der Hängematte? Sind sie sich bewusst, was es heisst, in diesem Land mit Fr. 2300.00 (Einzelperson) zu leben? Sind sie der Meinung, dass ein Sozialhilfeempfänger einmal in der Woche für Fr. 50.00 auswärts essen gehen kann oder sich jeden Tag bei der Migros einen Kaffee mit Kuchen leisten kann? Leider leben sie im Elfenbeinturm. Für viele Sozialhilfeempfänger ist es erniedrigend, die Hosen auszuziehen und nackt dazustehen. Die Beispiele, die sie erwähnen (Leute, die ihr Geld verjubeln, verspekulieren etc.) gibt es, aber nicht in der Mehrzahl. Die meisten Menschen arbeiten, können aber vom Einkommen nicht leben. Da die Manövriermasse für viele Jobs immer grösser wird, kann der Erwerbslohn durch die Arbeitgeber nach unten angepasst werden. Das ist das Problem. Wenn sie schon von einem Selbstbedienungsladen sprechen wollen, kann ich ihnen ein gutes Beispiel nennen. Ein gut situierter, pensionierter Schweizer hat ein Haus. Aber leider reichen AHV und BVG nicht aus, um die Hypothek zu amortisieren. Was bleibt: Er bezieht Ergänzungsleistungen. Was wirklich interessant ist, ist, dass die Finanzkrise in den Köpfen voll durchgeschlagen hat. Aber nicht, dass man sich entsetzt, dass die Abzockergilde, und die ist bei weitem nicht nur auf die Banker begrenzt, lauter Steuergeschenke vom Staat oder Kanton erhält oder vom Staat gerettet werden muss, sondern dass die Kleinen (Sozialhilfeempfänger) an die Kasse kommen. Noch ein Beispiel gefällig: Der linke Stadtrat Waser entsetzt sich darüber, dass Pfarrer Sieben in Seebach einen Raum mietet, wo er obdachlose Wanderarbeiter für eine oder zwei Nächte unterbringt. Waser befürchtet eine ruinöse Sogwirkung. Einen Monat später lächelt der gleiche Waser in die Kamera und sagt: "Ich spende Fr. 80000.00 aus der persönlichen Schatulle für den Hafenkran." Ohne Übertreibung: Die Zeiten haben sich geändert. Es ist salonfähig geworden, den Abzockern, Oligarchen, Superreichen zu huldigen und ihnen in jeder Beziehung den Hof zu machen und gleichzeitig die Armen, Besitzlosen als Sozialschmarotzer oder Scheininvalide abzustempeln. Herr Zollinger, ich kann ihnen versichern, dass ich nicht aus dem hohlen Bauch rede. Seit 20 Jahren habe ich beruflich mit arbeitslosen Menschen zu tun, die nicht selten krank werden, weil sie zu alt, zu leistungsschwach, zu unangepasst etc. eingestuft werden. Was dann folgt, verdient ein oder zwei Blickwinkel mehr, als das, was sie geschrieben haben.

Jeder Mensch der in diesem Land ein Arbeitsleben lang dem Staat Geld abgeliefert hat (AHV/IV/EL) hat ein Recht darauf Unterstützung zu bekommen wenn er sie braucht.
Und manch einer bekommt sie NICHT, obwohl er brav abgeliefert hat und obwohl medizinisch einwandfrei bestätigt wurde das er in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, weil er schwer und chronisch krank ist.
Die IV hat Verständnis, zuckt aber die Schultern und rückt keinen Franken heraus bevor nicht einwandfrei erwiesen ist das der Kranke Verdiensteinbussen von ca. 40% infolge seiner Krankheit nachweist. Die 40% weniger Einkommen kann er sich aber nicht leisten, weil er selbständig Erwerbender ist und Kinder in der Ausbildung hat. Also muss er in seinem Beruf weiter arbeiten, obwohl ihm das infolge seiner Krankheit nur sehr schwer möglich ist.
Die IV verschanzt sich hinter Bestimmungen die wir u.a. auch der SVP zu verdanken haben, die gegen "Schnorrer" gerichtet sein sollten. Seit dem dürfen aber ebenso Schweizer Bürger unter weltfremden, menschenverachtenden Bestimmungen leiden, die im Arbeitsleben gerade als Selbständige ihre ganzen Beiträge zu 100% selber zahlen und im Laufe der Zeit (bis zum Ausbruch ihrer Krankheit) soviel abgeliefert haben, dass mit diesem, ihrem Geld aufhören könnten zu arbeiten!
Stichwort: "Integration statt Rente" - ist ein Witz sobald der Betreffende 60 Jahre alt ist, ist bestimmt fertig mit "Integration" - niemand will ihn haben. Also ackert er auf dem Zahnfleisch weiter bis zur ( für die IV ) vorteilhaften
biologischen Lösung. Dh: Er stirbt an seiner Krankheit vor seiner Pensionierung und sein Geld bleibt in den Staatskassen.

Jeder Bürger der einzahlt hat einen Vertrat mit dem Staat über die Verwendung seiner Gelder abgeschlossen - der Staat hält sich nicht an die Vereinbarungen, sondern ändert sie andauernd zu ungunsten der Vertragspartner ab.

R.I.P.

Das hier ist keine Theorie!

ist bisher nur für wirklich Reiche eingerichtet worden.
Und das in jedem Land der Erde!

Fresse halten in der Zeit, Zollinger, so kannst Du schreiben in der Not!

Rich Man, Poor Man …. Möglicherweise meinte Irwin... reich oder arm! Oder eher: Aller Reichtum dieser Welt? Mister Shamforoff, alias Irwin Shaw erzählte mir damals in Klosters von der Bronx, vom Brooklyn College. Einige die ich kennen gelernt habe kamen von da, viele auch von ganz unten. Aus manchen wurde was. Es gibt Menschen die besitzen Talent, eines das gebraucht wird. Andere haben grosse Talente mit denen die Gesellschaft im Zeitgeist nichts anzufangen weiss. Da kommt mir dann schon das Wort systemrelevant in den Sinn! Das wären dann die Angepassten, die Fleissigen, auch dem momentanen Markt entsprechende und dementsprechend Ausgebildeten. Also ein Heer von Willigen die durch in Kauf nehmen des heutigen Leistungsprinzips ihre Seele verkaufen oder verkaufen müssen. Sowohl ortsübliche Mietzinse wie horrende Krankenkassenbeiträge gehören selbstverständlich zum Sofort-Preis. Manchmal ist es auch nur der Wunsch dazuzugehören. Aus der Reihe zu tanzen ist ein no go, liegt nicht drin! Strandgut werden jene genannt die aus dem Raster fallen. Unverschuldet oder selbstverschuldet ist eigentlich egal. Er, Sie taugen nichts, wird vorschnell hinter vorgehaltener Hand geflüstert. IV- Privatier, Sozial-Schmarotzer usw. Eine Gesellschaft die sich über Jahrzehnte hinweg fortschreitend in die Abhängigkeitsfalle eines Systems hineinmanövriert hat, empört sich plötzlich über ihre Saat. Wir haben unseren Staat zu Vater und Mutter gemacht, viel Eigenverantwortung abgegeben, und schreien nach Sicherheit und Gerechtigkeit….aber so frage ich Sie:“ Ist es nicht auch ein Käfig geworden und noch eine Frage: nützt es dem eingesperrten Vogel was, wenn die Gitterstäbe goldig sind? Gut wir verdienen genügend, wir haben mitgemacht, die Anreize gefallen uns das ist OK! Aber sind wir nicht auch jenen verpflichtet die nicht mithalten können? Ja wir sind, egal was es kostet….wir sind und zwar verpflichtet! Wer ein System aufbaut in dem durch Zwänge Schäden entstehen, hat für die Folgen zu zahlen. Ich rufe euch alle auf mit den Bedürftigen solidarisch zu bleiben. Koste es was es wolle…..gilt selbstverständlich nicht und niemals für Betrüger/ innen!....cathari

sind wir doch alle, cathari!
Nur die dummen, mächtigen und reichen Bedürftigen glauben das nicht.

Beweisen wir es ihnen.....wenn ihre Zeit kommt!

Ich offe sehr, dass der Autor nie in die Lage kommt, zum Beispiel durch eine Erkrankung die Leistungsfähigkeit und dadurch den Job zu verlieren, von der IV nicht anerkannt zu werden und innert kürzester Zeit zum, Bezieher von Sozialleistungen zu werden, jeden Kontoauszug dem Staat vorlegen zu müssen und im Migros zu warten, bis die Waren mit einem 50% Kleber versehen werden, weil sonst das Geld zum Leben nicht reicht. Diese Hetze gegen die Schwächsten hat nur noch zum Ziel, die Menschen in der Schweiz gegeneinander auszuspielen und gerade die SVP, als Partei der Geizigen, tut sich in unsäglicher Weise hervor, denn was sind die Resultate solcher sozialer Kürzungen? Die Kriminalitätsraten würden steigen, die Armut würde wieder auf der Strasse sichtbar, die lokalen Geschäfte würden Einbussen erleben und der soziale Zusammenhalt und Friede würde gefährdet, wenn wieder Heere von Besitzlosen auf die Strasse leben? Es mag im Sinne der SVP sein, dass die Zustände in der Schweiz wieder gefährlicher werden, denn damit können die Rattenfänger im Teich der Geizigen und der Ängstlichen fischen, aber jeder normal denkende Mensch wird erkennen, dass es in der Summe billiger kommt, die Menschen vor dem sozialen Absturz zu bewahren, als dass man sie am Ende in teuren Gefängnissen, oder durch die dann zwangsläufig sinkende Gesundheit wieder in Siechenhäusern verrecken zu lassen. Die einfache Frage ist daher, was ist uns der soziale Frieden wert und warum torpediert ausgerechnet die angebliche Volkspartei diesen wichtigen Standortvorteil? Sicher nicht, weil es ihr um das Schweizer Volk geht, wie sie immer sagen, sondern nur, weil diese Scheinvertreter des Volkes ein paar Tausender mehr in ihren eh schon prall gefüllten Portemonnaies haben wollen! Schaut dafür einfach nur nach Bern, wo diese asozialen Neidgenossen im Grossen Rat den Lohn erhöhten und in der gleichen Sitzung mit dem Rasenmäher die Sozialhilfe um 10% kürzten und den gering Verdienenden die Prämienverbilligung strichen! Hier spielen diese Sozialdarwinisten mit dem Feuer, denn ich kenne nicht wenige Berner, die sich überlegen, diese SVP Dorfbarone auf dem Land zu besuchen und sich, wie im Mittelalter, das der Allgemeinheit gestohlene Gut durch Heimsuchung ihrer Höfe und Villen zurückzuholen und dass kann nicht im Sinne der Schweiz sein, die noch bis 1995 den barmherzigen Samariter auf die Hunderternote druckte.

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