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Kurzinformation zu Verlagsverträgen

Nach österreichischer Gesetzgebung besteht für Verlagsverträge grundsätzlich Vertragsfreiheit. Im wesentlichen besteht der Vertrag aus zwei Teilen: Der Verpflichtung des Verlegers, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten und der des Autors, das Werk dem Verleger zur Vervielfältigung und Verbreitung zu überlassen.


§ 1172 ABGB:

Durch den Verlagsvertrag verpflichtet sich der Urheber eines Werkes der Literatur, der Tonkunst oder der bildenden Künste oder sein Rechtsnachfolger, das Werk einem anderen zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen, dieser (der Verleger) dagegen, das Werk zu vervielfältigen und die Vervielfältigungsstücke zu verbreiten.

Für einen ersten Einblick in die Vertragsmaterie, v.a. um einen Überblick über die relevanten vertraglichen Regelungen im Einzelnen zu bekommen, empfiehlt es sich, die entsprechenden Musterverträge, wie es sie für Deutschland und die Schweiz gibt, durchzusehen.

Die IG Autorinnen Autoren bietet für österreichische bzw. in Österreich lebende Autor/inn/en als Service die Überprüfung von Verlagsverträgen an. Wir raten allen Autor/inn/en, nur schriftliche Verträge abzuschließen. Und vor allem: Unterschreiben Sie den Vertrag erst dann, wenn Sie alle Punkte im Detail überprüft haben.

Besondere Vorsicht ist bei sogenannten "Selbstzahlerverlagen" bzw. "Druckkostenzuschußverlagen" geboten. Vor allem junge, unbekannte Autor/inn/en werden häufig mit Verlagsangeboten konfrontiert, die eine gänzliche bis teilweise finanzielle Beteiligung vorsehen. Die IG Autorinnen Autoren rät allen Autor/inn/en dringend von Verlagen ab, die das finanzielle Risiko auf die Autor/inn/en abwälzen. Zumal unsere Erfahrungen zeigen, daß diese Verlage nicht nur einen zweifelhaften Ruf in der Branche haben, sondern auch wenig bis kaum in Werbung und Vertrieb investieren: Die Verbreitung des Buches ist somit nicht genügend gewährleistet.

Weitere Informationen zu Verträgen:

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