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Liese 1111 Hat der NSA für ein Kollateralglück im Zusammenhang mit der NSU gesorgt? Von Wolfram Schütte
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»Es kann die Spur von meinen Erdentagen nicht in Äonen untergehen« – diese sprichwörtlich gewordene Hoffnung des alten, erblindeten Faust, der hofft mit seinen gesellschaftsdienlichen Aktivitäten ebenso nachhaltig gewirkt zu haben wie unvergessen zu sein, wird nicht jedem anderen willkommen sein, wenn »die Spur von seinen Erdentagen« entdeckt wird, obwohl er sie gerade vollständig hatte tilgen wollen. Denn damit hatte in den euphorisch beschworenen ersten Jahren des Internets keiner gerechnet, weil er noch nicht einmal ahnte, dass jede seiner Bewegungen im Internet registriert würde. Nicht nur auf seiner Festplatte (das wusste er schon), aber doch auch bei seinen besuchten Adressaten. Zumindest zeitweise werden die Spuren, die er hinterließ, auch dort gespeichert. Das
ahnte das mörderische NSU-Trio nicht. Die überlebende Angeklagte Beate Zschäpe
wurde nun während ihres Prozesses nervös, als dem Münchner Gericht, vor dem sie
steht, jetzt Unterlagen über den Gebrauch zugingen, die ihre zwei Freunde & sie
vom Internet, bzw. mittels Facebook & Youtube gemacht hatten. Zwar hatte Zschäpe
versucht, nachdem Mundlos & Böhnhardt sich umgebracht hatten, alle Spuren von
ihren gemeinsamen Erdentagen zu verwischen oder zu vernichten – indem sie ihre
Wohnung in Brand steckte; aber diese ultimative Aktion war ihr nicht wie
erwünscht gelungen. Zu viele Dokumente waren den Ermittlungsbehörden in die
Hände gefallen, u.a. z.B. die Liste mit den Zugangsnamen des Trios zu »Youtube«. Denn dass Facebook oder Youtube mehr als vier Jahre ihre Benutzerdaten gehortet haben (what vor?), ist unwahrscheinlicher, als dass das Zwickauer NSU-Trio beim umfassenden illegalen Fischzug der NSA ins Netz gegangen ist. Und hätte Edward Snowden die Geheim-Aktivitäten der »National Security Agency« der USA nicht öffentlich gemacht, hätten die von ihr gesammelten Erkenntnisse über die verräterischen Selbstbespiegelungen des im Geheimen agierenden mörderischen »National Sozialistischen Untergrunds« womöglich nie ein deutsches Gericht erreicht & wären nicht womöglich zu einem wichtigen Indiz für die wissentliche Beteiligung der weiblichen Angeklagten an den mörderischen Aktivitäten der beiden Männer avanciert.
Verdankt mithin die deutsche Justiz also dem Whistleblower Snowden – quasi durch
ein Kollateralglück – möglicherweise ein nachhaltig wirksames Beweismittel?
Artikel
online seit 01.08.15 |
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