Startseite / AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Institut für Handelsforschung GmbH

Vorwort

Verträge über von der Institut für Handelsforschung GmbH zu erbringende Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der im folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

§1 Gegenstand des Vertrages

Die Institut für Handelsforschung GmbH (im folgenden IfH) wird ihre Leistungen nach dem bei Auftragserteilung gültigen Stand der Technik gemäß des schriftlichen Angebots erbringen. Eine darüber hinausgehende Leistung schuldet das IfH nicht.

§2 Vergütung

§2.1 Soweit im schriftlichen Angebot nicht anders vereinbart leistet der Auftraggeber

50 % des zu leistenden Betrages bei Auftragserteilung,

50 % des zu leistenden Betrages nach Abschluss des Projektes.

§2.2 Für Leistungen, die nicht im Festpreis enthalten sind, erhält das IfH eine Vergütung nach Aufwand. Personalaufwand wird in Höhe der jeweils gültigen Tagessätze, Sachaufwand entsprechend der angefallenen Sachkosten abgerechnet. Reisetage werden mit einem halben Tagessatz in Rechnung gestellt.

§2.3 Bei Abrechnung nach Aufwand halten die Mitarbeiter des IfH die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position des Vertrages in einem Tätigkeitsbericht fest.

§2.4 Für Leistungen, die das IfH nicht am Ort seiner Geschäftsstelle erbringt, werden, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, nach Aufwand gesondert Fahrzeiten, -kosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten wie folgt in Rechnung gestellt:

Flug: Business Class

Bahn: 1. Klasse

Kilometerpauschale: 0,50 Euro pro gefahrene km

Hotel: Nach Aufwand, max. 4 Sterne

öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: Nach Aufwand

Tagesspesen: Nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien

§2.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

§2.6 Zahlungen sind 2 Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.

§2.7 Das IfH ist berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abzutreten.

§2.8 Gegen Ansprüche des IfH kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten und rechtskräftig ist.

§3 Durchführung, Mitwirkung des Auftraggebers

§3.1 Der Auftraggeber benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der dem IfH die notwendigen Informationen gibt, die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt, Gesprächspartner benennt und Entscheidungen trifft oder sie herbeiführen kann. Das IfH ist verpflichtet, den Ansprechpartner einzuschalten, wenn und soweit die Durchführung des Vertrages dies erfordert. Das IfH benennt seinerseits eine/n Projektleiter/in, der Ansprechpartner des Auftraggebers ist und Entscheidungen kurzfristig herbeiführen kann.

§3.2 Damit das IfH verbindliche Fristen bzw. Termine einhalten kann, ist es auf die Unterstützung des Auftraggebers angewiesen. Der Auftraggeber verpflichtet sich deswegen, die zur Leistungserbringung erforderlichen Tätigkeiten des IfH nach besten Kräften zu unterstützen. Sofern das IfH beim Auftraggeber tätig wird, schafft der Auftraggeber als wesentliche Vertragspflicht rechtzeitig und unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre und hält diese während der Dauer der Leistungserbringung aufrecht.

§3.3 Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungsleistung nicht, nicht einwandfrei oder nicht rechtzeitig, und befindet er sich mit der Mitwirkungsleistung in Verzug, ist das IfH nicht mehr an die vereinbarten Termine gebunden. Das IfH kann dem Auftraggeber ferner eine angemessene Nachfrist zur Nachholung der Mitwirkungsleistung mit der Erklärung setzen, dass der Vertrag gekündigt werde, sollte diese Frist fruchtlos verstreicht.

§3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich während eines Projektes oder im darauf folgenden Zeitraum von sechs Monaten keine Projektmitarbeiter des IFH abzuwerben.

§4 Änderung der Leistungen

§4.1 Ein Änderungswunsch kann sowohl vom Auftraggeber, als auch vom IfH ausgehen. Jeder Änderungswunsch ist schriftlich zu formulieren und dem verantwortlichen Ansprechpartner zu übergeben.

§4.2 Geht der Änderungswunsch vom Auftraggeber aus, untersucht das IfH, sofern es zur Durchführung der Änderung bereit ist, innerhalb einer von den Vertragspartnern zu vereinbarenden Frist die Änderung, ermittelt die Auswirkung der Änderung und stellt sie schriftlich in einem Nachtragsangebot dar. Wenn der Änderungswunsch vom IfH ausgeht, beinhaltet das Nachtragsangebot bereits die aufzuzeigenden Auswirkungen:

  • Beschreibung der Änderung und ihre Auswirkung auf verabschiedete Dokumente und andere Ergebnisse,
  • Auswirkungen auf den definierten Leistungsumfang und dadurch ausgelöste Veränderungen des Aufwandes und der vereinbarten Termine.

Der Auftraggeber wird das IfH in angemessener Frist, spätestens innerhalb von 14 Tagen, benachrichtigen, ob er das Nachtragsangebot annimmt.

§4.3 Änderungen des Leistungsumfanges sind in einem schriftlichen Nachtrag zum Vertrag zu vereinbaren.

§5 Nutzungs- und Eigentumsrechte

§5.1 Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages sind Auswertungen, Planungs- und Konzeptunterlagen, Berichte und ähnliche Arbeitsergebnisse.

§5.2 Der Auftraggeber erhält an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen des IfH nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, übertragbares, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungs- sowie Eigentumsrecht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die individuell erstellten Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, vorzuführen, sie wirtschaftlich zu verwerten und darüber öffentlich zu berichten. Im Falle einer auszugweisen oder vollständigen Veröffentlichung ist eine vorherige Absprache mit dem IfH erforderlich so wie das IfH als Quelle zu benennen.

§5.3 Das IfH behält sich das Eigentum an den Arbeitsergebnissen bis zum vollständigen Ausgleich seiner Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Auftraggeber hat das IfH bei Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte des IfH zu unterrichten.

§5.4 Das IfH hat das Recht, über methodische Aspekte des Projektes zu publizieren, sofern der Auftraggeber anonym bleibt. Eine Nennung des Namens ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Das Recht zur Veröffentlichung gilt nicht für verwertbare Ergebnisse des Berichtsbandes. Darüber hinaus ist das IfH frei, die gewonnenen Daten auch für Forschungszwecke zu nutzen.

§5.5 Im Falle der Erhebung von Primärdaten im Rahmen eines Projektes verbleiben sowohl die ausgefüllten Fragebögen als auch die Rohdaten in Dateiform im IfH. Schriftliche Erhebungsunterlegen werden ein Jahr lang, Datenträger zwei Jahre lang nach Abschluss des Projektes im IfH aufbewahrt.

§5.6 Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann das IfH nicht gewähren, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart. Soweit Exklusivität vereinbart wird, ist ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Entgelt festzulegen.

§6 Arbeitsergebnisse Dritter

§6.1 Der Auftraggeber kann dem IfH, soweit im Vertrag vorgesehen, Arbeitsergebnisse Dritter zur Erstellung des Leistungsgegenstandes, zur Bearbeitung oder für andere Umgestaltungen zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird sicherstellen, dass die Nutzungsbedingungen für Arbeitsergebnisse Dritter einer Erstellung des Leistungsgegenstandes mit den in §5.2 beschriebenen Nutzungsrechten, einer Bearbeitung sowie der Verwertung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung nicht entgegenstehen.

§6.2 Der Auftraggeber stellt das IfH und seine Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung dieser Arbeitsergebnisse beruhen.

§7 Neuentwicklungen (Modelle, Methoden, Erhebungsinstrumente, Fragebögen)

§7.1 Dem IfH verbleiben alle Rechte, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Dies gilt insbesondere auch für Erhebungs- und Messinstrumente (z.B. Fragebögen), die vom IfH im Rahmen eines Projektes entwickelt werden.

§7.2 Soweit der Auftraggeber oder das IfH ein Verfahren zur Erlangung von Schutzrechten für Erfindungen betreibt, ist der andere Vertragspartner, soweit erforderlich, zur Mitwirkung verpflichtet.

§8 Leistungen aus dem Online-Shop

§8.1 Eine Garantie für Vollständigkeit oder Richtigkeit der auf den Webseiten www.ifhkoeln.de, www.ecc-handel.de, www.ifh-kongresse.de und www.i-f-h.de gemachten Angaben kann nicht übernommen werden, ebensowenig wie eine Haftung für die Verwendung dieser Seiten oder deren Inhalt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit Genehmigung des IfH.

§8.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kaufvertrag über den oder die von Ihnen ausgewählten Artikel wird erst geschlossen, wenn wir Ihre Bestellung durch die Mitteilung über die Auslieferung bzw. Lieferung der Ware annehmen.

§8.3 Wir liefern an Postanschriften in Deutschland und in den EU-Mitgliedsstaaten. Bei Lieferungen in andere Staaten bitten wir um vorherige Anfrage. Bestellungen, die an einem Werktag bis 10.00 Uhr bei uns eingehen, werden in der Regel noch am selben Tag bearbeitet und in den Versand gegeben. Der Versand erfolgt mit der Deutschen Post AG oder nach Absprache und gegen Aufpreis durch Lieferdienste wie zum Beispiel UPS. Falls sich die Lieferung durch besondere Umstände verzögert, werden Sie unverzüglich von uns benachrichtigt.

§8.4 Eine Bestellung kommt telefonisch, per Mail oder Fax zustande und ist ab diesem Zeitpunkt rechtsverbindlich. Es gibt keinen Mindestbestellwert. Unsere Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7 % für gedruckte Publikationen und 19 % für elektronische Publikationen. Zusätzlich fallen Versandkosten an. Die Versandkosten entsprechen den Preisen der Deutschen Post AG für den Inlands- und Auslandsversand. Falls durch außergewöhn-liche Größe oder Gewicht der Sendung Mehrkosten beim Versand entstehen, werden wir Sie vor der Versendung benachrichtigen. Bei Lieferungen in andere Staaten erfragen Sie bitte vorab die Versandkosten. Bei Lieferungen ins Ausland tragen Sie die anfallenden Steuern und Zölle.

§8.5 Das Rückgaberecht gilt für beschädigte Waren, die nach Benachrichtigung umgehend neu geliefert werden. Laut Fernabsatzgesetz darf jeder Kunde Ware, die per Internet erworben wurde, innerhalb von 2 Wochen zurücksenden. Dies gilt nicht für Zeitschriften sowie versiegelte
Bild- und Datenträger, die geöffnet wurden.

§8.6 Da Sie uns keine Bank- oder Kreditkartendaten übermitteln müssen, ist der Bestellvorgang sehr sicher. Unsere Website verwendet Cookies. Ihre persönlichen Daten werden aber nicht an Dritte weitergegeben. Mit der bestellten Ware erhalten Sie eine Rechung und einen Überweisungsschein, den Sie zur Überweisung verwenden, zahlbar innerhalb von 28 Tagen.

§9 Haftung

§9.1 Das IfH leistet Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluß, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) nur:

bei Vorsatz in voller Höhe: bei grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte;
in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist;
im übrigen: soweit das IfH gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§9.2 Falls der Auftraggeber eine weitergehende Sicherung gegen Schadensfälle wünscht, werden die Parteien durch individuelle Absprachen hierfür sorgen.

§10 Geheimhaltung, Datenschutz

§10.1 Das IfH und der Auftraggeber verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von als vertraulich bezeichneten Informationen der anderen Partei zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln. Das IfH und der Auftraggeber werden alle Personen, die sie zur Leistungserbringung einsetzen, zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten.

§10.2 Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Modelle, Konzepte, Methoden, Techniken und sonstiges bedeutsames Know-how sowie für Informationen, die der Partei, die sie erhält, bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bekannt werden.

§10.3 Das IfH und der Auftraggeber werden das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG wahren und bei der Durchführung des Auftrages nur Erfüllungsgehilfen einsetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet worden sind.

§11 Treuepflicht
Auftraggeber und IfH verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die aktive Abwerbung von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners.

§12 Vertragsbedingungen

§12.1 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IfH, mit denen sich der Auftraggeber bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

§12.2 Die Bestimmungen des Angebotes des IfH haben Vorrang gegenüber etwa widersprechenden Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§13 Kündigungsbedingungen

§13.1 Jede der beiden Parteien ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.

§13.2 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist jede der beiden Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Hierbei ist alles wichtiger Grund, was dem kündigenden Partner die Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar macht.

§13.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages gilt bei fristloser Kündigung der Tag, an dem das Kündigungsschreiben bei der gekündigten Gesellschaft eingeht.

§13.4 Bis zur Kündigung erbrachte vertragsgemäße Leistungen sind dem IfH zu vergüten. Tritt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund vom Auftrag zurück, beträgt die Vergütung mindestens 50% des Auftragswertes.

§14 Sonstiges

§14.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§14.2 Gerichtsstand ist Köln. Vor jedem Gerichtsverfahren sind die Vertragspartner gehalten, einen außergerichtlichen Bereinigungsversuch, gegebenenfalls unter Einschaltung fachkundiger Dritter durchzuführen, es sei denn, ein solcher Versuch erscheint als nicht erfolgversprechend.

§14.3 Der Vertrag und seine Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

§14.4 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle einer etwa ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die -soweit rechtlich möglich- dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht hätten.

§15 Firmenbezeichnung und Anschrift

IfH Institut für Handelsforschung GmbH
Geschäftsführung: Dr. Kai Hudetz, Boris Hedde

Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 36697
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 219681072

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Dr. Kai Hudetz

Dürener Straße 401b
50858 Köln
Tel.: 0221/943607-10
Fax: 0221/943607-99
E-Mail: info@ifhkoeln.de
URL: www.ifhkoeln.de

Verfahrensverzeichnis
gem. § 4d Bundesdatenschutzgesetz
Download