Social Media Guidelines für Arbeitnehmer Teil 1 – Sinnvolle Regulierung oder Eingriff ins Privatleben?
Dez23
Social-Media-Portale nehmen in unseren Leben einen immer größeren Raum ein – ob beruflich oder privat. Mitarbeiter, die im Netz unterwegs sind, werden automatisch zu Markenbotschaftern ihrer Unternehmen. Sollten Unternehmen die Internetaktivitäten ihrer Mitarbeiter regulieren oder stellt dies einen unzulässigen Eingriff ins Privatleben dar? Die Frage wird kontrovers diskutiert, kann jedoch mit Blick auf das Unternehmensimage nur so beantwortet werden: Social Media Guidelines, die zur Regulierung des Mitarbeiterverhaltens im Netz dienen, sind inzwischen geradezu unerlässlich geworden.
Immer mehr Unternehmen nutzen Social-Media-Kanäle, um in einen Dialog mit der Zielgruppe zu treten. Doch nicht nur die offizielle Unternehmenskommunikation läuft über Facebook, Twitter und Co. Auch wenn das Unternehmen selbst noch nicht online vertreten ist, seine Mitarbeiter sind es mit Sicherheit. Sie haben ihre eigene Facebook-Seite, twittern nebenbei, kommentieren in Fachforen und tauschen sich mit anderen Usern aus. Mit ihren Internetauftritten prägen sie die Außenwirkung und die Fremdwahrnehmung ihrer Firma, ob die Geschäftsleitung das will oder nicht. Aus diesem Grund ist es auch für Unternehmen ohne Internetpräsenz unerlässlich, sich mit den Auswirkungen von Social Media zu beschäftigen und eine klare, einheitliche Unternehmenskommunikation durch die Herausgabe von Social Media Guidelines zu sichern.
Dabei stellt sich natürlich die Frage: Wie sehr darf ich die Internetaktivität meiner Mitarbeiter regulieren? Ist es nicht eigentlich Privatsache, wie sich meine Mitarbeiter online äußern?
Der Mitarbeiter ist, egal ob er während der Arbeitszeit oder von daheim in sozialen Netzwerken unterwegs ist, immer auch ein (zufälliger) Markenbotschafter seiner Firma.
Doch aus arbeitsrechtlicher Sicht gibt es nur dann eine Handhabe, wenn der Mitarbeiter durch seine Internetaktivität tatsächlich Gesetze bricht – also wenn z. B. Betriebsgeheimnisse verraten, geschäftsschädigende Äußerungen von sich gegeben oder Urheberrechte verletzt werden. [Vgl.] Auch abseits solcher Rechtsverstöße kann es allerdings immer wieder zu unbeabsichtigtem Fehlverhalten kommen: Die Machtposition, die dem Mitarbeiter das Netz verliehen hat, wird zwar von den wenigsten bewusst ausgenutzt, jedoch können selbst unbedachte Äußerungen gravierende Imageschäden verursachen. Unreflektiertes Verhalten im Internet kann zu schwerwiegenden Konsequenzen für Unternehmen und Mitarbeiter führen.
Darum ist es unumgänglich, Mitarbeitern Guidelines zur Hand zu geben, die ihnen helfen, ihr Verhalten im Netz besser zu kontrollieren und so zu mehr Transparenz und einem bewussten Umgang mit den eigenen Äußerungen führen. Es müssen ja keine Regeln sein – eine freundliche Empfehlung kann in dieser Sache mindestens genauso effektiv sein. Der einfachste Weg, um Konflikten (auch arbeits-)rechtlicher Art aus dem Wege zu gehen, ist klare, eindeutige Kommunikation. Wer seinen Mitarbeitern vermittelt, welches Verhalten erwünscht ist, sichert sich gegen geschäftsschädigende Äußerungen ab und vereinheitlicht die Kommunikation nach außen.
Social Media Guidelines sichern Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen ab. Durch eindeutige unternehmensinterne Kommunikation kann Missgeschicken vorgebeugt werden und die Außenwirkung Ihres Unternehmens nimmt keinen Schaden. Welche Guidelines sind besonders wichtig? Das erfahren Sie in unserem Folgeartikel “Social Media Guidelines Teil 2 – Die wichtigsten Vorgaben”
Autor: Maja