Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom 1. März 2011 bezeichnete diese alltägliche Praxis nun als diskriminierend und nicht vereinbar mit dem innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gebotenen Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau. Sämtliche Versicherungsgesellschaften sind bis spätestens Ende Dezember 2012 verpflichtet, Ihnen ihre gesamte Angebotspalette auf der Basis der Unisex-Tarife zu präsentieren.
Dieses Urteil bedeutet für die private Krankenversicherung einen regelrechten Bruch mit einer lange gepflegten Tradition. Durch die juristisch erzwungene Einführung der Unisex-Tarife sind diese Gesellschaften erstmals gezwungen, Eingriffe eines staatlichen Organs in ihre Geschäftsordnung zu akzeptieren. Dem bisher praktizierten Grundsatz, bei jedem Versicherungsneuabschluß ausschließlich Ihre individuelle Persönlichkeit zu berücksichtigen, werden zumindest teilweise Grenzen gesetzt.
Wie sollte dieses Urteil von Ihnen bewertet werden? Wenn es eine Gebührenangleichung nach sich zieht, werden männliche Versicherte künftig mit etwas erhöhten Beiträgen rechnen müssen. Hingegen kann die private Krankenversicherung für Frauen zukünftig eine durchaus attraktive Wahlmöglichkeit darstellen.
Innerhalb der Versicherungsbranche polarisiert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stark.
Während einzelne Großunternehmen bereits vor erheblichen Tariferhöhungen warnen, sehen Wirtschaftsmathematiker die finanzielle Situation der Versicherer keinesfalls gefährdet. Die private Krankenversicherung untermauert ihre Bedenken mit den hohen Folgekosten, die Frauen durch Schwangerschaften sowie eine insgesamt erhöhte Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen verursachten.
Sie sehen das Geschlecht eines Versicherungsnehmers als eindeutiges, kostenbeeinflussendes Kriterium, das nichts mit Diskriminierung zu tun habe. Demgegenüber führen Finanzexperten die im Allgemeinen gesündere und verantwortungsvollere Lebensführung weiblicher Versicherungsnehmer ins Feld, wodurch es letzten Endes zu einer Angleichung des statistischen Versicherungsrisikos von Männern und Frauen komme.
Das Urteil von Luxemburg betrifft jedoch auch andere Versicherungsprodukte. Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre Tarifberechnungen zukünftig auch bei Kraftfahrzeugversicherungen oder Risikolebensversicherungen geschlechtsneutral durchzuführen. In diesen Fällen werden dann die Frauen unter Ihnen eine mögliche Preiserhöhung akzeptieren müssen, konnten Sie doch bislang durch Ihr statistisch belegbares, risikoärmeres Verhalten von niedrigeren Prämien profitieren.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Unisex-Tarife für Sie als Verbraucher umso weniger Veränderungen nach sich ziehen werden, je mehr Versicherungen Sie abgeschlossen haben. In einer mehrköpfigen Familie werden sich einzelne Prämien zwar deutlich verschieben, doch wird die Endbilanz keine dramatischen Veränderungen aufweisen