Donnerstag, 29. März 2012

Liebeskummer am Arbeitsplatz?

Viele Menschen kennen leider das Gefühl, wenn sie vom Partner verlassen wurden: Innere Leere, Zweifel am eigenen Verhalten, fehlende Motivation für nahezu sämtliche Aufgaben.
Doch wer die privaten Probleme in den Arbeitsalltag bringt und seinen Job nicht mehr ordentlich erledigt weil er im Liebeskummer versinkt, kann mit dem Chef Ärger bekommen. Der Arbeitgeber kann und muss nicht auf alle privaten Probleme seiner Angestellten Rücksicht nehmen, das Ende einer Beziehung gehört hier dazu. Anders verhält es sich hingegen bei Sterbefällen in der engen Verwandtschaft oder des Partners. Hier gibt es sogar eine gesetzliche Grundlage, sodass dem Arbeitnehmer ein paar Tage freigegeben werden kann.

Arbeit als Ablenkung
Doch wer frisch verlassen wurde hat davon nichts. Hier gibt es eigentlich nur zwei Optionen: kurzfristig Urlaub nehmen und versuchen, schnellstmöglich über die Trennung hinweg zu kommen - oder die Arbeit gezielt als Ablenkung verwenden und sich sogar in neue Aufgabengebiete stürzen. Denn so hart wie das auch klingen mag, jetzt ist definitiv wieder mehr Zeit "vorhanden".
Sich gezielt einer neuen Herausforderung annehmen schafft wieder Selbstvertrauen und lässt die Vergangenheit schneller ruhen. Natürlich sollte das aber immer mit Augenmaß angegangen werden, damit die Unternehmung nicht nach hinten losgeht und noch mehr deprimiert.

Sich mit Kollegen austauschen
Den Liebeskummer aber komplett totschweigen birgt die Gefahr, dass zu einem späteren Zeitpunkt alles wieder hochkocht und nochmal mit voller Wucht einschlägt. Darum ist jedem gut daran gelegen, sich auch im beruflichen Umfeld mit Anderen auszutauschen und die eigene Situation schildern. Hier muss und soll natürlich nicht gleich ein "Seelen-Striptease" stattfinden, aber den Kollegen mitteilen, warum man nicht gut gelaunt wie sonst ins Büro kommt, ist definitiv angebracht.

Kurze Pause und dann volle Kraft voraus
Nach einer Trennung gibt es immer viel zu klären, organisieren und abzusprechen. Die Wohnungsauflösung, "Mein und Dein" klären, Ver- und Bekanntschaft informieren. Dafür gehen in den ersten Tagen viele wertvolle Stunden drauf, weshalb man sich durchaus komplett frei nehmen sollte. Doch danach heißt es: nach vorne schauen und die eigene Zukunft gestalten.

Freitag, 23. März 2012

Einstellungsgespräche und ihre Gesetze - Teil 1

Fast jeder, der einer bezahlten Tätigkeit nachgeht, kennt das Vorspiel: nach erfolgreicher Bewerbung lädt das Unternehmen zum Einstellungsgespräch. Dass es hierbei etliche Stolperfallen gibt, ist jedem klar. Doch dass der Bewerber zum Beispiel bewusst lügen darf, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen, schon wieder nicht. Natürlich gilt das soeben Genannte nur sehr eingeschränkt, aber es zeigt sehr schön, dass eine richtig gute Vorbereitung unablässig ist.

Der Gesetzgeber in Deutschland aber auch die EU regelt, was rechtlich zulässige Fragen sind und was nicht. Nun gibt es nicht wirklich einen Katalog mit sämtlichen Einzelfällen, sondern eine Vorgabe, welche dann auf jeden persönlich umgemünzt werden muss. Der Personaler darf grundsätzlich alles fragen, was für das Arbeitsverhältnis relevant ist. Das klingt schon alles ein wenig kompliziert und für Laien eher schwer verständlich. Darum hier ein paar Beispiele zur Veranschaulichung:

Der Arbeitgeber darf im Bewerbungsgespräch durchaus fragen, ob ich eine Vorstrafe wegen Unterschlagung habe, wenn ich -mal angenommen- bei einer Bank anfingen will. Auch ein Taxiunternehmen darf wissen, ob ich wegen Fahren unter Alkoholeinfluss schon einmal Schwierigkeiten mit der Justiz hatte. Ob diese Vorstrafe wiederum eine Bank zu interessieren hat, die einen Büromitarbeiter einstellt, ist hingegen schon fraglich.

Ist das Thema Vorstrafen noch ein wenig undurchsichtig, gibt es zu anderen Fällen ein paar ganz konkrete Entscheidungen, unter anderem vom Europäischen Gerichtshof. Fragen, welche zur Schwangerschaft gestellt werden, sind unzulässig (PDF hier). Taucht im Arbeitsvertrag die Frage nach der Schwangerschaft auf ("Sind Sie schwanger, wenn ja, welcher Monat" / "Ist eine Schwangerschaft geplant?" etc.), kann der Arbeitgeber dafür abgemahnt werden!

Um solchen Abmahnungen zu entgehen, stehen diese Fragen dann nicht im schriftlichen Vertrag; der Personaler ist aber durchaus vom Chef oft angehalten, die Antworten hierzu herauszufinden. Nun hätte also die Bewerberin die Möglichkeit, die Antwort auf die Frage der Schwangerschaft zu verweigern. Doch gerade im Gespräch kann das sehr unangenehm wirken - und genau deswegen erlaubt der Gesetzgeber hier konkret das Lügen.
Denn wird die Antwort verweigert, kann sich der Fragesteller schon denken "aha, dann ist wohl..." und entsprechend seine Entscheidung zum Nachteil des Bewerbers fällen. Eine Lüge bei einer unzulässigen Frage hingegen ist - sollte sich später eben anderes rausstellen - kein Grund für eine Abmahnung oder Kündigung.
Mehr dazu folgt in Teil 2

Samstag, 10. März 2012

Bauingenieure werden gesucht

Die Arbeitslosenzahlen sinken, doch auf manchen Gebieten sind qualifiziert Ausgebildete gesuchter als je zuvor - und nirgendwo zeichnet sich der akute Fachkräftemangel in Deutschland so stark ab wie bei den Ingenieuren. Im Juni 2011 war der Bedarf mit mindestens 76.400 offenen Stellen dramatisch hoch wie nie. Stellenangebote für Bauingenieure gibt es mittlerweile wie Sand am Meer.

Bauingenieure in Brasilien
Bildquelle: hm.edu
In den letzten Jahren hat sich die Lage im Nachwuchsbereich drastisch zugespitzt. Nur 36 Prozent der Schüler eines Jahrgangs entscheiden sich für ein Studium, daran ist der Anteil derjenigen, die sich für Ingenieurswissenschaften entscheiden, sehr gering. Und nahezu die Hälfte aller Studenten, die diesen Studiengang beginnen, brechen ab, sodass der Einstellungsbedarf von jährlich 4500 Absolventen nicht mehr gedeckt werden kann. Ein weiterer Grund für den Mangel an Jungenieuren ist, dass viele ausländische Studenten an deutschen Universitäten nach ihrem Abschluss wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Auch wählen Frauen immer noch viel zu selten einen Studiengang im Ingenieurswesen, auch wenn der Frauenanteil bereits gestiegen ist. Wer sich also nun für ein Studium in diesem Bereich entscheidet, hat mehr als gute Aussichten, auch eingestellt zu werden, denn der durchschnittliche deutsche Ingenieur ist mittlerweile fünfzig Jahre alt, die Hälfte der Ingenieure wird bald in Rente gehen.

Stellenangebote gibt es zuhauf, Bauingenieure sind gefragt wie nie zuvor. Der Mangel an Fachkräften könnte einen erhofften Aufschwung in der Bauwirtschaft gefährden, warnen Experten, was sich eventuell auch negativ auf Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit auswirken könnte, und den Staat viel Geld kosten würde, da Kräfte teuer aus dem Ausland eingekauft werden müssten. Vor allem die Wachstumsbranchen Regenerative Energien, ökologischer Verkehr und nachhaltige Lösungen legen hier auch 2012 weiter zu und verschärfen den Bedarf an qualifizierten Angestellten für eine gesunde Wirtschaft.

Besonders im Bereich der Wasserversorgung werden Bauingenieure händeringend gesucht, Absolventen des Studienganges, die sich auf Wasserwirtschaft spezialisiert haben, haben also besonders gute Chancen, unter den vielen Stellenangeboten ein passendes zu finden.

Freitag, 9. März 2012

Berufsbild Online-Redakteur – Ein Job mit Zukunft?

Eine beachtliche Anzahl von Studenten geisteswissenschaftlicher Fächer lässt sich zwei Berufszweigen zuordnen. Da sind zum einen diejenigen, die das ‚anstudierte’ Wissen als Lehrer an mehr oder weniger wissbegierige Schüler weitergeben wollen. Die anderen studieren, um ihr Schreibtalent sowie erworbene Recherche- und Analysefähigkeiten später einmal als Redakteur oder Journalist im Berufsalltag einzusetzen.

Gute Berufsperspektiven?


Im Falle der künftigen Lehrerzunft-Mitglieder ist es nicht unwahrscheinlich, nach Abschluss des Studiums in absehbarer Zeit einen Job zu finden. An irgendeiner Schule dürfte (zumindest aktuell noch) immer Platz für einen jungen und motivierten Deutsch-, Biologie-, Physik- oder Sportlehrer sein.

Für die schreibende Zunft sieht es hingegen nicht ganz so rosig aus. War es in den 1970er und 1980er Jahren noch vergleichsweise einfach, zumindest bei einer lokalen Tageszeitung  unterzukommen, sind vakante Stellen bei Printmedien heutzutage dünn gesät. Denn in Zeiten, in denen das Internet Hochkonjunktur hat und die Zahl der User weiterhin explosionsartig ansteigt, haben es die Verleger immer schwerer, Zeitungen und Zeitschriften an den Mann zu bringen. Nachrichten sind im World Wide Web eben nicht nur viel schneller, sondern auch deutlich aktueller zugänglich. Die Folge: Auflagen sinken, Stellen werden abgebaut und Absolventen ohne Berufserfahrung haben nur geringe Chancen, nach dem Studium bei einem Printmedium eingestellt zu werden. Selbst ein anschließend absolviertes Volontariat bietet keine Jobgarantie mehr.

Abschlusszeugnis in der Tasche und keine Perspektive? Nicht ganz! Nahezu alle Printmedien verfügen mittlerweile auch über einen Online-Auftritt, reine Internet-Magazine schießen wie Pilze aus dem Boden und jedes große (und mittlerweile auch viele kleine und mittelständische) Unternehmen repräsentiert sich über eine eigene Firmen-Homepage, die gepflegt werden will. Arbeit gibt es also genug. Nicht umsonst ist die Zahl der Stellenausschreibungen, in denen nach einem Online-Redakteur gesucht wird, im vergangenen Jahrzehnt stark angestiegen. Nach einem Studium ermöglichen Weiterbildungen, Praktika, Trainee-Programme oder Volontariate einen Einstieg in diesen Berufsbereich.

Vielseitige Aufgaben


Grund genug also, die Tätigkeitsbereiche etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Das ist allerdings gar nicht so einfach, denn eine allgemeingültige Definition „Online-Redakteur“ gibt es nicht. Das Aufgabengebiet ist vielseitig und kann von Arbeitgeber zu Arbeitgeber deutlich variieren. Im Internet besteht die Möglichkeit, Artikel minütlich zu aktualisieren. Zudem ist das Leseverhalten am Bildschirm ein ganz anderes, als beim Lesen eines gedruckten Textes. Die Fähigkeit, Inhalte zügig zu recherchieren und anschließend kurz und präzise zu formulieren, sollte also jeden Online-Redakteur auszeichnen. Schließlich ist sein oberstes Ziel, Leser sowie potenzielle Kunden durch einen spannenden Schreibstil auf einer Webseite zu halten.

Je nach Einsatzbereich ist ein Online-Redakteur aber nicht nur für das Verfassen der Texte zuständig, sondern pflegt sie auch auf der Webseite ein. Eine gewisse Technik-Affinität sowie die Kenntnis verschiedener Content-Managment-Systeme sind also Grundvoraussetzung. Zu den Paradedisziplinen eines Online-Redakteurs zählt darüber hinaus die geschickte Kombination von Text-, Bild- und Videoinformationen. Es gilt, ein für den User informatives und spannendes Gesamtpaket zu schnüren, das möglichst umfangreich informiert und mehr bietet, als das Angebot von Konkurrenzseiten. Ein geübter Umgang mit Bild- und Videobearbeitungsprogrammen zählt folglich ebenfalls zum Repertoire eines Online-Redakteurs.

Ist einem Online-Redakteur auch das weite Feld der Suchmaschinenoptimierung nicht fremd, kann er bei vielen Arbeitgebern zusätzlich punkten. Die Zahl konkurrierender Webseiten ist riesengroß und jeder Betreiber kämpft um eine gute Auffindbarkeit, vor allem bei Google. Für den Online-Redakteur bedeutet das, die goldene Mitte zu finden: Die Texte sollten unterhaltsam, informativ und nicht zu lang sein, gleichzeitig aber durch die Verwendung relevanter Keywords ein gutes Ranking bei den Suchmaschinen gewährleisten.
Die möglichen Einsatzbereiche eines Online-Redakteurs: Zeitungen, Magazine, Verlage, PR- und Werbeagenturen, Full-Service-Internetagenturen, Bildungseinrichtungen, politische Institutionen, Wirtschaftsunternehmen – spannende Texte mit hohem Informationsgehalt sowie einen professionell gepflegten Online-Auftritt wünscht sich jeder. So sollten Absolventen auch zukünftig eine Vielzahl von Stellenausschreibungen finden, in denen ein Online-Redakteur gesucht wird.


Autor: Marcel Kaiser arbeitet als Online-Redakteur im Online-Marketing der Euroweb Internet GmbH. Mit einem eigenen Karriere-Portal bietet Euroweb Nachwuchskräften zahlreiche Ausbildungs- und  Jobmöglichkeiten.

Donnerstag, 8. März 2012

Gute Zeiten für Spezial-Jobbörsen

Die Zeit, in der Unternehmen in der Zeitung nach Mitarbeitern suchten, ist zwar noch nicht vorbei. Dennoch hat das Internet allen anderen Medien mittlerweile den Rang abgelaufen. Die Zahl der Online-Jobbörsen steigt und steigt. Und mit der Anzahl der Jobportale steigt für den Suchenden auch der Aufwand. Durch viele hundert Stellenangebote muss er sich im schlimmsten Falle klicken, bis er etwas Passendes gefunden hat.
Ähnlich ist die Situation für die Arbeitgeber. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen können sich online nur schwer gegen Großkonzerne behaupten und sind auf den Seiten für Stellenanzeigen meist ganz am Ende zu finden.

Jobbörsen für einzelne Berufsgruppen
Als Folge dieser Entwicklung entstehen immer mehr Spezial-Jobbörsen im Internet. Diese richten sich nur an eine bestimmte Branche oder eine Berufsgruppe und bieten ansonsten alle Vorzüge herkömmlicher Jobportale. Der Vorteil für Bewerber ist, dass die Auswahl auf einige spezielle Berufe begrenzt ist und er sich schnell und einfach auf einen Job bewerben kann.
Auch für die Unternehmen lohnen sich solche Branchenportale. Mit wenig Aufwand und gegen geringe Kosten können sie dort ihre Inserate eintragen und müssen nicht befürchten, dass sie von großen Unternehmen auf die hinteren Plätze verwiesen werden.

Gezielt nach geeigneten Bewerbern suchen
Gerade für kleine Unternehmen und Branchen sind solche Jobportale besonders gut geeignet. Im Küchenbereich zum Beispiel werden von einem Verkäufer ganz andere Fähigkeiten erwartet, als von einem Vertriebsmitarbeiter in der Automobilbranche. Aus diesem Grund macht es für die Unternehmen durchaus Sinn in kleinen Online-Jobbörsen nach geeigneten Bewerbern zu suchen und dort zu inserieren.

KüchenAtlas ist ein gelungenes Beispiel für solch eine Branchenbörse. Das Themenportal bietet Kunden eigentlich Informationen zu Küchenherstellern, Küchenstudios, Musterküchen und einen eigenen 3D-Online-Küchenplaner. Seit kurzem nun aber auch eine Jobbörse. Hier können Küchenstudios gezielt nach Mitarbeitern suchen und Stellenanzeigen aufgeben. Dabei zeigt KüchenAtlas eindrucksvoll, dass Jobbörsen auch aus Themenportalen heraus entstehen können.

Bei solchen speziellen Jobbörsen müssen Bewerber nicht lange suchen, bis sie das Passende gefunden haben. Vorteile haben aber auch die Arbeitsgeber. Bei Spezial-Jobbörsen wissen sie, dass sie mit ihren Inseraten nur den gesuchten Bewerberkreis erreichen. Sie sparen sich also große und teure Anzeigen in Zeitungen, die zwar viele Menschen erreichen, aber nur wenige potentielle Bewerber. Zudem besteht hier die Möglichkeit, dass Küchenstudios Stellen ausschreiben, die es so nur im Küchenbereich gibt.

Branchenbörsen als übersichtliche Lösung für Bewerber und Unternehmen
Jobportale für spezielle Berufe und Berufsgruppen sind ein Gewinn für beide Parteien. Der Bewerber kann nach Stellen suchen, die seinen Fähigkeiten entsprechen und die Unternehmen können gezielter nach neuen Mitarbeitern suchen. Den größten Nutzen bieten solche Jobbörsen natürlich für kleinere Branchen, die nach neuen Mitarbeitern mit speziellen Kenntnissen suchen.

Freitag, 2. März 2012

Social-Media Verbot für Personaler?

Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine bessere Regelung der persönlichen Daten im Betrieb birgt so allerlei Zündstoff. Nicht nur, dass das Bundesministerium die Arbeitnehmer vor künftigen Datenschutzpannen großer Arbeitgeber schützen will. Vor allem scheint der Gesetzgeber im Hier und Jetzt angekommen zu sein und bezieht explizit soziale Netzwerke in sein neues Regelwerk mit ein.
Der Entwurf sieht vor, dass der Arbeitgeber keine Daten aus sozialen Netzwerken verwenden darf, wenn das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten das berechtigte Interesse des Arbeitgebers überwiegt. Lediglich eine Ausnahme ist zulässig: dient das Profil geschäftlichen Zwecken (also z.B. die eigene Webseite oder ein Xing-Profil), ist für den Chef alles im grünen Bereich.

Folgen für den Arbeitgeber

Doch was bedeutet der Entwurf für den Arbeitgeber, der durch die privaten Webauftritte seines Angestellten zum Beispiel erfährt, dass er doch nicht so krank ist, wie er angibt? Das geplante Gesetz lässt durch seine Formulierung ausdrücklich darauf schließen, dass gerade die für Arbeitnehmer unvorteilhaften Informationen vom Arbeitgeber nicht verwendet werden dürfen. Sprich, dass selbst wenn der Chef sieht, sein Mitarbeiter war trotz Krankschreibung auf einer Party, er dies nicht als Anlass zur Kündigung nehmen darf - denn die Daten, was er krank und privat macht, wären dann unerlaubt erhoben worden.

Problemzone Bewerber

Kann dieses Szenario noch für den Arbeitgeber als zumutbar - sollte doch ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen Beiden bestehen- angesehen werden, wird es bei der Frage nach der Suche nach geeigneten Bewerbern auf eine freie Stelle schon schwieriger. Einem Personaler wird mit dem Internet und speziell den sozialen Netzwerken ein mächtiges Werkzeug zum Aussortieren der unzuverlässig wirkenden Kandidaten zur Seite gelegt. Er kann oft schon vor dem Bewerbungsgespräch herausfinden, ob es sich um einen aussichtsreichen Bewerber handelt, oder ob nicht doch eklatante Details in dem Anschreiben verschwiegen wurden.
Geht es nach dem Willen der Gesetzgeber, so soll die Quelle „Soziales Netzwerk“ dafür in Zukunft tabu sein. Dass das natürlich nicht wirklich zu kontrollieren ist, liegt auf der Hand. Aber als offizielle Begründung für eine Absage dürfen pikante Details aus dem privat publizierten Umfeld nicht mehr angeführt werden, denn sonst wäre ja offensichtlich, dass sich der Arbeitgeber über das „schutzwürdige Interesse des Beschäftigten“ hinweggesetzt hätte.
Bleibt also abzuwarten, ob der Entwurf tatsächlich so in geltendes Recht umgesetzt wird und - sollte es eins zu eins so kommen - die ersten Klagen auf Basis dieser Regelung bei den Gerichten eintreffen.