Krankgeschrieben, aber ständig in Social Networks unterwegs; ein ärztliches Attest liegt beim Arbeitgeber vor, aber am Abend lockt dann doch die Disco: oft führt so ein Verhalten zu einem kleinen aber fiesen Karriereknick im Lebenslauf.
Wenn sich der Chef nach einer kurzen Recherche bei den Statusmeldungen seiner Bediensteten in unschöner Form wiederfindet ist wohl Ärger vorprogrammiert. Seiten wie
youropenbook.org erlauben ein durchaus interessantes Stöbern und zeigen ganz deutlich, wie unbedarft viele Personen mit ihren Privatsphäreneinstellungen umgehen. Doch solche unbedachten Handlungen können durchaus eine Abmahnung oder, wie in Frankreich schon vom Gericht entschieden, gar eine
Kündigung nach sich ziehen.
Doch dass wir gar nicht so weit blicken müssen, zeigt ein Beispiel, das ich selbst vor ein paar Jahren erlebt habe: als ich regelmäßig mit der Spiegelreflex unterwegs war, um Bilder aus dem Nachtleben zu schießen, kam eine junge Frau auf mich zu und meinte, dass sie das Foto von sich und ihren Freunden letztes mal mehrere hundert, wenn nicht gar tausend Euro gekostet hätte.
Verwirrt hakte ich nach, was sie damit meinte: ihr Chef fand das von mir aufgenommenes Bild auf
ednetz.de.
Das Problem: der Entstehungstag ist natürlich dokumentiert - aber zur fraglichen Zeit war die Frau eigentlich krankgeschrieben und hätte sich zuhause erholen sollen, statt das Nachtleben unsicher zu machen. Daraufhin folgte offenbar der Entschluss, die geplante Beförderung zurückzuziehen und in diese Richtung erst mal keine weitere Anstrengungen zu unternehmen.