Mittwoch, 30. November 2011

In einem Jahr kommen die neuen Unisex-Tarife der privaten Krankenversicherung

Unisex-Tarife definieren in der Fachsprache der Versicherungsmathematik die geschlechtsneutrale Tarifgestaltung. Daraus resultiert für die private Krankenversicherung die Beitragsgleichheit von Männern und Frauen bei gleichem Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Nicht nur wurde das Ausklammern der Geschlechtszugehörigkeit bisher nur von sehr wenigen Versicherungsgesellschaften praktiziert, vielmehr spielte gerade dieses Attribut bei der Beitragsermittlung eine zentrale Rolle.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom 1. März 2011 bezeichnete diese alltägliche Praxis nun als diskriminierend und nicht vereinbar mit dem innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gebotenen Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau. Sämtliche Versicherungsgesellschaften sind bis spätestens Ende Dezember 2012 verpflichtet, Ihnen ihre gesamte Angebotspalette auf der Basis der Unisex-Tarife zu präsentieren.

Dieses Urteil bedeutet für die private Krankenversicherung einen regelrechten Bruch mit einer lange gepflegten Tradition. Durch die juristisch erzwungene Einführung der Unisex-Tarife sind diese Gesellschaften erstmals gezwungen, Eingriffe eines staatlichen Organs in ihre Geschäftsordnung zu akzeptieren. Dem bisher praktizierten Grundsatz, bei jedem Versicherungsneuabschluß ausschließlich Ihre individuelle Persönlichkeit zu berücksichtigen, werden zumindest teilweise Grenzen gesetzt.

Wie sollte dieses Urteil von Ihnen bewertet werden? Wenn es eine Gebührenangleichung nach sich zieht, werden männliche Versicherte künftig mit etwas erhöhten Beiträgen rechnen müssen. Hingegen kann die private Krankenversicherung für Frauen zukünftig eine durchaus attraktive Wahlmöglichkeit darstellen.
Innerhalb der Versicherungsbranche polarisiert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stark.

Während einzelne Großunternehmen bereits vor erheblichen Tariferhöhungen warnen, sehen Wirtschaftsmathematiker die finanzielle Situation der Versicherer keinesfalls gefährdet. Die private Krankenversicherung untermauert ihre Bedenken mit den hohen Folgekosten, die Frauen durch Schwangerschaften sowie eine insgesamt erhöhte Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen verursachten.

 Sie sehen das Geschlecht eines Versicherungsnehmers als eindeutiges, kostenbeeinflussendes Kriterium, das nichts mit Diskriminierung zu tun habe. Demgegenüber führen Finanzexperten die im Allgemeinen gesündere und verantwortungsvollere Lebensführung weiblicher Versicherungsnehmer ins Feld, wodurch es letzten Endes zu einer Angleichung des statistischen Versicherungsrisikos von Männern und Frauen komme.

Das Urteil von Luxemburg betrifft jedoch auch andere Versicherungsprodukte. Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre Tarifberechnungen zukünftig auch bei Kraftfahrzeugversicherungen oder Risikolebensversicherungen geschlechtsneutral durchzuführen. In diesen Fällen werden dann die Frauen unter Ihnen eine mögliche Preiserhöhung akzeptieren müssen, konnten Sie doch bislang durch Ihr statistisch belegbares, risikoärmeres Verhalten von niedrigeren Prämien profitieren.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Unisex-Tarife für Sie als Verbraucher umso weniger Veränderungen nach sich ziehen werden, je mehr Versicherungen Sie abgeschlossen haben. In einer mehrköpfigen Familie werden sich einzelne Prämien zwar deutlich verschieben, doch wird die Endbilanz keine dramatischen Veränderungen aufweisen

Vorstellung: jobsucht.de

Die Arbeitslosenzahlen werden immer mehr und so sind die Menschen, die eine neue Stelle suchen darauf angewiesen, ein vielfältiges Angebot an Arbeitsplätzen zu erhalten. Die Arbeitsämter sind meist damit überfordert und so müssen sich Bewerber, die wirklich motiviert sind, eine Arbeit zu finden, selbst darum kümmern.

Sehr beliebt sind die Jobbörsen im Internet geworden. Hier gibt es mittlerweile eine große Anzahl von guten Portalen. Während die einen Anbieter eine große Anzahl an freien Stellen in ihrem Angebot haben, die sich der Interessent ansehen kann, gibt es auch solche, die auch Stellengesuche zu lassen.

Das wichtigste ist, dass sich der Arbeitssuchende auf den Seiten registriert und somit seine Daten, Arbeitswunsch, Qualifikation usw. angibt.

Hat er dann eine Stelle gefunden, kann er sich in der Regel direkt über den Anbieter online beim Arbeitgeber bewerben. Sehr gefragt sind die Bewerbungen per Email. Dies sollte jeder Suchende gut beherrschen.

Eine andere Möglichkeit, heute eine Stelle zu finden, sind Jobbörsen, welche auch von Arbeitgebern genutzt werden, um neue Mitarbeiter zu rekrutieren. Hier legen die Arbeitssuchenden ihre Bewerbung ab und die Firmen, die neue Mitarbeiter einstellen wollen, können aus dem Pool entsprechende Personen auswählen und sie kontaktieren.

Wer sich auf keine der angebotenen Stellen bewerben will, der kann auch über eine sogenannte Initiativbewerbung, die er an eine Jobbörse schickt, oftmals Glück haben und so eine neue Stelle finden.

Viele Jobbörsen sind kostenlos für die Arbeitssuchenden und verlangen nur von den Arbeitgebern Geld für die Inserate. Diese ist aber nicht immer der Fall, denn auch von den Arbeitssuchenden wird in manchen Fällen ein Betrag verlangt.

Jobbörsen gibt es auch in den Tageszeitungen, die dann meist am Wochenende online zu finden sind. Diese sind häufig regional und somit nur für einen entsprechenden Kreis der Arbeitssuchenden relevant. Dies hat nicht nur Nachteile, sondern auch den Vorteil, dass der Arbeitslose keine größeren Fahrereien auf sich nehmen muss, um die Stelle antreten zu können.

Mittwoch, 23. November 2011

Guttenbergs Karriere-Reset?

Wie die sueddeutsche.de berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Hof die Ermittlungen wegen Urheberrechtsverstößen gegen Karl-Theodor zu Guttenberg eingestellt.
Diese Neuigkeit kommt - zufällig einige Tage nach den ersten öffentlichen Auftritten des ehemaligen Verteidigungsministers im Ausland - wie gerufen, um die Gerüchte eines Comebacks weiter zu nähren.
In einer Diskussionsrunde in Halifax gab sich Guttenberg bereits kämpferisch und mutig, kritisierte er doch fehlende Persönlichkeiten im Kampf gegen die Euro Krise. Da nun auch noch die strafrechtliche Angelegenheiten erledigt sind - gegen eine Zahlung von 20.000 Euro an die deutsche Kinderkrebshilfe wird das Verfahren eingestellt und er gilt als nicht vorbestraft - sprechen in der Tat immer weniger Indizien dafür, dass er im Ausland bleiben wird.
Durch die jetzt fein eingegliederten öffentlichen Auftritte bereitet er sich vielleicht tatsächlich auf eine neue Karriere hier in Deutschland vor: die Lücke fehlender Persönlichkeiten im Schuldenkampf füllen und so...

Update: Mittlerweile gibt es immer weitere Neuigkeiten auf sueddeutsche.de oder spiegel.de.

Freitag, 4. November 2011

stellenangebote-online.at geht online

Mittlerweile ist auch die österreichische Suchmaschine für Stellenangebote stellenangebote-online.at online gegangen. (Hinweis: stellenangebote-online hat den gleichen Betreiber wie karriereblog.net).

Die Seite ist aus einer Idee entstanden, die Konzepte erfolgreicher Meta-Jobsuchmaschinen speziell für den österreichischen Raum anzupassen und sich somit von der Konkurrenz abzuheben.