Der Gesetzgeber in Deutschland aber auch die EU regelt, was rechtlich zulässige Fragen sind und was nicht. Nun gibt es nicht wirklich einen Katalog mit sämtlichen Einzelfällen, sondern eine Vorgabe, welche dann auf jeden persönlich umgemünzt werden muss. Der Personaler darf grundsätzlich alles fragen, was für das Arbeitsverhältnis relevant ist. Das klingt schon alles ein wenig kompliziert und für Laien eher schwer verständlich. Darum hier ein paar Beispiele zur Veranschaulichung:
Der Arbeitgeber darf im Bewerbungsgespräch durchaus fragen, ob ich eine Vorstrafe wegen Unterschlagung habe, wenn ich -mal angenommen- bei einer Bank anfingen will. Auch ein Taxiunternehmen darf wissen, ob ich wegen Fahren unter Alkoholeinfluss schon einmal Schwierigkeiten mit der Justiz hatte. Ob diese Vorstrafe wiederum eine Bank zu interessieren hat, die einen Büromitarbeiter einstellt, ist hingegen schon fraglich.
Ist das Thema Vorstrafen noch ein wenig undurchsichtig, gibt es zu anderen Fällen ein paar ganz konkrete Entscheidungen, unter anderem vom Europäischen Gerichtshof. Fragen, welche zur Schwangerschaft gestellt werden, sind unzulässig (PDF hier). Taucht im Arbeitsvertrag die Frage nach der Schwangerschaft auf ("Sind Sie schwanger, wenn ja, welcher Monat" / "Ist eine Schwangerschaft geplant?" etc.), kann der Arbeitgeber dafür abgemahnt werden!
Um solchen Abmahnungen zu entgehen, stehen diese Fragen dann nicht im schriftlichen Vertrag; der Personaler ist aber durchaus vom Chef oft angehalten, die Antworten hierzu herauszufinden. Nun hätte also die Bewerberin die Möglichkeit, die Antwort auf die Frage der Schwangerschaft zu verweigern. Doch gerade im Gespräch kann das sehr unangenehm wirken - und genau deswegen erlaubt der Gesetzgeber hier konkret das Lügen.
Denn wird die Antwort verweigert, kann sich der Fragesteller schon denken "aha, dann ist wohl..." und entsprechend seine Entscheidung zum Nachteil des Bewerbers fällen. Eine Lüge bei einer unzulässigen Frage hingegen ist - sollte sich später eben anderes rausstellen - kein Grund für eine Abmahnung oder Kündigung.
Mehr dazu folgt in Teil 2