Unschuld des Racheobjekts. Mißbrauch ff.
Damit sich >>>> die Harmonisierung vollziehen kann, muß das Racheobjekt jemand sein, der unschuldig ist. Denn das mißbrauchte Mädchen will mit gleicher Münze heimzahlen können; nur dann wäre der Ausgleich geschaffen. Würde nun der tatsächliche Mißbraucher gestraft, träfe es einen Schuldigen: genau das stellt den ersehnten Ausgleich aber nicht her. Sondern der Mißbraucher „soll erfahren, wie das ist“. Dazu muß er selbst hilflos und unschuldig sein; als Schuldigen t r ä f e ihn nämlich dasselbe oder ein ähnliches Schicksal n i c h t, sondern seine Strafe bedeutete nur: man tut ihm etwas für etwas an, wofür er etwas kann. Also für eine Schuld, wie sie das mißhandelte Mädchen selber nicht hatte. Ihn zu strafen, widerspricht geradezu dem Gebot des erstrebten Ausgleichs nach Wiederholung. Deshalb eignet sich der wirkliche Täter gar nicht als Racheopfer. Denn damit einer „erfährt, wie das ist“, muß er ja ebenfalls unschuldig und hilflos sein.
Also wird die Rache an einem Unbeteiligten ausgetragen; es geht gar nicht anders. Damit sich das nun moralisch rechtfertigt, wählt dieser unbewußte Prozeß ein Opfer, dessen Konstitution sich für einen Statthalter e i g n e t – jemanden nämlich, der den Mißbrauch symbolisch zu repräsentieren weiß. In irgendeiner Weise wird er immer dominant sein – z. B. sozial besser gestellt oder älter, also ‚reifer’ -, und zusammen mit einer solchen Dominanz führt seine Unschuld-am-Fall-selbst zur Idealfiguration des wiederholenden Täters. So daß die Rache guten Gewissens exerziert werden kann: das Racheobjekt ist nun mächtig und hilflos zugleich, es erfüllt b e i d e Notwendigkeiten. Und zwar besser, als der eigentliche Mißbraucher selbst.
(An anderem freilich ‚darf’ das Racheopfer schuldig sein, das ist sogar - moralisch - der Rächerin nützlich. Denn es verbindet ihn objektiv mit dem wirklichen Täter.)
Also wird die Rache an einem Unbeteiligten ausgetragen; es geht gar nicht anders. Damit sich das nun moralisch rechtfertigt, wählt dieser unbewußte Prozeß ein Opfer, dessen Konstitution sich für einen Statthalter e i g n e t – jemanden nämlich, der den Mißbrauch symbolisch zu repräsentieren weiß. In irgendeiner Weise wird er immer dominant sein – z. B. sozial besser gestellt oder älter, also ‚reifer’ -, und zusammen mit einer solchen Dominanz führt seine Unschuld-am-Fall-selbst zur Idealfiguration des wiederholenden Täters. So daß die Rache guten Gewissens exerziert werden kann: das Racheobjekt ist nun mächtig und hilflos zugleich, es erfüllt b e i d e Notwendigkeiten. Und zwar besser, als der eigentliche Mißbraucher selbst.
(An anderem freilich ‚darf’ das Racheopfer schuldig sein, das ist sogar - moralisch - der Rächerin nützlich. Denn es verbindet ihn objektiv mit dem wirklichen Täter.)
albannikolaiherbst - Dienstag, 16. Mai 2006, 11:42- Rubrik:
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