Die Wikipedia und das Urheberrecht.
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
in der im Betreff angegebenen Angelegenheit hat mich ***, der unter dem Pseudonym Jethro einen Artikel zu meinem Begriff "Möglichkeitenpoetik" schreiben wollte, über Unstimmigkeiten informiert, die Sie ihm als eine vorgebliche Urheberrechtsverletzung auslegen. In seinem Artikel zitiert Herr *** aus einer Überlegung, die ich zu dem betreffenden poetologischen Sachverhalt in meinem Literarischen Weblog DIE DSCHUNGEL. ANDERSWELT angestellt habe. Ein solches Zitieren ist ihm - wie jedem anderen, der es will - von meiner Seite aus erlaubt, sofern, möglichst mit einem Link, die Quelle angegeben und richtig zitiert ist. Es gibt niemanden anderes als mich, der an dem besagten Text (Sie weisen >>>> mit einem Link selbst auf ihn hin) ein Recht hat; ausschließlich ich habe Verfügungsrechte daran.
Zwar verstehe ich Ihr Problem gerade anhand der neuen Urheberrechtsregelungen. Aber ich finde diese meinerseits geradezu unerträglich für künstlerisches und auch wissenschaftliches Arbeiten. Es sollen Gedanken ausschließlich noch als finanziell umrechenbares Eigentum behandelt werden, was dem Gedanken von K u l t u r, die nämlich allgemein und eben n i c h t an spezielle Eigentümer gebunden ist, grob widerspricht und aus den Künsten ihre Kraft der Synthetisierung nimmt, damit sie als ausschließliche Erzeugnisse des kapitalistischen Marktes behandelt werden können. Vermittels einer solchen Behandlung von Kunst und auch von wissenschaftlichen Ergebnissen wäre es zu den großen Leistungen der Kunst allgemein niemals gekommen; man hätte etwa 2/3 aller Kompositionen Johann Sebastian Bachs vernichten müssen. Die den neuen Urheberrechtsregelungen zugrundeliegenden Usancen sind für jede Kultur absolut katastrophal.
Nun müssen Sie sich, ich verstehe das, an solch einen verdienstgierigen Unfug halten. Aber es ist m i r unbenommen, meine Texte, sofern in entsprechendem Rahmen zitiert, grundsätzlich freizugeben - was immer ein Gesetzgeber nun anderes bestimmt. Er k a n n nicht über meine Urheberschaft etwas bestimmen, das meinem Urheberwillen zugegenläuft. Und mein Urheberwille sagt: Wenn jemand für einen lexikalischen Artikel oder auch für ein eigenes künstlerisches Werk aus meinem Werk zitieren will, dann steht ihm das vollkommen frei. In künstlerischen Zusammenhängen - wenn es etwa den Fluß seiner poetischen Konzeption stört - darf er dann sogar auch auf eine Quellenangabe verzichten. Künstlerische Eitelkeit hat prinzipiell da ihre Grenze, wo sie ein nächstes Kunstwollen behindert. Ein Anderes wäre es, würde mit hämischer oder diskriminierender Absicht einer meiner Texte über die gesetzliche Regelung hinaus zitiert. Aber selbst ein solches Vorgehen bedürfte des jeweiligen genauen Hinsehens und ist nicht normierbar zu behandeln.
Ich erlaube mir, diesen Brief in meinem Literarischen Weblog DIE DSCHUNGEL. ANDERSWELT zu weiterer Diskussion zu veröffentlichen; allerdings mache ich den Autor, um den es in diesem Fall geht, unkenntlich.
Mit bestem Gruß
ANH
in der im Betreff angegebenen Angelegenheit hat mich ***, der unter dem Pseudonym Jethro einen Artikel zu meinem Begriff "Möglichkeitenpoetik" schreiben wollte, über Unstimmigkeiten informiert, die Sie ihm als eine vorgebliche Urheberrechtsverletzung auslegen. In seinem Artikel zitiert Herr *** aus einer Überlegung, die ich zu dem betreffenden poetologischen Sachverhalt in meinem Literarischen Weblog DIE DSCHUNGEL. ANDERSWELT angestellt habe. Ein solches Zitieren ist ihm - wie jedem anderen, der es will - von meiner Seite aus erlaubt, sofern, möglichst mit einem Link, die Quelle angegeben und richtig zitiert ist. Es gibt niemanden anderes als mich, der an dem besagten Text (Sie weisen >>>> mit einem Link selbst auf ihn hin) ein Recht hat; ausschließlich ich habe Verfügungsrechte daran.
Zwar verstehe ich Ihr Problem gerade anhand der neuen Urheberrechtsregelungen. Aber ich finde diese meinerseits geradezu unerträglich für künstlerisches und auch wissenschaftliches Arbeiten. Es sollen Gedanken ausschließlich noch als finanziell umrechenbares Eigentum behandelt werden, was dem Gedanken von K u l t u r, die nämlich allgemein und eben n i c h t an spezielle Eigentümer gebunden ist, grob widerspricht und aus den Künsten ihre Kraft der Synthetisierung nimmt, damit sie als ausschließliche Erzeugnisse des kapitalistischen Marktes behandelt werden können. Vermittels einer solchen Behandlung von Kunst und auch von wissenschaftlichen Ergebnissen wäre es zu den großen Leistungen der Kunst allgemein niemals gekommen; man hätte etwa 2/3 aller Kompositionen Johann Sebastian Bachs vernichten müssen. Die den neuen Urheberrechtsregelungen zugrundeliegenden Usancen sind für jede Kultur absolut katastrophal.
Nun müssen Sie sich, ich verstehe das, an solch einen verdienstgierigen Unfug halten. Aber es ist m i r unbenommen, meine Texte, sofern in entsprechendem Rahmen zitiert, grundsätzlich freizugeben - was immer ein Gesetzgeber nun anderes bestimmt. Er k a n n nicht über meine Urheberschaft etwas bestimmen, das meinem Urheberwillen zugegenläuft. Und mein Urheberwille sagt: Wenn jemand für einen lexikalischen Artikel oder auch für ein eigenes künstlerisches Werk aus meinem Werk zitieren will, dann steht ihm das vollkommen frei. In künstlerischen Zusammenhängen - wenn es etwa den Fluß seiner poetischen Konzeption stört - darf er dann sogar auch auf eine Quellenangabe verzichten. Künstlerische Eitelkeit hat prinzipiell da ihre Grenze, wo sie ein nächstes Kunstwollen behindert. Ein Anderes wäre es, würde mit hämischer oder diskriminierender Absicht einer meiner Texte über die gesetzliche Regelung hinaus zitiert. Aber selbst ein solches Vorgehen bedürfte des jeweiligen genauen Hinsehens und ist nicht normierbar zu behandeln.
Ich erlaube mir, diesen Brief in meinem Literarischen Weblog DIE DSCHUNGEL. ANDERSWELT zu weiterer Diskussion zu veröffentlichen; allerdings mache ich den Autor, um den es in diesem Fall geht, unkenntlich.
Mit bestem Gruß
ANH
[Urheberrecht.]
albannikolaiherbst - Sonntag, 23. Juli 2006, 00:41- Rubrik: Arbeitsjournal
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