Verschlüsselung.
Es gibt Realitäten, die dürfen nicht ausgesprochen (nicht veröffentlich geschrieben) werden, obwohl jeder sie weiß, wenigstens spürt. Das Verbot besteht aber nicht etwa, weil die Nennung allgemein bedrohlich wäre (da wäre sie vielmehr befreiend), sondern weil sie das Bild angreifen, das jeder von sich selbst gegen sich selbst aufrechterhalten will. In dem Ruf nach Verschlüsselung schallt der unbedingte Wille zum Betrug. Gegen sich selbst. Gegen andere. Damit “Mensch” bleiben kann, was man gelernt hat, daß “Mensch” sei. Auch und gerade, wenn “Mensch” s o nicht existiert.
(CXXXIX).
(CXXXIX).
albannikolaiherbst - Freitag, 7. Januar 2005, 14:13- Rubrik: Paralipomena
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