Skandal der Geilheit. Das öffentliche Private (3).
Die Sexuallust als konkretes, n i c h t-abstraktes Phänomen, die G i e r also, dieses bohrende Verlangen nach dem Sekret und nach einer Überschreitung internalisierter sittlicher Grenzen (was eine/r tun “darf” und was nicht, was eine/r tut), das Rollige, das Suhlige daran widerspricht eklatant dem gesellschaftspolitischen Konsens über den selbstbestimmten und vernünftigen demokratischen Bürger. Ausschließlich d e s h a l b gibt es den verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsschutz in intimen Belangen. Es soll geheim bleiben, wie Mensch tatsächlich ist. Die anthropologische Wahrheit stimmt mit der politisch gewünschten (und notwendigen) nicht überein oder nur um den Preis einer schmerzhaften Verdrängung, die zur Sexualabwehr und schließlich Selbstzensur führt.
Die Erinnerung an unser Animalisches ist zugleich ein Bruch des Tabus, unsere Herkunft und Verwurzlung im rein-Irdischen zu offenbaren: im Schlamm, der e i n z i g fruchtbar ist --- nicht etwa das politisch-soziale, artifizielle Konstrukt einer gereinigten Kultur.
(CXXVII).
(Wer immer sich diesem Tabu nicht beugt, wird als Verräter ausgespuckt.)
Die Erinnerung an unser Animalisches ist zugleich ein Bruch des Tabus, unsere Herkunft und Verwurzlung im rein-Irdischen zu offenbaren: im Schlamm, der e i n z i g fruchtbar ist --- nicht etwa das politisch-soziale, artifizielle Konstrukt einer gereinigten Kultur.
(CXXVII).
(Wer immer sich diesem Tabu nicht beugt, wird als Verräter ausgespuckt.)
albannikolaiherbst - Samstag, 5. März 2005, 09:29- Rubrik: Paralipomena