Alban Nikolai Herbst / Alexander v. Ribbentrop

e   Marlboro. Prosastücke, Postskriptum Hannover 1981   Die Verwirrung des Gemüts. Roman, List München 1983    Die blutige Trauer des Buchhalters Michael Dolfinger. Lamento/Roman, Herodot Göttingen 1986; Ausgabe Zweiter Hand: Dielmann 2000   Die Orgelpfeifen von Flandern, Novelle, Dielmann Frankfurtmain 1993, dtv München 2001   Wolpertinger oder Das Blau. Roman, Dielmann Frankfurtmain 1993, dtv München 2000   Eine Sizilische Reise, Fantastischer Bericht, Diemann Frankfurtmain 1995, dtv München 1997   Der Arndt-Komplex. Novellen, Rowohlt Reinbek b. Hamburg 1997   Thetis. Anderswelt. Fantastischer Roman, Rowohlt Reinbek b. Hamburg 1998 (Erster Band der Anderswelt-Trilogie)   In New York. Manhattan Roman, Schöffling Frankfurtmain 2000   Buenos Aires. Anderswelt. Kybernetischer Roman, Berlin Verlag Berlin 2001 (Zweiter Band der Anderswelt-Trilogie)   Inzest oder Die Entstehung der Welt. Der Anfang eines Romanes in Briefen, zus. mit Barbara Bongartz, Schreibheft Essen 2002   Meere. Roman, Marebuch Hamburg 2003 (Bis Okt. 2017 verboten)   Die Illusion ist das Fleisch auf den Dingen. Poetische Features, Elfenbein Berlin 2004   Die Niedertracht der Musik. Dreizehn Erzählungen, tisch7 Köln 2005   Dem Nahsten Orient/Très Proche Orient. Liebesgedichte, deutsch und französisch, Dielmann Frankfurtmain 2007    Meere. Roman, Letzte Fassung. Gesamtabdruck bei Volltext, Wien 2007.

Meere. Roman, „Persische Fassung“, Dielmann Frankfurtmain 2007    Aeolia.Gesang. Gedichtzyklus, mit den Stromboli-Bildern von Harald R. Gratz. Limitierte Auflage ohne ISBN, Galerie Jesse Bielefeld 2008   Kybernetischer Realismus. Heidelberger Vorlesungen, Manutius Heidelberg 2008   Der Engel Ordnungen. Gedichte. Dielmann Frankfurtmain 2009   Selzers Singen. Phantastische Geschichten, Kulturmaschinen Berlin 2010   Azreds Buch. Geschichten und Fiktionen, Kulturmaschinen Berlin 2010   Das bleibende Thier. Bamberger Elegien, Elfenbein Verlag Berlin 2011   Die Fenster von Sainte Chapelle. Reiseerzählung, Kulturmaschinen Berlin 2011   Kleine Theorie des Literarischen Bloggens. ETKBooks Bern 2011   Schöne Literatur muß grausam sein. Aufsätze und Reden I, Kulturmaschinen Berlin 2012   Isabella Maria Vergana. Erzählung. Verlag Die Dschungel in der Kindle-Edition Berlin 2013   Der Gräfenberg-Club. Sonderausgabe. Literaturquickie Hamburg 2013   Argo.Anderswelt. Epischer Roman, Elfenbein Berlin 2013 (Dritter Band der Anderswelt-Trilogie)   James Joyce: Giacomo Joyce. Mit den Übertragungen von Helmut Schulze und Alban Nikolai Herbst, etkBooks Bern 2013    Alban Nikolai Herbst: Traumschiff. Roman. mare 2015.   Meere. Roman, Marebuch Hamburg 2003 (Seit Okt. 2017 wieder frei)
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Abmahnung, nämlich Netznepper: Dirty Passion. Rechtsawälte Richter Clemens Falke in Kiel.



Berlin, den 5. Februar 2015


RCF10228 & RCF 10229

Liebe – ggbf. – Rechtsanwältinnen,
liebe – ggbf. – Rechtsanwälte,
liebe – ggbf. – beides,

soeben von einer literarischen Reise zurückgekommen, finde ich Ihre beiden freundlichen Abmahnungen vor und danke Ihnen sehr herzlich. Denn von meinem besten Freund, seinerseits Rechtsanwalt, ist mir selbstverständlich bekannt, daß der Abmahnmarkt eine nahezu unerschöpfliche Quelle juristischer Einkünfte darstellt. Um sich allerdings die Feldflasche aus ihr nachzufüllen, bedarf es nach wir vor eines begründeten Anspruchs. Ich erlaube mir hiermit von ganzem Herzen, solch einen auf unser aller weiter Flur nicht erkennen zu können, weder als Pflänzchen noch gar als Baum. Insofern verhehle ich erst gar nicht meine Begeisterung, nun gleich nach meiner Rückkehr solch einen heiteren Brief schreiben zu dürfen. Glauben Sie mir, für einen Schriftsteller ist das ein Exerzitium von hohem stilistischen Wert, auch kann er an ihm seine metaphorischen Ideen wetzen, ohne sich – schließlich haben wir draußen Winter – etwas oder gar einen abfrieren zu müssen. Da ich bekannt dafür bin, an meine Leser:innen zu denken, hoffe ich zugleich, auch Ihnen ein wenig Vergnügen zu bereiten.
Zum einen sollten Sie mit Ihrem Computersystem gelegentlich ein Arbeitsgespräch führen; seine administrativen Prozesse gehen nämlich insofern, hab ich den Eindruck, durcheinander oder laufen gar fehl, als sie ganz offenbar denselben Vorgang gleich zweimal für nur einen halten. Mit etwas Intelligenz wäre ihm, dem Computer, die darin liegende Komik sonst doch aufgefallen, daß jemand, wenn er einen Film denn überhaupt schon mal heruntergeladen haben sollte, es mit demselben ein zweites Mal tut.
Nun weiß ich freilich den künstlerischen Wert des mir, nebenbei bemerkt, unbekannten Werkes überhaupt nicht einzuschätzen; der von Ihnen genannte Titel, „Dirty Passion“, legt eine Extremsportart nahe, zum Beispiel leidenschaftliches Schlammsurfen. Andererseits könnte es sich auch um einen pornographischen Streifen handeln; ja, ich habe die Vermutung, daß es so ist. Dann aber wäre, daß ich solch einen Film auf mein iPhone heruntergeladen haben solle, schon deswegen ausgeschlossen, weil ich ein Liebhaber großer sekundärer, jedenfalls weiblicher, Geschlechtsmerkmale bin, die aber auf dem Handybildschirm alle, und zwar technisch notwendigerweise, zu ausgesprochen kleinen würden, was mir wiederum jegliche Freudlust vermieste. Also nein, liebe Anwältinnen, Anwälte oder beides – völlig ausgeschlossen: Nachweisbar (ich kann viele Zeuginnen benennen) habe ich zu masochistischen Akten nicht einmal die Neigung.
Also zumindest zusammenlegen sollten Sie die beiden – aber, worauf ich wie auf ein am Feldrain gar nicht äsendes Reh schon zu Beginn unseres Spaziergangs gezeigt habe - mir gänzlich unbekannten Vorgänge; es wird dann auch, glauben Sie mir, übersichtlicher.

Tatsächlich habe ich ein Mal eine MMS geöffnet, die mir über meine iPhone-Nummer als Nachricht eines oder einer Bekannten avisiert wurde. Die, in der Tat, stellte sich dann als ein überdies ziemlich langweiliger pornographischer Streifen heraus, dessen verdatterte Beguckung.mir bizarrerweise später >>>> in Rechnung gestellt worden ist, und zwar ebenfalls zweimal und sogar ein zweites Mal zweimal, wenn auch von einem nunmehr anderen Absender; beide Male habe ich, da damals anders als heute gestimmt, relativ entschieden reagiert. Ich lege Ihnen die entsprechenden Briefe in Kopie bei, sehe auch keine Notwendigkeit, Ihnen gegenüber Namen oder Firmen zu schwärzen, sondern werde sogar auch diesen Brief für meine Webpräsenz nutzen, einfach, weil meine Leser:innen sich über so etwas freuen.
Wie auch immer, wäre es sicherlich auch für Sie recht fein, bekämen Sie heraus, ob meine Vermutung stimmt. Jedenfalls stelle ich gerne mein iPhone zur Durchleuchtung zur Verfügung. Da ich selbst im künstlerischen Bereich tätig bin, wenn auch keinem so, wahrscheinlich, lukrativen wie Ihr katalanischer Mandant, ist auch mir am Urheberrecht überaus gelegen; Sie können insofern auf meine geradezu leidenschaftliche, wenn auch nicht schmutzige Mithilfe rechnen.

Einen Moment lang hatte ich übrigens gedacht, daß vielleicht mein minderjähriger Sohn versucht haben könnte, seines Vaters Gerät, sagen wir, zweckzuentfremden (es dient mir hauptsächlich zur beruflichen Kommunikation; schon deshalb lade ich auf das iPhone prinzipiell keine Unterhaltungsdaten), aber zum einen bestritt er dies, zum anderen glaube ich ihm und zum dritten ließ sich auch gar nichts nachweisen; es gab und gibt nur den von mir für den gerichtlichen Streitfall geloggten Vorgang. Also wirklich, die „Sache“ ist nicht ohne Mysterium.
Jedenfalls sähe ich einem Prozeß geradezu mit Vergnügen entgegen, auch, weil er im Wanderrucksack etwas Aufklärerisches mit sich tragen könnte oder, je nach Perspektive, müßte: etwa dahingehend, wie bestimmte Spaziergänger, bzw. Wanderburschen und -burschinnen in die Vielfalt unserer Kommunikationsmittel neue Formen des Wegelagerns oder auch Wilderns einzubringen versuchen – nicht aus Boshaftigkeit, bewahre! sondern sie haben bloß Hunger. Das ist nach längeren Märschen auch gut zu verstehen. Könnten wir uns und die unsren anders nicht ernähren, täten wir‘s wahrscheinlich auch. Nur bringt ein Gesell, der auf Walz ist, sein Säckel vorsorglich mit, und weil er‘s doch selber geschleppt hat, will er‘s auch behalten, bzw. vorbehalten, nämlich seiner eigenen Sättigung – zumal, da ihn und mich der für Künstler an sich nicht unbekannte Umstand einer gewissen Mittellosigkeit verbindet.

Es grüßt Sie aus Berlin:

ANH

P.S.: Nicht nur, weil mir an Leser:innen-Zuwachs gelegen ist, schicke ich eine Kopie dieses Schreibens gleich an die Staatsanwaltschaft Ellwangen direkt, von der Ihre beiden Schreiben mir bedeutet haben, sie habe bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gerade eine Staatsanwaltschaft wird sicherlich interessieren, auf welche Wald- und Wiesenwege sogar das Recht gelockt werden soll, wenn es am Himmel bedeckt ist, so daß man gar nichts richtig erkennt, aber vor drohender Kälte doch Unterkunft sucht.

albannikolaiherbst meinte am 2015/02/12 18:30:
Staatsanwaltschaft Ellwangen, Antwort vom 12.2.2015
Sehr geehrter Herr Herbst,
 
Ihr schriftl. Anfrage vom 5.2.2015 wurde zur Bearbeitung hier unter dem Az. 31 AR 78/15 eingetragen.
 
Klare Auskunft: Gegen Sie wird seitens der Staatsanwaltschaft Ellwangen NICHT ermittelt.
 
Bei dem Schreiben der „Rechtsanwälte“ aus Kiel handelt es sich um eine Total-Fälschung. Diese Kanzlei existiert überhaupt nicht. Mit der Formulierung in dem Schreiben soll Druck ausgeübt werden, um rechtsgrundlose Zahlungen zu erreichen.
Mein Rat: Reagieren Sie auf solche und ähnliche Schreiben nicht, auch wenn die darin aufgestellten Behauptungen immer dreister werden und beängstigend klingen. In der Regel sieht man schon anhand der Bankverbindung (Überweisungs-Vordruck), woher der Wind weht: Die Buchstabenkombination BG (in der IBAN-Ziffer) bezieht sich auf ein bulgarisches Konto, über das von hier aus nicht ohne weiteres Informationen eingeholt werden  können.
 
Wenn Sie wegen derartiger Schreiben ausdrücklich Strafanzeige stellen wollen (evtl. wegen versuchten Betrugs) wäre Ihre örtliche Staatsanwaltschaft bzw. Polizeidienststelle dafür zuständig.
 
Nochmals: Entgegen der Behauptung in dem „Mahnschreiben“ hat die Staatsanwaltschaft Ellwangen keine derartige Anfrage (nach Vorschriften des TKG) veranlasst; das alles ist vorgetäuscht.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Oberstaatsanwalt / StA Ellwangen 
nömix meinte am 2015/02/13 09:52:
Bestimmt waren Sie nach Erhalt des staatsanwaltlichen Schreibens dennoch ein wenig bange (obschon Sie sich selbst freilich nichts vorzuwerfen wussten), bevor Sie es geöffnet hatten und den Inhalt kannten? Und erleichtert, sowie Sie die erläuternden Worte des freundlichen Herrn Staatsanwaltes gelesen hatten. So haben die bulgarischen Spitzbuben mit ihrem Bubenstück Ihnen zuletzt noch einen erfreulichen Moment verschafft, und Ihren Lesern einen vergnüglichen Text. Ist doch nett. 
albannikolaiherbst antwortete am 2015/02/13 17:14:
Ja @Nömix,
war ich, bange. Aber ja auch bereit zum Duell. Und wirklich fast überraschend die umweglos unbürokratischen Worte des Oberstaatsanwalts und daß er überhaupt den schnellen Weg einer persönlichen Email genutzt hat. Daß ich seinen Namen nicht nenne, hat schlichtweg juristische Gründe - soweit ich sie verstehe. 
Bodo Blaumann (Gast) antwortete am 2015/02/14 17:15:
Betrugsversuch
Lieber Herr Herbst,
beinahe wären Sie einem Betrugsversuch auferlegen. Hier nachzulesen:
http://www.dermarki.de/verbraucherschutz/rcf_inkasso_betrug.php 
Bodo Blaumann (Gast) antwortete am 2015/02/14 17:19:
Ups
sehe gerade, dass sich der Sachverhalt zwei Postings über dem meinen ja von hoheitlicher Seite bereits aufgeklärt hat. Liegt wohl an meinen etwas trägen Augen und der leidvollen Angewohnheit angelegentlich zu schnell quer zu lesen... 
Blutwurst (Gast) antwortete am 2015/02/14 17:30:
Krimi für Mimi
Schreiben Sie einen Krimi. Den Titel schenke ich Ihnen:
"Denn im Netz da sind die Räuber"
btw. warum schreiben Sie eigentlich keine Kriminalgeschichten? Selbst Dürrenmatt... 
albannikolaiherbst antwortete am 2015/02/14 17:59:
Längst @Blutwurst
erledigt. 
RokkerMur meinte am 2015/02/27 00:35:
Abmahner richteten viel Schaden an und tun es noch immer
Angeblich ist die Androhung einer Klage manchmal "eine kleine Nötigung" und könnte theoretisch auch angezeigt werden. (Hat mir am 26.2.2015 ein Jurist in einen 40 Minuten Gratis Monolog erklärt. Als ich ihm das zeigte)

Wie schon wer anders (noemix) feststellte sind sie auf der sicheren Seite, für Blogs empfiehlt sich trotzdem der Besitz einer Rechtsschutzversicherung (die das auch abdeckt !!) was ich für die Zukunft empfehle.

Wir von der Warteschlange hatten seit 1998 (da war das Blog noch ein Forum) 43 Abmahnungen bekommen und nur 1 verloren.
Bilanz: 42:1 Und die eine ging auf meine Kappe.

LG aus Wien 16., ein Stammleser ;)

Was die Fälschungen von Abmahnern betrifft war schon einiges im TV - RTL hat darüber mehrfach berichtet. Es hilft Ihnen auch jede Konsumenteninformations.ORG

Sollten Sie die URL von so einen hriminellen Spinner haben dann lönnen Sie auf
http://www.archive.org
dessen History ;) schnell überprüfen.

Und ganz wichtig !
Verliert alle nicht zuviel Zeit damit, den manchmal kosten kriminelle Abmahner (selbstverständlich auch legale) zuviel Zeit.

Ende der Tirade ;) 

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