Rg. RA-001415/RA-0001480
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter den im Betreff genannten Rechnungsnummern habe ich von Ihnen postalisch zwei Rechnungen über jeweils 84 Euro zugesandt bekommen, deren Grundlage ich hiermit bestreite.
Einmal abgesehen davon, daß es sich beide Male um denselben Vorgang handelt, der dann also doppelt abgerechnet würde, ist er an sich substanzlos. Ich erhielt auf meine Mobilnummer *** eine SMS von einer Telefonnummer, der nicht angesehen werden konnte, daß sie nicht zu meinem Bekannten- und Geschäftskreis gehört, nämlich von 0157-83875512. Als die SMS einging, fragte ich, ebenfalls per SMS, sofort zurück, wer mir dies gesendet habe. Darauf erhielt ich keine Antwort und ging auf die in der SMS genannte Site, um mir die Sendung anzusehen. Dazu mußte ich mich anmelden, was normalen Registrierungsvorgängen entspricht. Von einem kostenpflichtigen Zugang war auf der Site keine ersichtliche Rede, obendrein von einem im Betrag derart übersteigerten. Was ich nun zu sehen bekam, war ein pornographischer, obendrein ziemlich öder Film, an dem ich absolut kein Interesse hatte. Schärfere sind kostenfrei im Netz ohne jeden Aufwand zu kriegen. So buchte ich die Angelegenheit als Spam ab, hatte aber auch keine Lust, mich weiter darum zu kümmern.
Jetzt sieht die Sache freilich anders aus, und ich werde gegebenenfalls Strafanzeige stellen. Weder aus der mir zugestellten SMS noch aus der Site www.mms24.info ließ sich in auch nur irgend einer Weise vorherersehen, welch eine Art "Sendung" da an mich gegangen war. Im übrigen pflege ich prinzipiell auch für realen Sex nicht zu zahlen; weshalb sollte ich es für virtuellen tun?
Wenn Sie die Strafanzeige vermeiden wollen, teilen Sie mir umgehend mit, daß Sie diese Email erhalten haben und Ihre "Forderung" damit gegenstandslos ist.
Ohne jede Hochachtung:
ANH
(Alban Nikolai Herbst)
P.S.: Ich habe den in Rede stehenden SMS-Vorgang für den Prozeßfall archiviert.
albannikolaiherbst - Samstag, 1. November 2014, 19:57- Rubrik: DieKorrumpel
die lachen sich scheckig über die angedrohte Strafanzeige. Sie haben da einige Fehler gemacht. Der entscheidende ist das Anklicken des Videos. Unabhängig davon, woher zum Teufel kennen diese Typen Ihre Handynummer!!
Aussitzen, gar nichts tun, Abmahnung abwarten. Nerven behalten.
Dann (falls so eine Abmahnung eintrifft) entweder reuig eine Zahlung anbieten (das zählt dann vor Gericht, wenn es überhaupt so weit kommt), die weitaus niedriger ist - oder eben einen Anwalt einschalten - und der wird teuer.
Haben Sie denn eine Rechtsschutzversicherung?
Der Anwalt wird tätig werden, wenn es zu einem Mahnverfahren kommen sollte. Sowieso.
Der Vorgang setzte am Dienstag ein; meine Antwort von gestern liegt also innerhalb der gesetzlichen Widerrufspflicht und wird als Widerruf gelesen werden müssen. Aber darauf kommt es hier, für diesen Beitrag nicht an. Es macht mir einfach ein bißchen kieksige Freude, Netzgeschehen mitzuprotokollieren, die einem so völlig jenseits aller Poetik zugemutet werden, hier nun sogar in
>>>> zwei >>>> Gedichte gespannt. Ich habe in früheren Dschungelzeiten dergleichen viel öfter öffentlich und in meine Poetik einbezogen. Daran wollte ich anschließen, während meine Gedanken ganz anderswo sind.
P.S.: "reuig"? Sicher nicht. Lacht. "Gibt es denn nichts, wofür Sie sich schämen?" fragte mich vor Jahren mein damaliger Psychoanalytiker. "Nein. Oder doch, zweier Versäumnisse: daß ich nie am Grab meiner Großmutter war, nicht einmal weiß, wo es sich befindet, und daß ich nicht nach Frankfurt gefahren bin, als meine Kätzin Sancha starb." In beiden Fällen habe ich, bis heute, den Tod verleugnet.
wenn Sie das spöttisch und locker sehen. Der Brief klingt dagegen so rechtfertigend bis erschrocken.
Es gibt wohl auch ein neues Gesetz, dass kostenpflichtige Dienste und ähnliches im Internet eindeutig angezeigt werden müssen, also eindeutig für den Kunden, dass er wieß, was er da klickt. Das darf man nicht in AGBs verstecken.
Eine "Reue" habe ich auch nur gespielt gemeint. So ein Gericht spielt ja manchmal auch den Psychoanalytiker, hörte ich mal.
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Und nu'? (Ich habe mein Schreiben jetzt einfach per Post hinausgesendet; bleibt immer noch innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist für den Warenhandel.)
Und nu' hat der Mohr seine Schuldigkeit getan.
Ich möchte jetzt gehen.
Alles Gute Ihnen.
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