@Tilkowski. Das verbotene Buch.
Sehr geehrter Herr Tilkowski,
ich habe Ihren Kommentar löschen müssen, auch wenn er meiner Arbeit sehr zugeneigt ist. Aber schon jede Titelnennung meines verbotenen Buches hält über mich die Drohung von 250000 strafhalber zu zahlenden Euros. So etwas würde mich komplett für alle Zeiten ruinieren. Ich bitte Sie deshalb, auf direkte Nennung, zumal von Quellen, über die das Buch gegenwärtig weiterzubeziehen sei, zu verzichten. Daß die ganze Sache ein Skandal ist, darüber sind wir uns einig. Dennoch will ich in keinem Fall von dem Rechtsweg abweichen, der ja immerhin auch zum Erfolg, also eines fernen Tages zur Freigabe des Buches, führen kann. Diese Möglichkeit darf ich nicht gefährden und werde also, wo es in meiner Macht steht, alles dafür tun, daß ich nicht in Verdacht gerate, die gegenwärtige Rechtslage durch Mißachtung zu unterlaufen. Wenn das Buch anderswo gehandelt wird und es den Händlern nicht untersagt ist, will ich für meinen Teil damit nichts zu tun haben.
Auf einer Lesung in Wien etwa, auf der ein Buchhändler das verbotene Buch anbot, wies ich ihn deutlich darauf hin, daß der Vorgang mein Mißfallen hatte; daß er dann lachte und trotzdem verkaufte, konnte ich nicht ändern, da mir dagegen keine rechtlichen Möglichkeiten zur Hand waren. Allerdings habe ich mich gegenüber Käufern geweigert, die jeweiligen Bücher zu signieren.
Ich befinde mich in dieser Sache in einer höchst problematischen Situation und kann Sie nur bitten, das zu respektieren.
Ihr
ANH
ich habe Ihren Kommentar löschen müssen, auch wenn er meiner Arbeit sehr zugeneigt ist. Aber schon jede Titelnennung meines verbotenen Buches hält über mich die Drohung von 250000 strafhalber zu zahlenden Euros. So etwas würde mich komplett für alle Zeiten ruinieren. Ich bitte Sie deshalb, auf direkte Nennung, zumal von Quellen, über die das Buch gegenwärtig weiterzubeziehen sei, zu verzichten. Daß die ganze Sache ein Skandal ist, darüber sind wir uns einig. Dennoch will ich in keinem Fall von dem Rechtsweg abweichen, der ja immerhin auch zum Erfolg, also eines fernen Tages zur Freigabe des Buches, führen kann. Diese Möglichkeit darf ich nicht gefährden und werde also, wo es in meiner Macht steht, alles dafür tun, daß ich nicht in Verdacht gerate, die gegenwärtige Rechtslage durch Mißachtung zu unterlaufen. Wenn das Buch anderswo gehandelt wird und es den Händlern nicht untersagt ist, will ich für meinen Teil damit nichts zu tun haben.
Auf einer Lesung in Wien etwa, auf der ein Buchhändler das verbotene Buch anbot, wies ich ihn deutlich darauf hin, daß der Vorgang mein Mißfallen hatte; daß er dann lachte und trotzdem verkaufte, konnte ich nicht ändern, da mir dagegen keine rechtlichen Möglichkeiten zur Hand waren. Allerdings habe ich mich gegenüber Käufern geweigert, die jeweiligen Bücher zu signieren.
Ich befinde mich in dieser Sache in einer höchst problematischen Situation und kann Sie nur bitten, das zu respektieren.
Ihr
ANH
albannikolaiherbst - Freitag, 6. August 2004, 09:36- Rubrik: Buchverbot
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