Alban Nikolai Herbst / Alexander v. Ribbentrop

e   Marlboro. Prosastücke, Postskriptum Hannover 1981   Die Verwirrung des Gemüts. Roman, List München 1983    Die blutige Trauer des Buchhalters Michael Dolfinger. Lamento/Roman, Herodot Göttingen 1986; Ausgabe Zweiter Hand: Dielmann 2000   Die Orgelpfeifen von Flandern, Novelle, Dielmann Frankfurtmain 1993, dtv München 2001   Wolpertinger oder Das Blau. Roman, Dielmann Frankfurtmain 1993, dtv München 2000   Eine Sizilische Reise, Fantastischer Bericht, Diemann Frankfurtmain 1995, dtv München 1997   Der Arndt-Komplex. Novellen, Rowohlt Reinbek b. Hamburg 1997   Thetis. Anderswelt. Fantastischer Roman, Rowohlt Reinbek b. Hamburg 1998 (Erster Band der Anderswelt-Trilogie)   In New York. Manhattan Roman, Schöffling Frankfurtmain 2000   Buenos Aires. Anderswelt. Kybernetischer Roman, Berlin Verlag Berlin 2001 (Zweiter Band der Anderswelt-Trilogie)   Inzest oder Die Entstehung der Welt. Der Anfang eines Romanes in Briefen, zus. mit Barbara Bongartz, Schreibheft Essen 2002   Meere. Roman, Marebuch Hamburg 2003 (Bis Okt. 2017 verboten)   Die Illusion ist das Fleisch auf den Dingen. Poetische Features, Elfenbein Berlin 2004   Die Niedertracht der Musik. Dreizehn Erzählungen, tisch7 Köln 2005   Dem Nahsten Orient/Très Proche Orient. Liebesgedichte, deutsch und französisch, Dielmann Frankfurtmain 2007    Meere. Roman, Letzte Fassung. Gesamtabdruck bei Volltext, Wien 2007.

Meere. Roman, „Persische Fassung“, Dielmann Frankfurtmain 2007    Aeolia.Gesang. Gedichtzyklus, mit den Stromboli-Bildern von Harald R. Gratz. Limitierte Auflage ohne ISBN, Galerie Jesse Bielefeld 2008   Kybernetischer Realismus. Heidelberger Vorlesungen, Manutius Heidelberg 2008   Der Engel Ordnungen. Gedichte. Dielmann Frankfurtmain 2009   Selzers Singen. Phantastische Geschichten, Kulturmaschinen Berlin 2010   Azreds Buch. Geschichten und Fiktionen, Kulturmaschinen Berlin 2010   Das bleibende Thier. Bamberger Elegien, Elfenbein Verlag Berlin 2011   Die Fenster von Sainte Chapelle. Reiseerzählung, Kulturmaschinen Berlin 2011   Kleine Theorie des Literarischen Bloggens. ETKBooks Bern 2011   Schöne Literatur muß grausam sein. Aufsätze und Reden I, Kulturmaschinen Berlin 2012   Isabella Maria Vergana. Erzählung. Verlag Die Dschungel in der Kindle-Edition Berlin 2013   Der Gräfenberg-Club. Sonderausgabe. Literaturquickie Hamburg 2013   Argo.Anderswelt. Epischer Roman, Elfenbein Berlin 2013 (Dritter Band der Anderswelt-Trilogie)   James Joyce: Giacomo Joyce. Mit den Übertragungen von Helmut Schulze und Alban Nikolai Herbst, etkBooks Bern 2013    Alban Nikolai Herbst: Traumschiff. Roman. mare 2015.   Meere. Roman, Marebuch Hamburg 2003 (Seit Okt. 2017 wieder frei)
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Buchverbot

Zum Esra-Urteil. Maxim Biller.

Daß es einen öffentlichen Sturm der Entrüstung wegen der Prozesse weder gab noch gibt, hat zweierlei Gründe, von denen Wittstock wenigstens e i n e n kennt:

Beide Autoren haben sich bei Betrieblern nicht beliebt gemacht.
Erzählende Literatur hat ihre gesellschaftspolitische Bedeutung restlos verloren. Insofern ist das Urteil völlig up to date. Dichtung ist genau so in die Unterhaltungsindustrie gebeugt worden wie unterdessen bereits die Neue Musik. Und also unterliegt sie deren (moralischen) Direktiven wie jedes Boulevardblatt. Nur hat sie weniger Macht, also Geld, um sich zu wehren.

(Tatsächlich wurden die Buchverbote von der Literaturszene weitestgehend b e g r ü ß t.)

Also: D i e W e l t vom 23. Juni 2003.

Ulf Heise. Es lebe die Recherche.

Die ersten drei Belletristik-Titel stellte "Tisch 7" in Halle 5, Stand C 101, auf der Leipziger Buchmesse vor. Als Trumpfkarte für die Werbung dient der Prosaband "Die Niedertracht der Musik" von Alban Nikolai Herbst. Der Autor, der den bürgerlichen Namen Alexander von Ribbentrop trägt und dessen Großonkel Außenminister im Dritten Reich war, gilt seit langem als Enfant terrible der Literaturszene. Sein Roman "XXXXX" wurde 2003 per einstweiliger Verfügung wegen eines Pornographievorwurfs aus dem Verkehr gezogen.
[Ulf Heise am 21.März in der Märkischen Allgemeinen. Erheiternd zumal, als der Mann am 18. März den Vorstellungsabend des Verlages tisch7 in der Leipziger Schaubühne Lindenfels moderiert hat. Es hätte also s c h o n im Bereich des Denkbaren gelegen, den Herrn Herbst bei der Gelegenheit auf wahre Sachverhalte anzusprechen.]

Allein sein machtvoller wahrer Titel.

Wird das verbotene Buch vor dem Vergessen bewahren und jeden verlorenen Prozeß ad absurdum führen. Wann immer jemand das Ozeanische anruft, ruft er zugleich nach diesem: MARE ADENTRO von Alejandro Amenábar.

Verbotenes Buch. Erster Prozeßtag.

Richter: „Aber der Kläger ist zu erkennen.“
Anwalt: „Aber nur, wenn überhaupt, von sehr nahestehenden Personen.“
Richterin: „Das ist ja noch viel schlimmer!“
Anwalt: „Das ist ein Gesichtspunkt.“
Richterin: „Bitte?“
Anwalt: „Die bisherige Rechtsprechung macht justiziable Erkennbarkeit davon abhängig, ob jemand öffentlich bekannt ist. Wenn Sie jetzt auf private Erkenntbarkeit abstellen, dann ist das juristisches Neuland. Ich verstehe Ihr Argument. Aber es beschreibt ein mögliches neues Recht. Eben deshalb will ich zum BGH.“

Dazu Ralf Schnell in einer Mail:

Man muss aber entschieden dagegen halten, dass die banausischen Detailkriterien, die er [der gegnerische Anwalt] anführt, zum Maßstab eines literarischen Kunstwerks gemacht werden können. (...) Aber das bedeutet, bei Licht besehen, das Ende der Kunstautonomie.

Nicht rehabilitierbar.

Ganz sicher bin ich nicht der einzige, der die Bestechlichkeit der Literaturbetriebler, ihre Dummheit und Ignoranz durchschaut (gewiß nicht aller, indes der meisten, die darin mitmischen), aber ich hab doch sehr früh dagegen opponiert, und zwar öffentlich und durchaus nicht leise. Ich habe Namen und Zusammenhänge genannt, mich hat dabei weder „politische“ noch gar „erotische“ Korrektness interessiert und schon gar nicht, ob jemand Macht hat, die er oder sie (jaja, die Frauen sind nicht besser) gegen mich einsetzen kann... und sie w i r d eingesetzt. Wiederum das zeige ich öffentlich an. Deshalb bin ich zu Lebzeiten nicht rehabilitierbar, jedenfalls nicht in und von dem Betrieb. Da können die Universitäten schreiben, was immer sie wollen.

Mir ist das völlig bewußt. Und es macht mir Angst. Aber schon still zu sein ist korrupt.

[Darum kam der Prozeß um das verbotene Buch den Leuten so recht.]

Ein Rosenkavalier. Tobias Zeitkan (3).


Was schreibt er auch so viel, er ist doch hübsch genug.

So ließ der Herr Zeitkan Hofmannsthal travestierend - einmal einen Verriß untertiteln, der ANHs Arndt-Novellen „galt“.

Das verbotene Buch: Tilman Krause (2). Nämlich w i e d e r Moral.

Was an diesen Attacken so hinterfotzig ist, die den Lesern ganz im Nebenbei verköstigt werden, ist die moralische Unterstellung, gegen die es sich nicht wehren läßt. Denn es sind suggestive Manipulationen, wird von „Taktlosigkeit“ gesprochen, von „Vertrauensmißbrauch“, von „Schamlosigkeit“. All dies sind Begriffe, die auf eine Ästhetik eigentlich keine öffentliche Anwendung finden, jedenfalls nicht mehr seit den Sechziger Jahren. Man nimmt höchst ungefähre, unscharfe Terminologien des Alltags und wendet sie auf ein Buch an, das der Leser in aller Regel nicht kennt und durch das derzeitige Verbot auch gar nicht kennen k a n n. Er ist ja angewiesen auf Berichte „Eingeweihter“ und muß sie glauben. Doch nicht nur, daß man sie nicht glauben k a n n, ist Skandal, sondern auch, daß der Autor sich nicht wehren darf, denn ihm ist gerichtlich sogar untersagt, „aus dem Kopf zu zitieren“. Er soll schweigen, insgesamt, über das Buch, darf eigentlich nicht einmal über dessen Inhalt sprechen, weil das ja Werbung wäre, die ebenfalls untersagt ist. Da nun finden Leute wie Tilman Krauses ihren ungefährdeten Claim: Hier stecken sie ihre Verdikte ab, hier schürfen sie ihr Pech, das sie dann erhitzt in Artikel schütten und als Artikel von den Zinnen der Zeitung die Mauer hinab.

Der Autor selbst hat zu schweigen. Sowieso. Weshalb, das hab ich h i e r ausgeführt.

Tobias Zeitkan (1) und die Taktlosigkeiten.

Kaum von der Messe zurück, eben jetzt zur Nacht, finde ich den hier verlinkten Artikel Tobias Zeitkan zum „Fall Gstrein“ in der Literarischen Welt. Schon heiter, daß ein Mann, der ANH so auch genannte „Nachtbillets“ geschickt hat, die dieser freilich nicht beantwortete, da es ihm an homosexueller Lust mangelte – daß eben dieser Tobias Zeitkan nun folgendermaßen den Autor rügt, der ihm einst den Korb gab:

Nun hatte zwar Gstrein, der schon handwerklich über die Taktlosigkeiten eines Alban Nicolai Herbst oder Maxim Biller erhaben ist, anders als diese, die Geschichte durch Verfremdung so sehr zu seiner eigenen gemacht, daß er, anders als die Genannten, gerichtlich nicht belangt werden konnte.
Die handwerkliche Minderwertigkeit ANHs möge Tobias Zeitkan, der nicht einmal den Namen richtig zu schreiben weiß, doch bitte am Beispiel erläutern. Außerdem ist ANH unseres Wissens bislang eben n i c h t gerichtlich „belangt“ worden, sondern das Verfahren um das verbotene Buch hat gerade erst begonnen. Auch hier scheint der Herr Zeitkan sich nicht eingehend informiert zu haben, was wiederum mehrere Schlüsse auf sein journalistisches Talent zuläßt. Oder aber es geht ihm um Präjudizierung, was abermals Schlüsse erheischt. Im übrigen möge er ANH nun gerne a u c h verklagen, die entsprechenden Billets sind hier jederzeit vorzeigbar archiviert. (Sie sind handschriftlich, man könnte sie eigentlich faksimiliert in Die Dschungel stellen, geböte nicht eben der Takt, davon abzusehen.)

[Die Leute kochen ihr Süppchen aus rein privater Rancune - und bleiben schon deshalb die Belege, gar Beweise schuldig. Auch der Vorstoß gegen Radisch ist in diesem Fall privat motiviert.]

Julian Barnes und mein Verbotenes Buch.

Er schlägt sich auf die Seite dunkelhaariger Frauen, was ich prinzipiell ja verstehe. Aber d a s hier ist stark (als hätte er nicht nur die Fähigkeit, einen Text schon zu kennen, noch bevor er erschien, sondern selbst dann, wenn er, bevor man ihn wahrnehmen konnte - verschwand):

Keine Szenen, in denen eine geschlechtliche Vereinigung zwischen einem Menschen und einem Tier stattfindet. Die Frau und der Delphin, zum Beispiel, deren zärtliche Paarung in einem höheren Sinne das Wiederanknüpfen jener Marienfäden symbolisiert, die die Welt einstmals zu einer friedvollen Gemeinschaft verband. Nein, nichts davon.
Aber auch seine übrigen Verdikte sind ausgesprochen nachlesenswert und seien den juridischen Disputanten für die Zukunft solcher Prozesse empfohlen.
Man muß als Betroffener ja dafür sorgen, daß sich die Leute b i l d e n. Also poetologisch gesehen. Auch wenn es, wie bei Barnes, nun heftig g e g e n einen läuft. (Wobei es mein Anwalt war,der mich anrief und mir den Link geschickt hat; erst las er mir allerdings den Text, und zwar ganz, gickernd vor.)

Und dann die Diskussion über “Form”.

Nicht der Inhalt sei es, sage ich, was ein Kunstwerk zu einem Kunstwerk mache, sondern die formale Gestaltung des Inhalts; der Inhalt selbst sei ziemlich egal. Es komme auf Motivverkettung, Leitmotivführung, Schönheit der Metaphern und Rhythmisierung an. Sofort Altenburg neben mir: „Es kommt auch auf den Inhalt an. Kunst darf nicht inhaltslos sein.“ Und er bekommt heftig Applaus. Als hätte ich das, was er einklagt, aus Kunst hinauswischen wollen. Selbstverständlich muß ein Inhalt da sein, aber n u r der Inhalt ist völlig unwesentlich (n u r die Form hingegen kann durchaus wesentlich sein, wie die konkrete Poesie bewies).
Der Gedanke, der mich eigentlich leitete, geht unter und s o l l auch untergehen: daß nämlich die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Kunst a u c h die Form schützen muß, insofern eben die Form wesentliches Element der Kunst ist. Worauf in den Prozessen der verbotenen Bücher aber einzig abgestellt wird, ist der Inhalt. Das Wesen der Kunst, ihre Form, wird ausgeklammert und über etwas verhandelt und gerichtet, das für sich genommen, ohne die Form, gar nicht Kunst w ä r e.
 



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