Was darf die Literatur?
albannikolaiherbst - Donnerstag, 23. September 2004, 13:58- Rubrik: Buchverbot
Alban Nikolai Herbst / Alexander v. Ribbentrop
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BuchverbotWas darf die Literatur?albannikolaiherbst - Donnerstag, 23. September 2004, 13:58- Rubrik: Buchverbot
Heimtückisch. Jemandem schaden wollen. Das verbotene Buch.[Pettersson, Achte Sinfonie.]
Bin ziemlich erregt. Eigentlich habe ich die Rezension dieses anderen, dieses viel wichtigeren Buches zu überarbeiten. Aber bin in kompletter Ambivalenz. Einerseits hatte es mich schon lange gewundert, daß sich gegen ein Buchverbot offenbar keine anderen Widerstände mehr als die juristischen meines Verlages entwickeln und die Öffentlichkeit so etwas desinteressiert oder sogar weitgehend mit Wohlwollen hinnimmt. Ich erinnere mich noch sehr gut an einige Raubdrucke, die in den Achtzigern kursierten, und zwar nahezu sofort, wann immer etwas Strittiges vom Markt genommen werden sollte (oder von Lesern als „überteuert“ eingestuft wurde, ja, auch das gab es, etwa im Fall von Ecos „Der Name der Rose“). Seit das Internet zu dem derzeit gebräuchlichsten und sowieso schnellsten Kommunikationsmedium geworden ist, wäre dergleichen auch für das verbotene Buch längst zu erwarten gewesen: als eine wenn auch illegitime Ausdrucksform öffentlichen Protestes. Die ich einerseits erleichtert, andererseits sehr verärgert hätte - wahrscheinlich hilflos - akzeptieren müssen, obwohl sie meine und des Verlages auch ökonomische Interessen ziemlich grob mißachtet. Es mag aber Proteste geben, für die solche Rücksichtnahme nachvollziehbar ohne Belang ist. In d i e s e m Fall habe ich jedoch eine ganz andere Befürchtung, und sie hängt indirekt mit dem Daten-Mißbrauch meiner Personalien bei Ebay zusammen: Erst handelt jemand unter meinem Namen mit wahrscheinlich Hehlerware, und kurz darauf bekomm ich im Weblog diesen öffentlichen Hinweis auf einen Link irgendwo in den GUS, unter dem mein umstrittener Text zu finden sei. Vielleicht tanzt in mir wieder die Verschwörungstheorie, aber ich kann nicht anders, als beides zusammenzudenken. Denn warum haben die Leute nicht einen Scan ins Netz gestellt, sondern ein Typoskript? Wer tippt ein Buch ab, anstatt es fotodigital zu erfassen? Weiterhin: Wer kennt meine spezielle Form von Typoskript-Formatierung? Viele, sicherlich. Viele, denen ich immer wieder Arbeiten zugeschickt habe, um mit ihnen darüber zu diskutieren oder um sie ihnen bloß zur Kenntnis zu bringen. Das war auch im Fall des verbotenen Buches nicht anders, jedenfalls bis mich das Verbot traf; danach logischerweise nicht mehr. Entweder hat nun einer von denen geglaubt, mir etwas Gutes tun zu müssen, vielleicht auch, der Literaturgeschichte etwas Gutes tun zu müssen – und dann aus Faulheit dumm gehandelt... oder aber jemand hat diese Dummheit, ganz wie Nietzsche schreibt, mit Vorsatz begangen: Es gibt keine perfidere Art, einer Sache zu schaden, als sie absichtlich mit fehlerhaften Gründen zu verteidigen. Fröhliche Wissenschaft, Nr. 191. Welch ein Glück immerhin, daß ich mir angewöhnt habe, morgens direkt vor der Arbeit die nächtlichen Postings in Den Dschungeln durchzusehen und gegebenenfalls zu reagieren. Wäre das ganze in zwei Wochen geschehen, wenn ich für acht Tage auf dem Olivberg in den Sabriner Bergen sein und keinerlei Internet-Verbindung haben werde, der Schaden wäre nicht abzusehen. So habe ich mit gemäßigter Erleichterung festgestellt, daß die nächtliche referrer-Zahl nicht sehr hoch war und das durch einen Scan auch gleich in einem eigenen File dokumentiert. Und muß jetzt abwarten, was Verlag und Anwalt sagen. (Daß auch d a s jetzt zu meiner Arbeit gehört. Daß das ein Teil ist, mit dem einer, ist er öffentliche Person – letztlich also endgültig: Fiktion – geworden, rechnen und möglicherweise umgehen muß, ist eine Erkenntnis, die mich wie von hinten trifft. Auf Heimtücke war ich nicht vorbereitet. Darauf, verschwiegen zu werden, schon.) albannikolaiherbst - Freitag, 6. August 2004, 11:27- Rubrik: Buchverbot
@Tilkowski. Das verbotene Buch.Sehr geehrter Herr Tilkowski,
ich habe Ihren Kommentar löschen müssen, auch wenn er meiner Arbeit sehr zugeneigt ist. Aber schon jede Titelnennung meines verbotenen Buches hält über mich die Drohung von 250000 strafhalber zu zahlenden Euros. So etwas würde mich komplett für alle Zeiten ruinieren. Ich bitte Sie deshalb, auf direkte Nennung, zumal von Quellen, über die das Buch gegenwärtig weiterzubeziehen sei, zu verzichten. Daß die ganze Sache ein Skandal ist, darüber sind wir uns einig. Dennoch will ich in keinem Fall von dem Rechtsweg abweichen, der ja immerhin auch zum Erfolg, also eines fernen Tages zur Freigabe des Buches, führen kann. Diese Möglichkeit darf ich nicht gefährden und werde also, wo es in meiner Macht steht, alles dafür tun, daß ich nicht in Verdacht gerate, die gegenwärtige Rechtslage durch Mißachtung zu unterlaufen. Wenn das Buch anderswo gehandelt wird und es den Händlern nicht untersagt ist, will ich für meinen Teil damit nichts zu tun haben. Auf einer Lesung in Wien etwa, auf der ein Buchhändler das verbotene Buch anbot, wies ich ihn deutlich darauf hin, daß der Vorgang mein Mißfallen hatte; daß er dann lachte und trotzdem verkaufte, konnte ich nicht ändern, da mir dagegen keine rechtlichen Möglichkeiten zur Hand waren. Allerdings habe ich mich gegenüber Käufern geweigert, die jeweiligen Bücher zu signieren. Ich befinde mich in dieser Sache in einer höchst problematischen Situation und kann Sie nur bitten, das zu respektieren. Ihr ANH albannikolaiherbst - Freitag, 6. August 2004, 09:36- Rubrik: Buchverbot
@iiloahjwktebsg. Das verbotene Buch.Dear Sir (Lady?),
I am sorry for your link having been deleted. But I am not allowed to accept or to do myself any marketing for my book. Even to say it’s name, will blame me with a penalty up to 250000 Euro. That the forbidden book is now to be found as a file on a provider somewhere in the (cybernetic) world, is completely against my will. So I have to join first my attorney then my editor with this. Please be so kind not to post anything about a link like this one anymore in my weblog. I was very frightened just now, when reading your comment. And I am very angry on someone who have handled against any authorization in this way. I even do not know, who of them, to whom I may have sent a file of this work long before publishing may it have sent on to someone else. This cannot be seen in another way than as an abuse. It is a pure offence against international copyright. ANH albannikolaiherbst - Freitag, 6. August 2004, 09:20- Rubrik: Buchverbot
Pornographie & Literatur.[Das verbotene Buch, kleiner Exkurs zu Genet.]
Der Anwalt in der Besprechung: „Eine der juristischen Fragen lautet: Ist ein Roman auch dann noch Literatur - fällt er also unter den Kunstvorbehalt -, wenn man von ihm einen hochkriegt? Das wird vor Gericht diskutiert werden müssen.“ albannikolaiherbst - Dienstag, 3. August 2004, 14:43- Rubrik: Buchverbot
Weshalb ich verboten bin (2).Aufgrund der Empörung des Unbewußten über das Bewußte. Von der ich ausgerechnet bei Ricarda Huch las. Es ist die Empörung über einen Tabubruch, den viele begehen, wobei dieselben Vielen zugleich an dem Tabu festhalten wollen.
albannikolaiherbst - Montag, 2. August 2004, 18:25- Rubrik: Buchverbot
Auch "Wolpertinger oder Das Blau" verbieten?Der dritte Erzähler des Romanes heißt nämlich Eckhard Cordes. Die Dschungel haben keine Ahnung, inwieweit in ihm Daimler Chrysler erkennbar ist.
albannikolaiherbst - Freitag, 30. Juli 2004, 09:16- Rubrik: Buchverbot
Das verbotene Buch.Nun wird endlich einmal auch aus Fachkreisen diskutiert, was wirklich auf dem Spiel steht. Mit der zunehmenden Privatisierung von Aufgaben Öffentlicher Institutionen, etwa Teilen der Exekutive in Gestalt von Wachschutz-Truppen, geht die Privatisierung der Zensur einher. Das Allgemeininteresse wird zugunsten der Interessen Einzelner, vor allem aber privatwirtschaftlicher Unternehmen zunehmend zurückgedrängt. Man wird eines Tages darum bitten und - sofern man die Genehmigung bekommt - dafür zahlen müssen, in einem Titel oder auch nur im veröffentlichten Text selbst das Wort Mond verwenden zu dürfen. Wodurch sich dann auch die Delphine privatwirtschaftlich organisiert wiederfinden.
albannikolaiherbst - Mittwoch, 14. Juli 2004, 11:30- Rubrik: Buchverbot
Kunst zerstören, privatrechtlich.[Brahms, Ein deutsches Requiem. Die alte, tiefe Aufnahme des New York Philhamonic unter Walter.]
Wenn es möglich ist, sich Farbennamen als Eigentum schützen zu lassen ("Gelbe Seiten" etwa, nun wirklich ein Allgemeinbegriff - wie ebenfalls "Magenta"), wenn der fremde Partikel als Bestandteil des eigenen Kunstwerks, das ihn mit anderen fremden Partikeln zu neuem Sinngefüge arrangiert, ausgeschlossen wird, weil schon Idee wie Naturphänomen als Ware und Eigentum gelten, wenn das Private aus der künstlerischen Gestaltung herauszubleiben hat aus Gründen eines irgendwie zu wertenden Privatinteresses, dann werden auch öffentliche Aufgaben an privatrechtlich organisierte Firmen delegiert, etwa die Polizei, dann wird der Krieg geoutsourct, also versöldnert. Wer würde glauben, daß sowas geschieht? Denn es könnte dann kein Hubert Fichte jemals mehr ein "Petersilie" schreiben, dann würde das Hauptwerk Wolf Vostells eingestampft und Schluß gemacht mit Marcel Duchamp, dann gehörte "Der Mann ohne Eigenschaften" makuliert (um nicht „verbrannt“ zu schreiben), und Christus wäre eine mit copyright versehene Marke der protestantischen und (da beide sich ja teilen müssen) Maria ein handelbarer Artikel der katholischen Kirche, und der Unnennbare (dritte Teilung, Dreieinigkeit) gehörte den jüdischen Gemeinden, bzw. (gemeinschuldnerisch) dem israelischen Staat, der die Wahrnehmung seiner Rechte an „Gott TM“ einer KABBALAH Inc. übertrüge. Wenn es möglich ist, daß der öffentliche Spott zuvorderst die Einwilligung des Verspotteten einholen muß, wenn Jean Luc Godard seine Filme einem demokratischen Gemeingeschmack zu unterstellen hätte, dann würden sich auch die Öffentliche Rechtlichen Funkanstalten am Markt orientieren, und Hitler gehörte Deutschland, ein- für allemal und mit allen marktwirtschaftlichen Konsequenzen, und dürfte – mit einer nötigen, der political correctness geschuldeten, ausgesprochen geekelten Distanz – durch eine von der Bundesrepublik beauftragte Public-Relation-Agentur dem Weltmarkt angeboten werden, und kein andrer dürfte seinen Namen mehr im Munde führen und ihn "benutzen", ohne Tantiemen an den deutschen Staat abzuführen. Dann wäre unser Haushalt mit einem Schlag saniert, und wir müßten auch an den Renten nicht sparen. Urheberrecht 1. Wie selig sind Deine Wohnungen. (Das verbotene Buch.) albannikolaiherbst - Dienstag, 13. Juli 2004, 23:02- Rubrik: Buchverbot
Das Empfangskomitee des BücherverbotsDa stehen sie also, auf der Tribüne erster Reihe, wie weiland Adorno bei der Parade (was ja auch schon peinlich war): Iris Radisch, Wolfram Schütte, Ulrich Greiner, Hellmuth Karaseck, Tilman Krause, Sigrid Löffler, Volker Hage, Thomas Steinfeld. Hinter ihnen die Mitläufer; klar, es sind Dichter, die das Catering lockte. Otto Schily gibt den Vortrag „Verbieten & vergessen“, den der erläuternde Untertitel „Beiträge zur moralischen Korrektheit in demokratischen Kulturen“ mittelstandsbürgerlich adelt. Eine Otto Lorenz zitierende Fußnote ziert die Rede besonders: „Grass haben wir (!!) das (??) einmal durchgehen lassen, bei ihm können wir leider nicht mehr zurück.“*] Dazu der Ausruf: „Wehret den Anfängen!“, höchst pikant pervertiert. Von der Tribüne frenetischer Beifall. Hämatome Handflächen davon und vom Dienern (in der Fünften Reihe) reichlich gestoßene Dichterstirnen.
*] Jaja, das hat er so zu mir gesagt, 1986, als er den Dolfinger-Roman lektorierte und die Sexualstellen rausstreichen wollte. "Die Predigt hat g'fallen,/sie bleiben die al'en" (Des Antonius von Padua Fischpredigt, Des Knaben Wunderhorn) albannikolaiherbst - Samstag, 3. Juli 2004, 14:50- Rubrik: Buchverbot
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